Samstag, 5. Oktober 2024

Petitionsausschuss des Bundestages löscht Petition zum Migrationspakt (Update)

(David Berger) Der Petitionsausschuss des Bundestags hat eine Petition, die die Unterzeichnung des „Global Compact for Migration“ verhindern will, von seinen Internetseiten gelöscht bzw. nicht frei geschaltet. Nach Angaben des Bundestagsabgeordneten Hansjörg Müller ist die zuständige Verwaltung der Meinung, eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten. (Update am Ende des Artikels)

Ob dieser Akt, der jedem demokratischen Denken und der Grundidee des Petitionsausschusses des Bundestags diametral entgegen steht, auf Anweisung von oben oder aus vorauseilendem Gehorsam erfolgte, ist zur Stunde noch unklar.

Eine Petition wird nicht auf den Internetseiten des Deutschen #Bundestages veröffentlicht, weil die Verwaltung der Meinung ist, eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten. Somit ist klar, wie mit anderen Meinungen umgegangen wird! #GlobalCompactMigration pic.twitter.com/jaZy13iR7g

— Hansjörg Müller, MdB (@mueller_mdb) October 22, 2018

Suche auf Seite des Petitionsausschusses erfolglos

Die geplante Petition ist datiert auf den 25. September 2018, trägt verwaltungstechnisch die Nummer 84222. Wer sie auf der Internetseite des Petitionsausschusses mit Hilfde der Identifikationsnummer sucht, wird dort zunächst gar nichts finden:

Wer weiter sucht, findet eine Restdatei der eingereichten Petition – dort den Verweis: „Diese Petition ist derzeit nicht einsehbar“. Es soll auch einen Link geben, der noch zu dem Volltext der deaktivierten Petition führt, aber der keine Funktion im Hinblick auf Unterzeichnungsmöglichkeiten mehr hat.

Mir liegt der Text der gesamten Petition vor. Er fordert einen Bundestagsbeschluss, in dem der Bundestag der Bundesregierung untersagt, dem „Global Compact for Migration“ beizutreten bzw. diesem Dokument im Namen der Bundesregierung zuzustimmen. Oder andere Handlungen zu unternehmen, durch welche Deutschland dem „Global Compact for Migration“ beitritt, diesen unterstützt oder sich sonst wie im Sinne dieses Dokuments sich politisch bindet.

Bundestag soll der Kanzlerin die Unterzeichnung des Migrationspaktes untersagen

In der Begründung dazu heißt es: „Die Garantie der Rechtssetzungsbefugnis der Legislative, die Einheitlichkeit der Rechtsordnung, der Vorbehalt der Machbarkeit aus dem Gewährleistungsrechten des Grundgesetzes, insbesondere des Grundrechts auf Asyl, sind souveräne, unveräußerliche Rechte der Bundesrepublik Deutschland.

Die Einwanderung nach Deutschland kann nicht durch ein Globales Forum künftig rechtsverbindlich und unabänderlich über die Souveränität des Deutschen Staatsvolkes bestimmt werden.“

Text wurde nachträglich verändert

Hinzukommt, dass man die Betroffenen offensichtlich sehr bewusst täuschen wollte, indem man den ursprünglichen Textentwurf vom Februar gegenüber dem am 11. Juli zur Abstimmung vorgelegten klammheimlich verändert hat.

In der Petition heißt es:

„Vorgestellt und beschlossen wurde im Europaparlament am 05.02.2018 eine weitaus weniger rechtlich und unmittelbar rechtlich weitreichende Formulierung. Zwischen der Variante aus Februar und der vom 11. Juli liegen hingegen so erhebliche Unterschiede, dass der Bundestag aufgefordert wird, der Kanzlerin die Unterzeichnung des Globalen Pakts zur Migration am 11.12.2018 anlässlich der feierlichen Eröffnung der UN-Konferenz in Marrakesch zu untersagen.“

„Die Kanzlerin hat kein Recht, am Deutschen Bundestag vorbei, den Souverän zu missachten“

Und dann kommt eine Passage, die eigentlich von unserem Demokratie- und Rechtsstaatbegriff her eine Selbstverständlichkeit ist, aber dennoch in unserer „Merkeldiktatur“ immer mehr in Vergessenheit geraten ist: „Die Kanzlerin hat kein Recht, am Deutschen Bundestag vorbei, den Souverän zu missachten. Der Bundestag möge sich intensiv mit dem Werk auseinandersetzen, Sachverständige hören und dann darüber entscheiden.“

Die schlechten Erfahrungen mit dem Petitionsausschuss des Bundestags und seiner Verwaltungssstellen, die bereits die Initiatoren und Unterzeichner der Petition 2018 machen mussten, scheinen offensichtlich kein Einzelfall zu sein.

Nur dass man nun bereits im Vorfeld vermeiden will, dass es überhaupt zu einer Petition kommt bzw. klar wird, was die Bevölkerung Deutschlands wirklich zur Flüchtlingspolitik des Systems Merkel denkt.

Was der Petitionsausschuss hier bietet, ist ein Schlag ins Gesicht unserer Demokratie. Einmal mehr wurde der Geist unsere freiheitlichen Demokratie auf dem Altar des immigrationsbesoffenen Systems Merkel geopfert.

Update 25.10.18: Chef des Petitionsausschusses auf „Fortbildung“ in China

Nun berichtet auch „Tichys Einblick“ über den Skandal. Der Autor hat wohl bei dem verantwortlichen nachgefragt und schreibt: „Der Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag konnte (oder wollte, man weiß es nicht) sich zu der Sache übrigens vorerst nicht äußern:

Marian Wendt, CDU-Abgeordneter für das nördliche Sachsen, informiert sich mit einer Reisedelegation des Ausschusses gerade darüber, wie der Staat in einem anderen großen Land die Meinungsvielfalt fördert.

Ende Oktober, sagt sein Büro, kommt er wieder aus China zurück.“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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