Donnerstag, 21. November 2024

Im Kampf gegen die AfD greifen bayrische Behörden zu Methoden, die an Stasi und Securitate erinnern

Ein Gastbeitrag von Stefan Eissler

Lieber Leser, setzen Sie heute an der Wahlurne ein Zeichen. Zeigen Sie mit Ihrer Stimme dem politischen Missbrauch unseres Rechtsstaates und der Missachtung unsere bürgerlichen Freiheitsrechte die rote Karte! Machen Sie mit Ihrer Wahl deutlich, dass Sie nicht bereit sind, solche behördliche Willkür gegen politisch Andersdenkende zu tolerieren, wie sie sich nun in Bayern zugetragen hat:

DAS IST PASSIERT:

Katrin Filser, Mitglied der ‚Jungen Alternativen‘, schildert ihre Erlebnisse im Interview mit  einprozent.de wie folgt:

„Gegen 6 Uhr 30 standen plötzlich vier Personen in meinem Schlafzimmer, wovon drei von der Kriminalpolizei waren und ein Mitarbeiter der Gemeinde, der die Wohnungstür aufbrechen musste. Sie blendeten mich mit einer Taschenlampe, hielten mir ihre Ausweise vor die Nase und meinten, sie würden jetzt eine Hausdurchsuchung vornehmen.“

WAS WAR DER AUSLÖSER FÜR DIESE AKTION?

Dazu Katrin Filser im gleichen Interview:

„Mir wird zur Last gelegt, dass ich vor der CSU-Landeszentrale mit Sprühkreide Namen auf den Boden gesprüht und dort rote Farbe verteilt hätte, was eine Sachbeschädigung darstellen soll.“

Katrin Filser und ihren Mitstreitern werden also der Durchführung einer politischen Aktion beschuldigt, wie sie damals bei den 68er, wie sie heute im Unterstützerumfeld der Grünen, und wie sie auch bei NGOs wie Greenpeace oder Amnesty zum Standard-Repertoire gehören.

DIESE UNVERHÄLTNISMÄSSIGKEIT ERINNERT AN DIE METHODEN DER STASI UND DER SECURITATE

Selbst wenn man die Tat, die den Mitgliedern der ‚Jungen Alternativen‘ zur Last gelegt wird, nicht als „auf geradezu lächerliche Weise harmlos“ bewerten möchte, so ist doch unbestreitbar: Es handelte sich um eine völlig gewaltfreie politische Aktion, bei der niemand und nichts zu Schaden kam! Umso erschreckender ist die Unverhältnismäßigkeit, mit der hier gegen Mitglieder der JA vorgegangen wurde:

1. Unverhältnismäßigkeit:

Die junge Frau wurde nicht etwa vorgeladen, wie es in so einem Fall normalerweise üblich wäre. Nein, die Strafverfolgungsbehörden holten die Beschuldigte am frühen Morgen in Ihrer Wohnung ab.

2. Unverhältnismäßigkeit:

Es wurde nicht etwa geklingelt, sondern es wurde die Tür aufgebrochen. Unfassbar. Doch nur dieses Vorgehen ermöglichte dann auch die dritte Unverhältnismäßigkeit:

3. Unverhältnismäßigkeit:

Es wurde nicht etwa der Lichtschalter gesucht und betätigt, sondern die Beschuldigte wurde von den vier Männern mit Taschenlampen geblendet, nachdem sie aus dem Schlaf gerissen worden war.

Fazit:

Ein so unverhältnismäßiges Vorgehen ist durch nichts zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil: In einem tatsächlichen Rechtsstaat wäre ein solches Vorgehen, wäre ein solcher Eingriff in ein elementares Freiheitsrecht, niemals durch einen so lächerlichen Tatvorwurf zu rechtfertigen!

In diesem Vorgehen tritt das eigentliche Motiv deutlich zu Tage: ERSTENS ging es um die maximale Einschüchterung politisch unbequemer Personen. ZWEITENS sollte damit ein Exempel statuiert werden, um andere abzuschrecken, ähnlich öffentlichkeitswirksame Aktionen durchzuführen.

Angesichts des im Grunde lächerlichen Tatvorwurfs, erinnert die brutale Unverhältnismäßigkeit und die darin zum Ausdruck kommende Motivation eindeutig an die Praxis von Sicherheitsbehörden in totalitären Systemen. Beispielsweise die STASI und die rumänische ‚Securitate‘ gingen auf diese Weise gegen unbequemen politischen Aktivisten vor  – meistens aus vergleichbar nichtigen Anlässen.

ES IST AN UNS, UNSERE FREIHEIT ZU VERTEIDIGEN!

Wer nach Chemnitz und nach der „Causa Maaßen“ noch nicht erkennen wollte, in welche besorgniserregende Richtung sich der mediale und politische Mainstream entwickelt, der sollte dies spätestens jetzt zur Kenntnis nehmen:

Für unsere Sicherheitsbehörden sind heute bereits ein paar Kerzen, ein wenig Kreide und Kunstblut auf dem Asphalt Anlass genug, um die Freiheitsrechte der Bürger mit Füßen zu treten, indem sie sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung der Beschuldigten verschaffen und dabei maximal einschüchternd vorgehen.

Von hier aus ist es nur noch ein kleiner Schritt, bis morgen bereits wegen politisch unkorrekter Äußerungen unsere Grundrechte auf die gleiche brutale Weise mit Füßen getreten werden. Es ist daher an uns, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Ich möchte sogar so weit gehen zu sagen: es ist unsere Bürgerpflicht!

SO HELFEN SIE MIT, UNSEREN RECHTSSTAAT UND UNSERE FREIHEIT ZU VERTEIDIGEN:

Gerade jetzt vor der Landtagswahl in Bayern braucht es wenig, um einen wichtigen Beitrag für die Verteidigung unserer Freiheit und unseres Rechtsstaates zu leisten:

Machen Sie in Ihrem Umfeld möglichst viele Menschen auf das ungeheuerliche Vorgehen bayrischer Behörden aufmerksam, die nach Jahrzehnten der CSU-Herrschaft offenbar nur noch der verlängerte Arm dieser Partei zu sein scheinen.

Wenn Sie in Bayern wohnen: Wählen Sie die Partei, gegen die sich diese ungeheuerliche Aktion bayrischer Behörden gerichtet hat.

Senden Sie damit ein wichtiges Zeichen, dass wir, die Staatsbürger dieses Landes, uns den parteipolitischen Missbrauch des Rechtsstaates und die Missachtung unserer Freiheitsrechte nicht gefallen lassen.

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Hier geht es zum Facebookprofil des Autors: Stefan Eissler

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Und vergessen Sie nicht die Medien, die noch frei und fair über solche Ereignisse berichten:

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