Sonntag, 22. Dezember 2024

Doppelte Standards: Brutaler Siegauen-Vergewaltiger soll mildernde Umstände bekommen

Wird auch der „schutzsuchende“ Eric X. von der deutschen Justiz geschützt? In erster Instanz war der Ghanaer im Oktober 2017 wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Doch das Urteil gegen den brutalen Vergewaltiger von der Siegaue wurde jetzt teilweise aufgehoben. Kein Einzelfall – wie ein Blick in andere Urteile offenbart.

Der BGH hatte eine mögliche psychische Störung beim Täter moniert, die ihn schuldunfähig gemacht haben könnte. Aber dies soll bei der Tatausführung keine Rolle gespielt haben, hatte es seinerzeit im Urteil geheißen. Jetzt spielt sie plötzlich doch eine Rolle. Eric X. soll an einer „dissozialen Persönlichkeitsstörung“ leiden und sei daher vermindert schuldfähig. „Wir müssen eine neue Strafe finden“, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff am Dienstag beim zweiten Prozess vor der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts.

Der Angeklagte erschien in Handschellen und Fußfesseln. Er gilt als sehr gewalttätig. Außerdem hatte er im Februar seine Zelle in Brand gesteckt, so dass er sich Brandverletzungen zuzog. Verbände im Nacken und an den Armen zeugen davon.

Der damals 31-jährige abgelehnte Asylforderer aus Ghana war im April 2017 brutal über eine 23-jährige Studentin aus Süddeutschland hergefallen, die in der Siegaue bei Geislar mit ihrem Freund im Zelt übernachtete. Er schlitzte das Zelt mit einer Astsäge auf und vergewaltigte dann die junge Frau. Zunächst hatte er Geld gefordert. Mit sechs Euro Beute war er jedoch nicht zufrieden, auch nicht mit der Lautsprecherbox. Dann forderte er die Frau auf, herauszukommen, immer mit der Astsäge im Anschlag. Die Studentin ergab sich dem Vergewaltiger, aus Todesangst, aber auch, um beide zu retten. Ihr Freund hatte im Zelt einen Notruf abgesetzt, der Täter wurde gefasst.

Leben der Opfer zerstört

Eine Frage des Verfahrens war, ob das schwer traumatisierte Paar noch einmal gehört werden müsse. Die Kammer hatte hierfür eine humane Lösung gefunden, die beiden „Geschädigten“ konnten eine schriftliche Erklärung abgeben.

„Als wir hörten, dass das Urteil aufgehoben wurde, waren wir erschüttert. Alles schien wieder von Neuem zu beginnen, eine nie endende Odyssee! Jede Sekunde dieser grausamen Nacht wieder zu erzählen, was für ein Alptraum!“, schreibt der 27-jährige Masterstudent. „Die Leichtigkeit des Lebens habe ich in dieser Nacht verloren“, berichtet die inzwischen 25-jährige Frau. Seitdem sei sie antriebslos, apathisch, eine „alte, ausgelaugte Frau“. „Wir setzen uns Masken auf und reden uns ein, dass alles wieder gut wird. Nur mit dieser Struktur können wir überleben.“ Bei Dunkelheit traue sie nicht mehr auf die Straße, das empfinde sie als Bedrohung, und selbst das Rascheln von Blättern treibe sie in Panik.

Lange Latte von Straftaten

Nachdem der Afrikaner in die JVA Ossendorf („Klingelpütz“) eingeliefert wurde, randalierte er und griff die Mitarbeiter an. Wie aus seiner Akte zu entnehmen ist, drohte er im Januar bereits zwei Beamten damit, dass er sie nach seiner Entlassung umbringen würde.

Dann zündete er seine Matratze an und fackelte seine Zelle ab. Dabei wurde er selbst lebensgefährlich verletzt und musste ins künstliche Koma versetzt werden. Eine Hauttransplantation wurde erforderlich – übernommen vom Beitragszahler. Ein Gefängniswärter und ein Zellennachbar erlitten Rauchvergiftungen und mussten ärztlich behandelt werden.

Bürger in Wut über „Schutzsuchende“

Die abscheuliche Tat hatte seinerzeit Angst, Wut und Unverständnis bei den schon länger hier Lebenden und täglich Leidenden ausgelöst. Dass er nun mildernde Umstände bekommen soll, ist kein Einzelfall:

Die Migranten, die Niklas Pöhler umbrachten laufen auch noch frei herum. Da die offenbar von „Freunden“ unter Druck gesetzten Zeugen ihre Aussagen zurückzogen, wurden die Täter nicht verurteilt. Außerdem hatte das junge Opfer eine Hirnschädigung und wäre sowieso irgendwann gestorben, hieß es (kommt dem Leser sicher bekannt vor). Irgendwann soll das Verfahren jedoch wieder aufgenommen werden. Ob dabei etwas herauskommt?

Ein 27-jähriger Syrer, der seit 2015 Schutz sucht, in einem Heim in Meckenheim rundum versorgt wurde und eine Frau an der Kennedybrücke vergewaltigen wollte, war schon früher durch sexuelle Belästigungen aufgefallen. Die Bonner Integrationsbeauftragte, Coletta Manemann, die sich große Sorgen um eine drohende Islamfeindlichkeit macht, hatte diese Straftat daher zunächst wohlweislich verschwiegen.

Auch der 36-jährige Kosovare Rasim, der im vergangenen Oktober sein vermeintliches  Eigentum „Medina“ in Siegburg mit 39 Beilhieben korankonform abschlachtete, war aufgrund einer „seelischen Störung“ gemäß § 20 Strafgesetzbuch schuldunfähig. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. (VB)

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Der Beitrag erschien zuerst bei JOUWATCH

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PP-Redaktion
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