(Wolfgang van de Rydt) Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute über den Rundfunkbeitrag. phoenix überträgt die Urteilsverkündung ab 9.45 Uhr live aus Karlsruhe. ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl ist vor Ort und beobachtet das Geschehen.

Das Gericht hat darüber zu entscheiden, ob Privatleute, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen, trotzdem den Beitrag zahlen müssen.

Rundfunkgebühr de facto zur Steuer verkommen

Bis Ende 2012 bemaß sich die Abgabe unter anderem nach der Anzahl der Fernseher und Radios in einem Haushalt, damals sprach man noch von Rundfunkgebühr. Seit 2013 aber werden in jedem Haushalt 17,50 Euro monatlich erhoben. Unter anderem dagegen haben drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt Beschwerde eingelegt.

Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Gebühr, sondern um eine Steuer, die die Länder wegen fehlender Kompetenz nicht erheben dürften.

Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt

Die Beschwerdeführer sehen zudem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrages unabhängig von der Anzahl von Radios, Fernsehern oder auch Computern für verfassungswidrig.

Insgesamt geht es um acht Milliarden Euro an Einnahmen im Jahr, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aktuell zufließen.

***

Sie wollen lieber alternative Medien wie Philosophia Perennis als den Staatsfunk unterstützen? Mit zwei Klicks geht das hier:

PAYPAL

… oder auf Klassische Weise per Überweisung:

IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Spende PP