Dienstag, 16. April 2024

Gerichtsurteil: Großmutter als Betreuungsperson nicht geeignet

Jetzt haben wir es schriftlich. Omas und vermutlich auch Opas sind keine geeigneten Personen zur Kinderbetreuung. So entschied es am 19.06.2018 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, nachdem ein von der Großmutter betreutes Kind in einen Pool stürzte und dadurch dauerhaft behindert wurde.

Vorrangig ging es zwar um Versicherungsschutz. Doch weil die Großmutter weder Geld für ihre Dienste erhielt noch das Jugendamt eingebunden war, sei sie laut Urteil keine „geeignete Tagespflegeperson“.

Nicole Höchst (AfD, Foto rechts) dazu: „Das ist der deutsche Albtraum von Familienpolitik. Man glaubt, seinen Augen nicht zu trauen, wenn man so etwas liest. Dann stellt sich sogar ein Vertreter der Unfallkasse hin und erklärt, dass man befürchte, die Unfallversicherung würde zu einer Volksversicherung verkommen. Verkommen ist etwas anderes.

Verkommen ist ein Land, das Großeltern ihre ureigenen Kompetenzen abspricht. Verkommen sind die Grundeinstellungen der Beteiligten, wenn sie entscheiden, dass familiärer Unfallschutz nur gelte, wenn man „sich in einen staatlich organisierten Verantwortungsbereich hinein gibt“.

Es sei wahrscheinlich besser, wenn man alle Großeltern in staatliche Heime steckt. Dort können sie keinen Schaden anrichten und unsere Kinder sind sicher, empört sich Höchst.

Unfälle passieren leider und gehören zum Leben dazu. In diesem Fall wurde die Großmutter, welche den Enkel täglich von 6°° Uhr bis 21°° und an Wochenenden betreute, nicht nur jegliche Kompetenz abgesprochen, sondern sie wurde zusätzlich noch zu 40.000 € Schmerzensgeld verurteilt.

Dabei kann als gesichert gelten, dass diese Frau bereits durch den Unfall ihres geliebten Enkels totunglücklich wurde. Sie hat ihre eigenen Kinder erfolgreich großgezogen und dadurch ihre Kompetenz zur Betreuung ausreichend unter Beweis gestellt. Sollte die Großmutter mit ihrer Wärme und Liebe schlechter für das Kind sein, als der Staat?

Eine Welt mit solchen Urteilen und Kindern, die ihre eigenen Eltern vor Gericht zerren, ist krank geworden. „Wir müssen gesellschaftlich umdenken und zur Normalität zurückkehren. Familiäre Betreuung sollte nicht schlechter gestellt werden, als staatliche Aufbewahrungsanstalten.“ So Höchst.

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Wer wissen will, warum mir persönlich dieses Thema sehr wichtig ist:

Ein Loblied an meine Großmutter zu ihrem 100. Geburtstag

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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