Ein Urteil des Landgerichts München verbietet der Sudetendeutschen Verlagsgesellschaft die Verbreitung nachweislich falscher Behauptungen, die in der „Sudetendeutsche Zeitung“ kurz vor der Bundestagswahl erschienen sind.
Die Zeitung räumte dem CSU-Politiker Bernd Posselt einen prominenten Platz auf Seite eins ein: Posselt hatte in dem Artikel übel gegen die AfD, deren Ehrengast Vaclav Klaus und besonders gegen den bayerischen Landesvorsitzenden Petr Bystron gehetzt. In grob verleumderischer Weise behauptete Posselt, Bystron sei „eingefleischter Gegner alles Sudentendeutschen“ und hätte
„seriöse Berichte von Sudetendeutschen Tagen für eine tschechische Zeitung sudetendeutschenfeindlich umgeschrieben“.
Die Verbreitung dieser falschen Tatsachenbehauptung verbot das Landgericht München mit einer einstweiligen Verfügung. Bei Zuwiderhandlung wird eine Geldstrafe von 250.000 Euro fällig (Az. 9 O 15165/17). Bernd Posselt verlor im Jahr 2014 wegen des Einzugs der AfD seinen Platz im Europarlament. In seiner Funktion als Sprecher der Sudetendeutschen Landmannschaft tritt er seit dem besonders aggressiv gegen die AfD und speziell gegen den damaligen bayerischen Landesvorsitzenden Bystron auf.
Der CSU-Politiker fürchtet nach dem Verlust seines Mandates offenbar auch um seinen Einfluss unter den Sudetendeutschen, von denen sich immer mehr der AfD zuwenden. Die CSU inszenierte sich Jahrzehnte lang als die Partei der Sudetendeutschen, vermochte jedoch deren Interessen gegenüber Tschechien nie durchsetzen.
Im Gegensatz zu Posselt gilt Bystron als bestens vernetzt sowohl in Tschechien, wie auch in Polen und der Slowakei. Er ist bisher der einzige Politiker der AfD, der von der Kanzlei des tschechischen Präsidenten Zeman mit offiziellen Ehren empfangen wurde.
Seit Oktober ist Bystron Obmann der AfD Fraktion im Außenpolitischen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Der Außenpolitiker der AfD spricht sechs Sprachen fließend.
Bystron war im Wahlkampf Ziel weiterer Verleumdungen von CSU-Politikern. Der Chef des bayerischen Amtes für Verfassungsschutz Körner hatte im Wahlkampf eine Beobachtung Bystrons durch den Verfassungsschutz veranlasst und bei einer Pressekonferenz öffentlich gemacht.
Auch hier klagte Bystron erfolgreich. Das Gericht verbot sowohl die Öffentlichmachung wie auch das Aufführen von Bystrons Namen im Verfassungsschutzbericht. Das Urteil rügte den „groben Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ von Bystron.
Direkter Vorgesetzter von Körner war zu dem damaligen Zeitpunkt der Innenminister Joachim Herrmann, der auch Spitzenkandidat der CSU für die Bundestagswahl war. Während Herrmann wegen des schlechten Abschneidens der CSU den Einzug in den Bundestag verpasste, erzielte die AfD in Bayern unter Bystrons Führung das beste Ergebnis aller westdeutschen Bundesländer.