Obwohl das medizinische Gutachten dem Mörder der 15-jährigen Mia aus Kandel, Abdul Mobin D., Volljährigkeit nachweist, will ihn das zuständige Landgericht als Jugendlichen behandeln.
Wie üblich waren die großen Medien und auch die Politiker bemüht, die heimtückische Tötung der 15-jährigen Mia aus Kandel am 27. Dezember 2017 durch einen afghanischen Asylbewerber unter den lokalen Einzelfall-Teppich zu kehren, wurde Kandel zum Fanal: der Ruf #Kandelistüberall schallt inzwischen durch die ganze Republik.
Die neueste Entscheidung der Staatsanwaltschaft Landau, die Anklage wegen Mordes gegen Abdul Mobin D. erhoben hat, könnte nun erneut den Ärger der Menschen in Deutschland befeuern.
Da nicht sicher sei, ob der Afghane zum Tatzeitpunkt schon volljährig gewesen sei, soll er vor Gericht wie ein Jugendlicher behandelt werden, so das Landgericht Landau.
Und das obwohl ein medizinischen Gutachten ergab, dass der Verdächtige zum Zeitpunkt der Tat deutlich älter, mindestens 20 Jahre alt war. Dabei scheint das Gericht der völlig beliebigen Altersangabe, die bereits ihren Teil zu der grausamen Tötung Mias beitrug, denn Vorzug vor medizinisch nachprüfbaren Fakten zu geben:
Die vom Gericht veranschlagte Altersangabe beruht alleine auf der Angabe des Täters, der bei seiner Einreise nach Deutschland 2016 angab, 14 Jahre alt zu sein, aber zu einem genauen Geburtstag keine Angaben machen konnte. Dadurch wurde er auch in die Schulklasse Mias aufgenommen, obwohl sein Umfeld aufgrund seiner Erscheinung davon ausging, dass er deutlich älter ist.
Das Alter ist nicht nur bei dem Flüchtlingsstatus wichtig, sondern nun auch strafrechtlich von großer Bedeutung: Während Erwachsene für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe abbüßen müssen, beträgt die Höchststrafe bei Jugendlichen nur zehn Jahre Freiheitsentzug.
(David Berger) Kommentar dazu: Erneut entsteht hier der fatale Eindruck, dass die Justiz in Deutschland doppelte Standards anlegt. Und dass selbst bei diesem prominenten Fall ein Migrantenbonus dazu führt, dass alles dafür getan wird, dass der Täter mit einer möglichst milden Strafe davon kommt.
Nachdem die Medien und Politiker bereits das Ihre getan haben, dass sich Kandel immer wieder neu ereignet, scheint nun die Justiz ähnlich zu agieren. Der Vorwurf eines vielfältigen Staatsversagen kann sich immer öfter auf solche Fälle berufen.
All das zeigt erneut: der Widerstand aus der Bevölkerung gegen solch offensichtlich skandalöse Ungerechtigkeit ist zwar inzwischen enorm angewachsen, aber noch nicht laut und energisch genug.
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