(Abgeordneten-Check) Die von der CSU mit Merkel ausgehandelte Obergrenze ist eine Augenwischerei. Solange die Grenzen nicht geschlossen werden, lässt sich die Obergrenze nicht einhalten. Mit 200.000 weiteren Zuzügen im Jahre ist Deutschland nach dem Ansturm von über einer Million illegalen Einwanderer 2015/16 weit überfordert.
Wir fordern eine Obergrenze für Asylbewerber, Flüchtlinge und den Familiennachzug von Null Personen. Dazu muss die Drittstaatenregelung im Grundgesetz konsequent angewendet und die Dublin-Verträge wieder in Kraft gesetzt werden.
Hier können Sie die Petition unterzeichnen: STOPPT DIE MASSENEINWANDERUNG
Hintergrundinformationen:
Die CSU hat sich mit Angela Merkel auf eine „Obergrenze“ von 200.000 Personen für Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge verständigt. Das ist eine im historischen Vergleich sehr hohe Zahl. Das bedeutet einen Zuzug von zwei Millionen Personen innerhalb der nächsten 10 Jahre. Noch im Jahr 2013 lag die Zahl der Asylbewerber bei unter 50.000 im Jahr.
Auch im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten ist eine Aufnahme von 200.000 Asylbewerbern und Flüchtlingen extrem hoch. Frankreich hat im Jahr 2016 nur 67.500 Asylbewerber aufgenommen und Italien 63.300. Das heißt Deutschland würde im Jahr noch weit mehr Flüchtlinge und Asylbewerber aufnehmen als Frankreich und Italien zusammen. Donald Trump will eine Flüchtlingsobergrenze von 45.000 für die gesamte USA durchsetzen.
Bereits in diesem Jahr wird die sehr großzügige Obergrenze überschritten. Allein in diesem Jahr werden voraussichtlich 394.000 Asylbewerber akzeptiert. Dazu kommen 120.000 über den Familiennachzug. Außerdem hat Angela Merkel durchgesetzt, dass auch weiterhin keine Asylbewerber an der Grenze abgelehnt werden dürfen. Dabei sieht das Grundgesetz vor, dass niemand einen Anspruch auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland hat, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, von dem Deutschland umgeben ist.
Durch Merkels Grenzöffnung hat Deutschland 2015/16 über eine Million Asylbewerber aufgenommen. Dabei war Deutschland wegen der Dublin-Verträge und der Drittstaaten-Regelung im Grundgesetz dazu nicht verpflichtet. Allein den Bund kostet das im Jahr bis zu 25 Milliarden Euro. Dazu kommen die Kosten für Länder und Gemeinden. Bis jetzt werden abgelehnte Asylbewerber kaum abgeschoben. In diesem Jahr wohl kaum 25.000 Personen.
Bis diese Fälle alle bearbeitet und in ihre Heimat zurückgekehrt sind, wird es Jahre dauern. Bis dahin soll das Problem nicht noch größer werden. Darum ist die einzige sichere Obergrenze eine jährliche Aufnahme von Null-Personen. Das kann erreicht werden, wenn die Drittstaatenregelung konsequent angewendet wird und die Dublin-Verträge wieder in Kraft gesetzt werden. Dann können Antragsteller bereits an der Grenze abgewiesen werden.