Angesichts des Spendenaufrufes des Blogs Philosophia Perennis, der durch ein juristisches Vorgehen der Amadeu Antonio Stiftung (Ex-Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane) in arge Bedrängnis geraten ist, erreichte mich immer wieder die Frage, worum es denn genau bei diesem Rechtsstreit gehe.
Die Frage ist berechtigt, denn ich hatte im Text nur kurz angedeutet, worum es ging. Das war nicht einer Geheimnistuerei geschuldet, sondern alleine der Sorge, Kahane & Co könnten – angesichts eines für juristische Fachleute vielleicht nicht ganz eindeutigen Ausdrucks – sofort wieder ihren Rechtsanwalt mit einer neuen Klage auf mich ansetzen.
Umso glücklicher bin ich, dass jetzt ein kundiger Fachmann bei ScienceFiles das Thema aufgegriffen hat:
„Gerichtsurteil: Amadeu-Antiono-Stiftung darf weiterhin als Stiftung der Schande bezeichnet werden“, so hat David Berger geschrieben. Aber es gab natürlich kein Gerichtsurteil. Es gab eine Rücknahme der Klage auf einstweilige Verfügung in diesem Punkt wie abermals Dr. Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker schreibt:
„Die Amadeu Antonio Stiftung hat den Verbotsantrag auf diesen richterlichen Hinweis zur Vermeidung einer insoweit negativen Gerichtsentscheidung zurückgenommen.“
Anders formuliert: Die Stiftung wäre vor Gericht mit dem Ansinnen, ihre Bezeichnung als Stiftung der Schande zu verbieten, unterlegen, hätte es eine Gerichtsverhandlung mit Urteil gegeben und ist der Niederlage durch Rücknahme des Antrags auf eine einstweilige Verfügung, um Weidel die Nutzung von “Stiftung der Schande” zu verbieten, zuvor gekommen.
Hätte es ein Gerichtsurteil gegeben, es wäre für die AAS-Stiftung in diesem Punkt negativ gewesen, aber es hat keines gegeben.
Und weil es keines gegeben hat, hat die AAS-Stiftung David Berger abgemahnt, der den Begriff „Gerichtsurteil“ in der Überschrift zu seinem Beitrag benutzt hat. Wie die Geier haben sich die AAS-Anwälte vermutlich auf die falsche Tatsachenbehauptung, dass es ein Gerichtsurteil gebe, gestürzt und nach § 1004 BGB vermutlich in Verbindung mit den §§ 823 Abs. 1, 2 BGB ein Abmahnungsschreiben verfasst und David Berger zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wieder vermutlich mit einer Frist, die so kurz ist, dass Berger unter Zeitdruck gesetzt wird. Die kurze Frist und der Anspruch auf Unterlassung wird in der Regel mit einer Wiederholungsgefahr begründet, das ist einfach, denn was morgen ist, kann man prima spekulieren und als Anwalt daraus einen Nutzen ziehen. Bleibt noch festzustellen, dass als das bedeutende Rechtsgut, das Berger verletzt haben soll, wohl nur eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der AAS-Stiftung in Frage kommt, was zur Folge hat, dass man der AAS-Stiftung Unternehmenspersönlichkeitsrechte zugestehen muss.
Folglich wäre die Stiftung keine Stiftung, sondern ein Unternehmen, das an Rechtsextremismus und Antisemitismus verdient.
Wenn eine Stiftung, die weitgehend aus Steuermitteln unterhalten wird, einerseits ein Netzwerk unterstützt, das Kurse anbietet, die die Teilnehmer dazu befähigen sollen, Menschen, die ihr demokratischen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen, an eben dieser Wahrnehmung zu hindern, dann ist das auch nach unserer Meinung eine Schande.
Wenn andererseits dieselbe Stiftung Menschen, Blogger wie David Berger, von ihrem Anwalt abmahnen lässt, weil sie als juristische Laien davon ausgegangen sind, dass ein Rechtsstreit, der vor ein Gericht gegangen ist, auch mit einem Urteil geendet ist, und fälschlicherweise von einem Gerichtsurteil geschrieben haben, und zwar vermutlich mit dem Ziel, dem entsprechenden Blogger, der über keinerlei finanzielle Unterstützung aus einschlägigen Stiftungen verfügt und auch nicht am Tropf eines Bundesministerium hängt, zu schaden, dann wäre dies eine weitere Schande, und ein Vorgehen, wie man es in der DDR wohl öfter gesehen hat, wenn der angebliche Rechtsstaat im Arbeiter- und Bauernstaat seine ganze Macht aufgewendet hat, um einen Regimegegner zu zersetzen, seine wirtschaftliche Existenz zu vernichten und am besten noch, seine psychische Sicherheit zu zerstören.
Und wenn man dann noch folgert, dass die Stiftungsmitarbeiter wie die AAS-Geier das Internet durchsucht haben müssen, um Blogs aufzufinden, die von einem Gerichtsurteil schreiben oder einen sonstigen Witzfehler machen, weil sie nicht auf die Dienste von Löffelmacher Anwälten rekurrieren können, sondern in der Lage sind, ihre Meinung ganz ohne juristischen Beistand zu formulieren, dann ist der Begriff der Schande nicht mehr passend, dann hat die deutsche Sprache keinen angemessenen Begriff mehr, der beschreibt, wie eine Stiftung ihre derzeit finanziell gut gesicherte Position ausnutzt, um Bloggern ohne finanziellen Backup finanziell zu schaden, ihnen Zeit und finanzielle Ressourcen zu stehlen, sie durch Gerichts- und Anwaltskosten auszubluten.
Im Englischen gibt es den Begriff „despicable“, der ist nach unserer Meinung eine angemessen Beschreibung für diesen Sachverhalt.
Ist es nicht erstaunlich, wie empfindlich die toleranten Menschen der Stiftung, die sich für Diversität und die Gleichwertigkeit aller Menschen einsetzt, auf Kritik reagieren, wie sie sich in Kleinigkeiten verbeißen, nur um ihrem offensichtlich aufgestauten Ärger, der vor dem Landgericht Berlin wohl nicht abgelassen werden konnte, anderweitig eine Opfergabe zu bringen? Bei der AAS-Stfitung ist man zwar schnell dabei, auszuteilen, aber wenn es ans Einstecken geht, an eine Äquivalenz der Behandung, dann wird man dort schnell biestig.
Despicabe!
In jedem Fall sollten alle, die von der AAS-Stiftung zur Zielscheibe genommen werden, genau lesen, was die Stiftungsmitarbeiter auf Seiten wie Belltower-News schreiben. Und wenn auch nur ein Wort nicht richtig ist, eine Tatsachenbehauptung falsch, dann wissen wir, was die Mitarbeiter dort erwarten: Anwaltsschreiben, Abmahnung, Unterlassungserklärung.
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Den gesamten Beitrag können Sie hier lesen: ScienceFiles