Donnerstag, 26. Dezember 2024

Die Krätze – „Mitgift“ der Willkommens-Kultur

Ein Gastbeitrag von Peter Helmes (Conservo)

Gleich vorab für die geneigten Zensoren: Ich weiß, daß das alles jetzt politisch unkorrekt ist und behandelt wird nach dem Motto, „was nicht sein kann, das nicht sein darf…“.

„Augen zu und durch“ ist dann die beliebteste Methode, „leider nicht zu übersehende Fehlentwicklungen“ zu behandeln.

Seit mehr als fünf Jahren bin ich häufiger Besucher des Bonner Johanniter-Krankenhauses, weil hier die Krebserkrankung meiner Frau behandelt wird. Die Veränderungen dort springen einem, der sehen will, Tag für Tag (Besuch für Besuch) ins Auge:

Die zunehmende Zahl von arabisch aussehenden Männern in dunklen Gewändern und von (auch voll-)verschleierten Frauen ist nicht zu übersehen. Das „Johanniter“, wie es in Bonn kurz genannt wird, scheint sich zu einem „Szene-Treff“ behandlungsbedürftiger „Gäste“ gemausert zu haben.

Bad Godesberg, nur wenige Meter daneben, läßt grüßen. Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, wann das „Johanniter-Kreuz“ von Fassade und Dokumenten des Krankenhauses verschwinden muß.

Andere Kulturen, andere Hygiene

Nun kann ich die Augen verschließen und denken, „Menschen wie Du und ich“. Aber dem ist nicht so. Viele unserer Willkommensgäste kommen aus Kulturen, die sich erheblich (oder ganz) von der unsrigen unterscheiden – was keinerlei Abwertung beinhalten soll. Chacun à son goût – jedem nach seiner Art. Aber daß unter langen Gewändern sich Pilze usw. leichter wohlfühlen, dürfte medizinisch nicht umstritten sein.

So z. B. die – bei uns längst für ausgestorben geglaubte – Krätze (fachsprachlich SkabiesScabies (von lateinisch scabere, ‚kratzen‘) oder Acarodermatitis. Es handelt sich um eine weitverbreitete, durch die Krätzmilbe (vor allem Sarcoptes scabiei) verursachte parasitäre Hautkrankheit des Menschen. Die halbkugelförmigen, 0,3–0,5 Millimeter großen Weibchen der Krätzmilbe bohren sich in die Oberhaut (Epidermis) und legen dort in den Kanälen (caniculi, Milbengänge) Kotballen (Skybala) und ihre Eier ab. Ihre Absonderungen bringen Bläschen, Vesikel, Papulovesikel, Papeln, Pusteln, BlasenQuaddelnInfiltrationen und als Sekundärläsionen Krusten, Kratzwunden und Furunkelhervor. Die Inkubationszeit beträgt etwa drei bis sechs Wochen. Für befallene Patienten gilt in Deutschland nach § 34 Infektionsschutzgesetz bereits bei Verdacht ein Verbot des Aufenthalts und Arbeitens in Gemeinschaftseinrichtungen!

Krätze wird oft mit unhygienischen Verhältnissen und Verwahrlosung assoziiert. Dabei haben Krätzmilben nicht unbedingt mit unhygienischen Lebensverhältnissen zu tun, sondern breiten sich − ähnlich wie Läuse – dort aus, wo viele Menschen zusammenkommen. Betroffen sind besonders Alten- und Pflegeheime, aber auch Kindergärten, Schulen und sogar Krankenhäuser. Krätze wird von Mensch zu Mensch durch Hautkontakt übertragen. Das Bestehen eines indirekten Infektionswegs mittels Wohn- bzw. Kleidungstextilien wird angenommen.

Bei intaktem Immunsystem und guten hygienischen Umständen hält die Immunreaktion des Körpers die Milbenzahl auf einem relativ niedrigen Niveau.

Das Gesetz zur Verhütung und Behandlung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) verlangt von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33(Schulen, Kindertagesstätten, Heimen, Ferienlager etc.) unter anderem bei Scabies besondere Maßnahmen. Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen mit Scabies-Befund keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben. Betreute mit Scabies-Befund dürfen die Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an den Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Beschäftigte und Betreute mit Scabies-Befund bzw. deren Sorgerechtsinhaber haben nach § 34 Abs. 5 IfSG die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich darüber zu informieren. Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat nach § 34 Abs. 6 IfSG dem zuständigen Gesundheitsamtkrankheits- und personenbezogene Angaben über den Sachverhalt zu machen.

In Deutschland auf dem Vormarsch

Bei allem Verständnis für Willkommenskultur – nicht zu übergehen ist die Tatsache, daß die Krätze in Deutschland auf dem Vormarsch ist und entsprechende Gegenmaßnahmen verlangt. Das Gesetz zur Verhütung und Behandlung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) verlangt von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 (Schulen, Kindertagesstätten, Heimen, Ferienlager etc.) unter anderem bei Scabies besondere Maßnahmen.

Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen mit Scabies-Befund keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben. Betreute mit Scabies-Befund dürfen die Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an den Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Beschäftigte und Betreute mit Scabies-Befund bzw. deren Sorgerechtsinhaber haben nach § 34 Abs. 5 IfSG die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich darüber zu informieren. Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat nach § 34 Abs. 6 IfSG dem zuständigen Gesundheitsamt krankheits- und personenbezogene Angaben über den Sachverhalt zu machen. (Alle Sachinformationen siehe wikipedia).

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Auch die „Rheinische Post“ berichtet über die extreme Zunahme an Infektionskrankheiten, die bei uns bereits als ausgerottet galten: „Düsseldorf. Die Krätze schien lange ausgerottet. Nun ist die Krankheit in NRW jedoch wieder auf dem Vormarsch, das ergab eine Umfrage unserer Redaktion in der Region. Die wichtigsten Zahlen und Fakten im Überblick.“ -> KRÄTZE IN NRW

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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