Das islamische Gegenprogramm am höchsten staatlichen Feiertag der Bundesrepublik Deutschland ist ein Frontalangriff auf den deutschen Nationalfeiertag und verrät die Geringschätzung deutscher Staatssymbolik. Ein Gastbeitrag von Adam Elknakhal
Als die Deutsche Demokratische Republik im Übergang der Sekunde vom 2. Oktober 1990, 23:59:59 Uhr auf den 3. Oktober 1990, 00:00:00 Uhr dem Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beitrat und damit die staatliche Einheit Deutschlands nach mehr als vier Jahrzehnten der schmerzhaften Teilung hergestellt wurde, sang die Masse vor dem Reichstagsgebäude die deutsche Nationalhymne, wehte, schwenkte und hisste man die Bundesflagge, floss die ein und andere Träne – und: Es läuteten die Glocken!
Wenn es in der Geschichte eines Volkes heilige Momente gibt, dann war dieser Moment für das Deutsche Volk gewiss einer dieser Momente, die zugleich in die Weltgeschichte eingegangen sind. Die Freiheitsglocke im Rathaus Schöneberg und die zahlreichen Glocken der christlichen Kirchen von Flensburg bis Oberstdorf und Aachen bis Görlitz begleiteten diesen Moment.
An den Muezzin hat am 3. Oktober 1990 wahrscheinlich noch niemand ernsthaft gedacht. (Freilich gab es schon seit den 1970ern vereinzelte Warnungen vor einer Islamisierung Europas.)
Seit immerhin 20 Jahren, seit 1997, setzten die Islamverbände mit ihrem Tag der offenen Moschee ein Gegenprogramm zum und am Tag der Deutschen Einheit. Vom Namen des Nationalfeiertages hat man einfach zwei Wörter ersetzt: „offenen“ statt „Deutschen“ und „Moschee“ statt „Einheit“. Wobei auch die Islamverbände sicherlich von einer Einheit in Deutschland träumen.
Die Einheit von DITIB meint jedoch etwas anderes als die Einheit im Sinne unseres Grundgesetzes und im Sinne des 3. Oktober (1990).
Der 3. Oktober ist ein explizit staatlicher Feiertag ohne religiösen Bezug. Er ist der einzige Feiertag, welcher -durch den Einigungsvertrag – per Bundesrecht und nicht per Landesrecht geregelt ist, wodurch er aus staatlicher Sicht als ranghöchster gesetzlicher Feiertag angesehen werden kann. Sein Charakter ist eindeutig staatlich-politisch.
Ein indirekter Bezug zum Christentum könnte noch insoweit erklärt werden als dass die Kirchen in der DDR die Wende im Jahre 1989, welche die Grundvoraussetzung für die Wiedervereinigung im Jahre 1990 war, in erheblichen Maß durch die Gewährung von Meinungsfreiheit und Bildung von Protest in ihren – auch sakralen – Gebäuden unterstützten. Ein Bezug zum Islam kann jedoch bei der wildesten Phantasie nicht herbei diskutiert werden, da er Islam in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik keine Rolle spielte und de facto in einer merkbaren Quantität nicht existierte. Und auch in Westdeutschland spielte der Islam in den Jahren 1989/1990 eine deutliche geringere Rolle als heute. Deutschland war damals eben noch ein in erheblichen Maße christlich geprägtes Land.
Der 3. Oktober trat als Nationalfeiertag an die Stelle des (in Westdeutschland in Erinnerung an den Volksaufstand von 1953 begangenen) 17. Juni. Dass der 3. Oktober bis heute in der Öffentlichkeit kaum als Nationalfeiertag gefeiert wird ist bedauerlich und leider auch gewollt. Anders als in Frankreich, wo am 14. Juli Militärjets die Nationalfarben in den Himmel malen und in jeder Stadt der Sturm auf die Bastille gefeiert wird, gibt es in Deutschland lediglich einen gediegenen Staatsakt mit den Bundesorganen (der „Elite“, gemäß Bundespräsident a.D. Joachim Gauck) und ein kleines Volksfest in der jeweils ausrichtenden Landeshauptstadt und in Berlin.
Über den erbärmlichen Zustand der Beziehung der Deutschen zum eigenen Land, gibt der damalige Vorschlag von Bundeskanzler Schröder (SPD) Aufschluss. Er forderte seinerzeit die Verlegung des 3. Oktober auf den ersten Sonntag im Oktober. Glücklicherweise traf sein Vorschlag nicht auf viel Gegenliebe.
Interessant wäre diesbezüglich aber die Frage: Hätten die Islamverbände nachgezogen, wenn man den Tag der Deutschen Einheit verlegt hätte? Was würde passieren, wenn man den Nationalfeiertag vom 3. Oktober auf den 17. Juni (rück-)verlegen würde?
Worum geht es also den Islamverbänden? Geht es DITIB und anderen um einen Tag der offenen Moschee, an dem die Transparenz herstellt, die man oft vermisst? Oder geht es darum einen Machtanspruch gegenüber und gegen den deutschen Staat zu demonstrieren?
Man kann natürlich viel behaupten, wenn der Tag lang ist: Dass man die Verbundenheit zum deutschen Staat ausdrücken möchte, dass man den Respekt vor der Deutschen Einheit und den deutschen Gesetzen bekunden will und so weiter.
Nun stelle man sich aber vor: Die christlichen Kirchen führen am türkischen Nationalfeiertag von Istanbul bis zur armenischen Grenze den „Tag der offenen Kirche“ durch.
Anstatt die türkische Nationalhymne werden christliche Lieder in deutscher Sprache angestimmt und auf den Esstischen gibt es europäische Hausmannskost mit Schweinefleisch und Haribo mit Gelatine? Das wäre etwas absurd. Wobei die Kirchen in den islamischen Staaten die dortigen Gesetze einhalten (und trotzdem unterdrückt und verfolgt werden).
Die DITIB und andere Islamorganisationen in Deutschland sind offen verfassungsfeindlich. Sie hetzen gegen das christliche Weihnachtsfest, gegen unsere Gesetzes- und Gesellschaftsordnung, in der Frauen gleichberechtigt sind und die Meinungsfreiheit auch das Recht auf Religionskritik beinhaltet.
Umso größer ist daher die Provokation, die vom so genannten Tag der offenen Moschee am 3. Oktober ausgeht.
Doch es ist auch an uns (nicht DITIB-angehörigen) Deutschen, was wir aus dem Tag der Deutschen Einheit, unserem einzigen Nationalfeiertag, machen. Bis in die 1960er fanden in Westdeutschland am 17. Juni Gedenkfeiern und Fahnenprozessionen statt.
Ob der 3. Oktober für uns ein reiner Entspannungstag bleibt oder wieder zu einem Ereignistag wird, entscheiden wir selbst.
Fest steht: Wenn wir weiterhin an unserem Nationalfeiertag lieber vor dem Fernseher sitzen, werden andere diesen Tag vereinnahmen und umgestalten – jene, denen der Muezzinruf lieber ist als das Geläut der Glocken und die das islamische Scharia-Recht über das deutsche Recht stellen.