Sonntag, 13. Oktober 2024

36 Fragen zur Integration und doppelten Staatsbürgerschaft

Ein Gastbeitrag von Udo Hildenbrand

1.) Von welchem islamischen Staat werden die Vertreter der im Land lebenden und arbeitenden Christen, Juden und anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu einer Art „Integrationsgipfel“ von und mit den höchsten staatlichen Repräsentanten eingeladen?

2.) Warum gibt es in Deutschland im Hinblick auf Integrationsfragen nur eine „Islam-Konferenz“, warum nicht auch etwa eine „Russen-, Polen-, Spanier-, Italiener-, Griechen-, Hindu-,Buddhisten-,Vietnamesen- und Afrikaner-Konferenz“ angesichts der Tatsache, dass unter den 15 Millionen Einwanderern doch „nur“ etwa 4,5 Millionen Muslime in unserem Land leben?

3.) Inwieweit berücksichtigt die deutsche Integrationspolitik, dass es nicht nur etwa 4 Millionen muslimische Einwanderer gibt, sondern auch die größere Anzahl von weiteren zehn Millionen Einwanderern?

4.) Wie kann das Faktum erklärt werden, dass die Muslime (in Deutschland) mit Abstand jene Gruppe von Immigranten sind, die sich am schlechtesten integriert?

5.) Inwieweit ist auch in Deutschland unter Muslimen die
„unternehmerische Philosophie“ im Blick auf den „Aufbau einer
infrastrukturell und kommunikativ selbst genügsamen Parallelwelt“ verbreitet, dass
a) muslimische Unternehmen gegründet werden, die nur miteinander Geschäfte machen,
b) Muslime nur in diesen Geschäften einkaufen?

6. Welche Angebote zur Integration unterbreiten muslimische Vereine etwa in Deutschland ihren Mitgliedern, um ihnen die europäische bzw. die deutsche Kultur nahezubringen?

7. Inwiefern wird die Integration von Immigranten durch die Überlassung eines Doppelpasses erleichtert oder erschwert?

8. Welche Bedeutung für die Integration hat die Forderung des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan bei einer Rede in Deutschland im Jahre 2008, die Augen und Ohren der ausgewanderten Türken sollten unverwandt auf die Türkei gerichtet sein; man könne nicht erwarten, dass sie sich der aufnehmenden Gesellschaft anpassten; hierauf hinzuarbeiten, sei ein Verbrechen?

9. Inwiefern fuhrt die doppelte Staatsbürgerschaft (nicht) zur gespaltenen Loyalität, vor allem im Konfliktfall?

10. Warum ist die doppelte Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht für ausländische Muslime (nicht) problematisch angesichts
a) des ungeklärten Demokratieverständnisses in manchen Staaten und im Blick auf die Unvereinbarkeit verschiedener Staats- und Verfassungsgrundsätze,
b) der problemhaften Distanz mancher Muslime zu Rechtsstaatlichkeit
und Demokratie,
c) der Unmöglichkeit, straffällig gewordene (ehemalige) Ausländer in ihre Heimat abzuschieben?

11. Inwiefern ist es ebenso (nicht) problematisch, in zwei unterschiedlich
und z. T. gegensätzlich geprägten Staaten und Kulturen mit ihren stark divergierenden Rechts- und Werteordnungen politische Rechte und Pflichten zu haben?

12. Welche Konsequenzen hat die Aussage von Vertretern der Islamverbände, sie hätten keine Probleme mit der Integration, solange die deutsche Gesetzgebung mit dem Koran übereinstimmt und nicht im Widerspruch steht?

13. Inwiefern bedeutet die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft
(k)ein Verstoß gegen das demokratische Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz und damit auch die staatlich legitimierte Zementierung der Ungleichheit der Bürger/innen zugunsten der Mehrstaater durch den demokratischen Staat selbst, indem diese gegenüber den einheimischen Bürgern/innen privilegiert sind?

14. Wie kann verhindert werden, dass − nach Heinz Buschkowsky
− künftig der deutsche Doppelpass zum „Pass vom Abreisblock“ bzw. zur „Rückfahrkarte“ ins attraktive deutsche System wird, wenn in der zweiten Heimat Probleme auftauchen?

15. Mit welchen Mitteln kann unterbunden werden, dass Asylanten und Zuwanderer den Sozialstaat ausnutzen, die Sozialsysteme missbrauchen, wenn sie beispielsweise nach einer kurzen Scheinselbstständigkeit
Sozialleistungen beziehen oder Kindergeld in ihre Heimat überweisen, um dort ein Haus bauen zu können?

16. Inwieweit trifft der Vorwurf (nicht) zu, dass sich islamische
Glaubensgemeinschaften in nicht-islamischen Ländern eher abschotten
als integrieren, indem sie für sich selbst Sonderrechte verlangen, sich in Ghettos zurückziehen, Parallelgesellschaften bilden und in ihren Moscheen nicht in der Landessprache gepredigt wird?

17. Welche demokratischen Verhaltensweisen werden in welchem
Umfang in den muslimischen Verbänden und Vereinen in Deutschland
praktiziert?

18. Inwiefern kann Integration (keineswegs) bedeuten, dass Muslime
a) in jenen Glaubens- und Denkmustern verbleiben, in denen Freiheit und Gleichberechtigung, Individualität und Rationalität keinen Platz haben,
b) sich nur dann in die (deutsche) Aufnahmegesellschaft einfügen,
wenn deren Gesetzgebung nicht im Widerspruch zum Koran steht?

19. Inwiefern ist der Zugewinn von Sprachkompetenz für Einwanderer
a) der Schlüssel schlechthin für die Teilnahme und die Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben in einem Aufnahmeland,
b) eine absolute Voraussetzung für eine gelungene Integration,
c) eine wesentliche Bedingung für eine Aufenthaltsgenehmigung?

20. Warum wird der umstrittene Ausspruch: „Der Islam gehört
zu Deutschland“ von möglicherweise vielen Muslimen entsprechend ihrer spezifischen Denkart nicht so verstanden, dass sie jetzt zur deutschen Gesellschaft gehören, sondern umgekehrt: dass Deutschland jetzt zur islamischen Welt gehört?

21. Inwiefern ist die nachfolgende Stellungnahme zur These „Der Islam gehört zu Deutschland“ zutreffend: „Der Satz ist dann richtig, wenn er besagen soll, dass die Millionen Muslime, die in Deutschland leben, … zu Deutschland gehören. Mit diesem Satz kann nicht gesagt sein, dass der Islam die deutsche Staatsordnung, Rechtsordnung, Gesellschaftsordnung und Kultur geprägt hat“ (Hans-Jürgen Papier)?

22. Inwiefern ist diese These: „Der Islam gehört zu Deutschland“
nur dann richtig, wenn
a) gleicherweise gilt: „Das Christentum gehört zur Türkei bzw. zu Indonesien bzw. zu Saudi-Arabien“, weil jeweils ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung dieser Länder sogar einheimische Christen sind und ein Teil der heute islamischen Länder sogar ursprünglich christlich geprägt war,
b) logischerweise auch die These gilt: „Die Scharia gehört
zu Deutschland“?

23. Inwiefern ist die These zutreffend, dass Muslime zu Deutschland gehören, wenn
a) sie nicht – den deutschen Gesetzen widersprechend − nach
Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ihre vorausgegangene
Staatsbürgerschaft wiedererworben haben,
b) sie die deutsche Rechts- und Werteordnung anerkennen,
c) ihre politische Loyalität nicht (mehr) ihrem jeweiligen
Heimatland gilt, sondern der deutschen Rechtsordnung,
d) sie gleichwohl (nach Wunsch) auch die Kultur und das
Brauchtum ihrer Herkunftsländer pflegen?

24. Mit welchen konkreten Beispielen kann belegt werden, dass die Moscheegemeinden bzw. die muslimischen Organisationen in Deutschland
a) zur „kulturellen Bereicherung“ unseres Landes in den vergangenen etwa fünf Jahrzehnten beigetragen haben,
b) relevante kulturelle Beitrage in unsere Kommunen einbringen?

25. Inwiefern ist die Beobachtung richtig/falsch, dass unter Muslimen in Deutschland kaum Interesse besteht, die Kultur unseres Landes kennenzulernen, das sie selbst bzw. ihre unmittelbaren Vorfahren aufgenommen hatte und in dem sie heute leben?

26. Wie kann verhindert werden, dass in den (Koran-)Schulen und in anderen islamischen Bildungseinrichtungen in Deutschland
a) die auch integrationsfeindliche, jedoch korankonforme Aussage gelehrt wird, es könne keinen Frieden geben, ehe der Islam triumphiert,
b) auch zahlreiche andere islamische Bildungsinhalte vermittelt
werden, die mit unseren Bildungs- und Erziehungszielen nicht übereinstimmen bzw. diesen entgegengesetzt sind?

27. Inwiefern musste die an den Staat gerichtete Forderung der
Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz, nach
einer Verbesserung der „Kultur der Teilhabe“ der Immigranten am Leben und so auch an den Vorteilen der deutschen Gesellschaft notwendigerweise ergänzt werden durch eine an diese gerichtete Forderung, ihr weithin mangelndes Engagement in unserer Gesellschaft
zu „verbessern“ durch eine verbesserte „Kultur der Teilnahme“ am hiesigen gesellschaftlichen und kulturellen Leben?

28. Inwiefern ist der These (nicht) zuzustimmen, dass vor allen staatlichen Integrationsbemühungen zunächst die Integrationsaufgabe
der Immigranten darin besteht, „sich zu integrieren als Muslime, Atheisten, Orthodoxe jeder Couleur, Hindus, Juden, Katholiken, Protestanten, jeder nach seiner Fasson“ (Monika Maron)

29. Wie ist deren Beobachtung im Blick auf mittel- und langfristige Folgen zu bewerten, dass die Politiker aller Parteien frei werdende Posten in der Integrationspolitik am liebsten mit einer Person islamischen Glaubens besetzen und nicht etwa mit einem Juden, Hindu oder Buddhisten?

30. Wie ist die Feststellung zu bewerten, dass einige Verantwortungsträger in unserem Land dazu neigen, eher eine Anpassung an die muslimische Minderheit als deren Integration anzustreben und Politiker Muslime dazu aufrufen, als Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Schulleiter usw. in den öffentlichen Dienst zu gehen?

31. Was ist im Hinblick auf Vereinnahmung, aber auch hinsichtlich kultureller Nivellierung von folgenden „politisch korrekten“, angeblich fremdenfreundlichen „Lösungen“ zu halten, die zur „Lösung“ der Ausländerproblematik beitragen sollen:
„Bleiberecht für alle“ – „Wir alle sind Afrikaner“ –
„Kein Mensch ist illegal“ − „Jeder Mensch ist Ausländer –fast überall“?

32. Inwiefern trifft die Beobachtung (nicht) zu, dass man zu „Beginn der Nazizeit … in der Evangelischen Kirche geradezu verfemt war (Karl Barth), wenn man nicht dem Nationalsozialismus gegenüber aufgeschlossen war…“, sich in „den späten Sechzigern bis in die 90er Jahre … unbeliebt“ machte, wenn man negativ über Sozialismus und die deutsche Zweistaatlichleit sprach, und schließlich in heutiger Zeit nicht „up to date“ ist, wenn man nicht blauäugig für ´Multikulti´ schwärmt“ (Hans Thomas)?

33. Welche Relevanz haben im Hinblick auf die finanzielle Belastung des Sozialstaates und das gesellschaftliche Miteinander die Fakten, dass
a) jeder dritte Arbeitslose in Deutschland Migrant ist oder
Migrationshintergrund hat,
b) jeder „zweite junge … Türke ohne Berufsabschluss“ist?

34. Welche Konsequenzen bringt es mit sich, dass jeder fünfte Türke nur sehr mangelhaft die deutsche Sprache beherrscht bzw. überhaupt kein Deutsch spricht?

35. Inwieweit können Schulen ihrer pädagogischen Verantwortung überhaupt noch gerecht werden, wenn der Ausländeranteil in einer Schulklasse zwischen 50 und 80 Prozent beträgt und manche Schüler/innen die deutsche Sprache kaum oder überhaupt nicht
sprechen?

36 Aus welchen Gründen ist es sozial äußerst problematisch und keineswegs so ehrenhaft, weder ausländerfreundlich noch durchdacht, wenn gerade jene Ausländer, die in ihren z. T. armen Heimatländern eine qualifizierte Ausbildung erhalten haben, von den sogenannten reichen Ländern als „qualifizierte Arbeitskräfte“ durch entsprechende Anreize an- bzw. abgeworben werden?

Aus: Udo Hildenbrand, Ohne Tabus − 430 Fragen zum Islam, in: Ders., Friedrich Rau, Reinhard Wenner, Freiheit und Islam. Fakten-Fragen-Forderungen, Bad Schussenried 2016, S. 511-672.

***

PP-Gastautor Dr. Udo Hildenbrand aus Bühl in Baden ist katholischer Priester und Spiritual eines Klosters

Zuletzt ist von ihm erschienen: “Wortmeldungen zum Islam”; es ist für € 11.80 portofrei über seine Adresse erhältlich: Dr. Udo Hildenbrand, Josef-Bäder-Weg 4 in 77815 Bühl.

Kontakt zum Autor können sie hier aufnehmen: e-mail

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

Trending

VERWANDTE ARTIKEL