Samstag, 23. November 2024

Zahnschmerzen bei den Nannymedien: Ein „rechter Blog“ deckt Skandal um „VoteBuddy“ auf

(David Berger) Das größte Problem der deutschen Mainstreammedien angesichts des VoteBuddy-Skandals scheint derzeit nicht darin zu bestehen, dass mit dieser Aktion ganz offen der Versuch unternommen wurde, die Glaubwürdigkeit einer wesentliche Säule unserer rechtsstaatlichen Demokratie zu zerstören. Zahnschmerzen bereitet ihnen vielmehr dass der Skandal durch einen angeblichen „rechten Blog“ aufgedeckt und bekannt gemacht wurde. 

Während sich die Nannymedien und ihre Helfeshelfer noch nicht vom Faknews-Schreien erholt haben und daher die Nachrichten über die von PP aufgedeckten und publizierten kriminellen Machenschaften von VoteBuddy sehr spärtlich fließen, hat der renommierte Gothaer Jurist Christian Sitter bereits gestern im Saale-Journal treffende Bemerkungen zu der Sache gemacht:

Noch ausführlicher als der Bundeswahlleiter in seinen Antwortschreiben auf die von PP ausgelösten Protestmails geht Sitter auf die Rechtslage ein und stellt eindeutig die Rechtswidrigkeit der Internetseite und Aktion „VoteBuddy“ fest:

„§ 12 des Bundeswahlgesetzes legt das Wahlrecht in die Hände aller Deutschen, die u.a. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählen darf nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, § 14 Abs. 1 BWahlG. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben, § 14 Abs. 3 BWahlG. Nach § 36 BWahlG ist Briefwahl nur „dem Wähler“ gestattet. Damit sind wir schon raus aus der Nummer. Ach ja, auf Wahlfälschung steht nicht nur die Gefahr der Wiederholung der Wahl, sondern v.a. eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft, § 107a StGB.“

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Rechtsanwalt Christian Sitter (c) Link zu Saale-Journal

Dass der Seitenbetreiber rechtswidrig gehandelt hat, dürfte auch dann klar sein, wenn es zu keinem einzigen Stimmentausch gekommen ist (Anleitung zur oder Vortäuschung einer Straftat).

Wer im Internet beispielsweise den Verkauf von harten Drogen anbietet, kann sich – nachdem er erwischt wurde – auch nicht darauf herausreden, dass er bislang noch nicht so viel verkauft hat und eigentlich nur Politaktivist für die Legalisierung von Crystal Meth ist.

Deshalb liefen auch die von Anfang an immer wieder vorgebrachten Argumente gegen die PP-Berichterstattung, die – entgegen der Selbstaussagen des Machers von Votebuddy –  aus der lameng vermuten, es handele sich um eine Satireseite, auf die PP hereingefallen sei, völlig ins Leere.

Spätesten seitdem der Bundeswahlleiter öffentlich bekannt gegeben hat, dass er gegen die Seite vorgeht, sollte diese Argumentation auch denen peinlich sein, die mit unserem demokratischen Wahlrecht gewisse Schwierigkeiten haben.

Noch bemerkenswerter erscheint allerdings der Umgang der großen Medien mit dem Vorfall: dass sie ärgerlich sind, dass nicht sie, sondern ein Blog der Alternativmedien den Skandal aufgedeckt hat und damit für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eingetreten ist, sei ihnen geschenkt. In der verzweifelten Lage, in der sie stecken, ist das psychologisch gut verständlich.

Aber – und hier soll noch einmal der Jurist Sitter zu Wort kommen: „Allerdings scheint bei den berichtenden Medien die Strafbarkeit des Angebots gar nicht die Hauptsorge zu sein.

Die MoPo etwa versäumt nicht darauf hinzuweisen, das Angebot sorge „in rechten Kreisen besonders für Empörung“. Und das selbsternannte Fakenews-Aufklärungsblog „Mimikama.at“ stellt besorgt fest, „der für seine ausländerfeindlichen Texte bekannte … David Berger“ habe auf diesen Tort hingewiesen.

Ob die Seite „fake“ sei, sei ja noch gar nicht raus. Überhaupt hätten sich bisher nur 500 Leute dort registriert, also „irrelevant“. Wow. 500 potentielle Straftäter? Irrelevant?

Man muss schon viel Fantasie aufbringen, um diesen Vorgang nur deshalb zu skandalisieren, weil böse rechte Blogs sich auf die Meldung stürzen könnten, um ihre Feindbilder zu bedienen und „erneut gezielt Stimmung gegen MigrantInnen zu machen“.

Und so lassen wir die Wahlfälscher einfach machen. Ein weiteres Indiz, wie krank die ganze öffentliche Diskussion geworden ist.“

Inwiefern man die Wahlfälscher wirklich einfach so weitermachen lässt, wird sich in den kommenden Tagen zeigen …

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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