Samstag, 21. Dezember 2024

Schule: NEIN zum verpflichtenden Besuch in verfassungsfeindlichen Moscheen!

Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer

Zurzeit macht ein Fall in Rendsburg auch in den Mainstream-Medien Schlagzeilen: 2016 sorgten die Eltern eines 13-jährigen Schülers dafür, dass dieser nicht an der schulischen Exkursion in eine Moschee teilnahm.

Zur Info sei vor allem die Trägerschaft dieser Moschee angemerkt: Die Mili Görös, mit Nähe zu Erdogans AKP, vom Verfassungsschutz überwacht aufgrund der Bescheinigung von extremistischen und antisemitischen Zielen. Niemand mit einem gesunden Menschenverstand sollte damit einverstanden sein, dass sein Kind eine Mili-Görös-Moschee betritt. Doch nun droht den Eltern ein gerichtliches Verfahren wegen Verletzung der Schulpflicht.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wann ist es legitim, dass Eltern ihre Kinder von einer verpflichtenden Schulveranstaltung fernhalten?

Natürlich können Eltern nicht nach Belieben ihre Kinder von Unterrichtseinheiten und Schulveranstaltungen fernhalten, die ihnen nicht passen. Bei allem elterlichen Erziehungsrecht gilt natürlich auch für die Kinder ein Recht auf Bildung. Und da die Kinder sich zu Menschen mit einer eigenen Meinung entwickeln sollen, gehört auch das Hören anderer Standpunkte dazu. Die Erfahrung mit konträren Standpunkten ist wichtig, um sich auch eine eigene Meinung zu bilden. Und verpflichtende Teilnahmen müssen für alle Kinder gleich gelten.

Es muss gewährleistet sein, dass auch muslimische Eltern ihre Kinder nicht vom Schwimmunterricht fernhalten dürfen. Denn den Kindern die Teilnahme am schulischen Schwimmunterricht zu verweigern bedeutet auch, ihnen die Integration in die Klassengemeinschaft zu verweigern. Und auch z. B: bei einer schulischen Exkursion in einen zoologischen Garten kann man Tierrechtlern nicht gewähren, ihre Kinder von der Teilnahme zu befreien. Denn es gehört zum Bildungsauftrag des Biologie-Unterrichts, Kinder auch an lebenden Objekten lernen zu lassen. Genauso absurd wäre es, wenn Eltern mit kommunistischer Gesinnung ihren Kindern die Teilnahme an der schulischen Exkursion zu einer Gedenkstätte verweigern würden, welche den Opfern des SED-Regimes gewidmet ist. Denn das Unrecht des SED-Regimes beim Namen zu nennen – auch vor Ort an entsprechenden Gedenkstätten – gehört zum Bildungsauftrag des Geschichts-Unterrichts.

Ebenso richtig ist, dass auch die Teilnahme am Biologie-Unterricht zum Thema der Evolution nicht verweigert werden kann. Was Eltern noch lange nicht verbietet, im Sinne ihres elterlichen Erziehungsrechts ihren Kindern den Kreationismus nahe zu bringen.

Und auch für den Sexualkundeunterricht gilt: Solange sich die Schule an den rechtlichen Rahmen hält, ist auch eine verpflichtende Teilnahme richtig. Die Betonung muss natürlich darauf liegen: SOLANGE SICH DIE SCHULE AN DEN RECHTLICHEN RAHMEN hält. Der Streit um die Bildungspläne zeigt ja bekanntlich, dass den neuen Richtlinien der meisten Bundesländer juristische Bedenken entgegen stehen.

Die genannten Beispiele zeigen: Eltern können zwar nicht nach Belieben ihre Kinder einer schulischen Pflichtveranstaltung entziehen. Aber sie müssen sich auch nicht alles von der Schule gefallen lassen, wenn sich diese nicht klar im juristisch legitimen Rahmen bewegt.

Auch im Fall des Moschee-Besuchs in Rendsburg muss hier klar für das Recht der Eltern eingetreten werden.

So manchem dürfte es noch aus eigener Schulzeit bekannt sein: Bei der Weigerung, eine Kirche zu betreten, wurde eher zugunsten der verweigernden Schüler oder Eltern gesprochen. Weil es gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit verstößt, gegen seinen Willen einen Sakralbau betreten zu müssen. Auch die Eltern des betreffenden Schülers berufen sich exakt auf dieses Recht. Oder ist bereits die Islamisierung Deutschlands so fortgeschritten, dass für Moscheen andere Maßstäbe gelten als für Kirchen? Verwunderlich wäre ein Messen mit zweierlei Maß allerdings nicht mehr, so weit sind wir leider längst in Deutschland. Bekanntlich werden Kirchenkritiker oftmals von denselben Leuten bejubelt, die  als „Rassisten“ diffamieren.

Und nochmals zurück zum anfangs genannten entscheidenderer Punkt, der auch im Bericht in der „WELT“ klar beim Namen genannt wird:

„Die Moschee in Rendsburg ist nach Angaben der „SHZ“ der Milli-Görüs-Bewegung zuzuordnen. Der Verfassungsschutz bescheinigt dieser in Teilen extremistische und antisemitische Ziele. Der Generalsekretär von Mili Görös ist ein engagierter Unterstützer Erdogans und sitzt für die AKP im türkischen Parlament.“

Gibt es hier überhaupt noch Diskussionsbedarf? Wenn die Staatsanwaltschaft beweisen möchte, dass sie noch auf der Seite der Verfassung steht, sollte sie ihre Klage gegen die Eltern zurückziehen. Denn man kann doch nicht ernsthaft verlangen, dass Eltern ihre Kinder in eine Einrichtung lassen, deren Träger verfassungsfeindlich ist. Müssen Eltern künftig auch hinnehmen, dass ihre Kinder im Rahmen einer schulischen Exkursion eine NPD-Zentrale, eine Scientology-Geschäftsstelle oder eine Einrichtung der Antifa besuchen?

Die betreffende Schule in Schleswig-Holstein sollte ihren Fehler einräumen, überhaupt eine Exkursion in eine Mili-Görös-Moschee veranstaltet zu haben. Und ihre Konsequenzen ziehen: NIE WIEDER mit Schülern in eine Moschee, deren Träger vom Verfassungsschutz überwacht wird!

Dazu gehören nicht nur Moscheen in der Trägerschaft der Mili Görös. Nicht zu vergessen wären unter den Trägerschaften von Moscheen noch die Grauen Wölfe, eine türkische rechtsextreme Gruppe. Ganz zu schweigen von salafistischen Gemeinden. Ebenfalls klare verfassungsfeindliche Gruppierungen. Auch in den von der Politik hofierten DITIB-Gemeinden sollte man besser keine Exkursionen im schulischen Rahmen unternehmen, schon gar nicht verpflichtend. Für einige Skandale machte DITIB immer wieder Schlagzeilen. Und finanziert vom türkischen Staat sind sie leicht als verlängerter Arm Erdogans zu instrumentalisieren.

Und ja, es dürfte nicht einfach sein, überhaupt eine islamische Organisation zu finden, die verfassungstreu ist. Daher muss im Zweifelsfall der Preis sein, Moschee-Besuche im Rahmen schulischer Exkursionen ersatzlos zu streichen.

Die vor kurzem von der türkischstämmigen Frauenrechtlerin Seyran Ates gegründete Moschee-Gemeinde wäre sicher am angemessensten für einen Moschee-Besuch. Seyran Ates ist seit langem dafür bekannt, dass für sie die Grundsätze unserer Verfassung klaren Vorrang vor religiösen Überlieferungen haben. Und gerade die Gleichberechtigung von Mann und Frau als einen unserer wichtigsten Verfassungsgrundsätze setzt sie konsequent in ihrer Gemeinde um. Wo sie auch selbst die Imamin ist, was traditionell sonst im Islam nur Männern vorbehalten ist.

Natürlich müsste man im Falle einer Exkursion in diese Gemeinde klar darauf achten, dass die Schüler kein Zerr-Bild vom Islam bekommen. Es müsste ihnen dann klar gemacht werden, dass zahlreiche andere Moschee-Gemeinden eben NICHT verfassungstreu sind. Und das somit der Islam trotz dieser liberalen Gemeinde noch lange NICHT die „Religion des Friedens“ ist. Ja, erst recht beim Namen genannt werden muss dann, dass Seyran Ates wegen ihrer liberalen Gemeinde Morddrohungen von vielen Muslimen erhält. Und sie schon vor der Gründung ihrer Gemeinde in ständiger Todesgefahr durch radikale Muslime war.

Aber zumindest muss Seyran Ates und der von ihr gegründeten Gemeinde zugute gehalten werden: Die Grundsätze unserer Verfassung – allen voran die Gleichberechtigung von Mann und Frau – haben bei ihr höchste Priorität. Deshalb verdienen Frau Ates und ihre Gemeinde auch die Teilnahme am interreligiösen Dialog.

Aber umso weniger ist verfassungsfeindlichen Islamorganisationen im Dialog zu begegnen. Moscheen in deren Trägerschaft dürfen niemals ein Ort für schulische Exkursionen sein. Skandalös genug, dass DITIB, Mili Görös, Graue Wölfe & Co nicht wegen Verfassungsfeindlichkeit ganz verboten sind.

Umso richtiger handelten die Eltern in Rendsburg, indem sie für ihren Sohn verweigerten, an der Exkursion teilzunehmen.

Und falls weder die Schule noch die Staatsanwaltschaft die Größe zeigen, ihre Klage gegen die Eltern zurück zu ziehen, bleibt nur noch ein Appell an den zuständigen Richter: Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, dann zeigen Sie die Größe und sprechen die Eltern des Schülers frei! Damit würden Sie zeigen, dass bei Ihnen das Verfassungsrecht an oberster Stelle steht. Und Sie würden sich hinter die Eltern stellen, die nicht wollen, dass ihr Kind von einer verfassungsfeindlichen Organisation indoktriniert wird!

Auf jeden Fall muss die Bevölkerung ihre Solidarität gegenüber den Eltern dieses Schülers zeigen. Mögen die Eltern den Prozess gewinnen und vor Gericht Recht bekommen. Denn sie haben völlig zurecht ihren Sohn vor einer möglichen Indoktrination der verfassungsfeindlichen Mili Görös bewahrt.

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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