(David Berger) Wer heute morgen das soziale Netzwerk Gab.ai öffnete, der wurde zuerst mit einem Warnhinweis, ähnlich dem auf Zigarettenschachteln konfrontiert. Dort heißt es:
„Nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz in Deutschland können Social Media-Gesellschaften mit Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro konfrontiert werden, wenn „illegale, rassistische oder verleumderische” Kommentare und Beiträge innerhalb von 24 Stunden nicht aufgehoben werden.
Gab als Unternehmen wird für Redefreiheit weltweit kämpfen, aber drängt seine Nutzer in Deutschland, alle lokalen Gesetze auf Gab zu folgen. Bisher haben wir keine Entfernungsanfragen von der Bundesregierung erhalten. “
Um dann aufgefordert zu werden, folgendem Text zuzustimmen:
„Durch die Auswahl der Schaltfläche „Continue” unterzeichnen Sie diese Vereinbarung elektronisch, anerkennen und mit den oben genannten Aussagen einverstanden und halten Gab AI, Inc. nicht rechtsverbindlich für irgendwelche Fehlübersetzungen oder Schäden, und Sie werden in gutem Glauben diese Website sofort verlassen.
Ihre Zustimmung befreit Gab AI, Inc. von jeglichen Verbindlichkeiten, falls ein Verstoß gegen einen gesetzlichen Wohnsitz, Sitz und / oder Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorliegt und Sie uns nicht rechtlich verantwortlich halten.
Sie stimmen zu, dass ihre elektronische Unterschrift das gesetzliche Äquivalent ihrer manuellen Unterschrift auf dieser Vereinbarung ist. Mit der Auswahl von „Continue” erklären Sie sich einverstanden, dass sie gesetzlich an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden sind.“
Damit gibt gab.ai die Verantwortung, die es nach dem neuen Maasgesetz für die Äußerungen der in Deutschland lebenden User hat, an diese und die zuständige Justiz weiter. Gab.ai weigert sich damit auch die vom Maasgesetz vorgegebene Rolle einer Paralleljustiz einzunehmen.
Inwiefern der Staat dies dulden wird, wenn das Zensurgesetz in Kraft tritt, ist fraglich. Außerdem könnte der Warnhinweis, dem man bei Gab.ai nun zustimmen muss, um das soziale Netzwerk (weiter) zu benutzen, auch eine Anregung für Facebook, Twitter & Co. Die müssten eigentlich für den User folgenden Text einblenden:
„Achtung: Hier betreten Sie ein soziales Netzwerk, in dem zunächst einmal eine von Privatfirmen und -organisationen durchgeführte Paralleljustiz gilt. Sie erklären hiermit, dass Sie sich den Anweisungen dieser Justiz widerspruchslos beugen werden oder ensprechende Löschungen, Sperren und Shadowbans ihres Profils widerspruchslos und diskret in Kauf nehmen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt hier nicht.“
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