Dienstag, 5. November 2024

Es ist so weit: Staat beschlagnahmt Wohnungen zur Unterbringung von Migranten

(Soeren Kern/ Gatestone Institut) In Hamburg haben die Behörden angefangen, private Unterkünfte zu beschlagnahmen, um einer Knappheit an Wohnungen entgegenzuwirken – eine Knappheit, die akut verschärft wurde durch die Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, in den letzten Jahren mehr als zwei Millionen Migranten ins Land zu lassen.

Schon seit Ende 2015, als Merkel die deutschen Grenzen für Hunderttausende Migranten aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten geöffnet hat, beschlagnahmen die Hamburger Behörden Gewerbeimmobilien und wandeln sie in Migrantenunterkünfte um. Jetzt aber beschlagnahmt die Stadt auch privates Wohneigentum.

In einem beispiellosen Schritt haben die Hamburger Behörden kürzlich sechs Wohnungen im zentralen Stadtteil Hamm enteignet, die einem privaten Grundeigentümer gehören und wegen Sanierungsbedarfs seit 2012 leer stehen.

Ein von der Stadt ernannter Treuhänder wird sie nun renovieren und – gegen den Willen des Eigentümers – an von der Stadt ausgewählte Mieter vermieten. Sämtliche Renovierungskosten würden dem Eigentümer der Wohnungen in Rechnung gestellt, sagt Bezirkssprecherin Sorina Weiland.

Rechtliche Grundlage der Enteignung ist das Hamburger Wohnraumschutzgesetz, ein Gesetz aus dem Jahr 1982, das Hamburgs sozialistische Regierung im Mai 2013 novelliert hat, um es der Stadt zu ermöglichen, jegliche Wohnung zu beschlagnahmen, die mehr als vier Monate leer steht.

Mit der Zwangsvermietung, der ersten dieser Art in Deutschland, soll, wie es heißt, Druck auf die Eigentümer anderer leerstehender Wohnungen in der Stadt ausgeübt werden, diese zur Vermietung verfügbar zu machen.

Von den 700.000 Mietwohnungen, die es in der Stadt gibt, stehen laut einer Schätzung des Hamburger Senats mutmaßlich zwischen 1.000 und 5.000 (weniger als ein Prozent) leer.

SPD und Grüne in Hamburg haben kürzlich eine „Hotline“ eingerichtet, bei der Bürger leerstehende Objekte melden können.

Aktivisten haben zudem eine Website namens Leerstandsmelder geschaffen, um unbewohnte Immobilien in Hamburg und anderen deutschen Städten zu identifizieren.

Warum der Eigentümer der Wohnungen in Hamm diese seit mehr als fünf Jahren leer stehen lässt, ist unbekannt. Manche vermuten, die Sanierungskosten könnten zu hoch sein, um sich in dieser Lage durch die Mieten zu amortisieren.

Andere beschuldigen die Behörden, nicht genug Baugenehmigungen für den Bau neuer Wohnungen zu erteilen. Eine Studie, die 2012 durchgeführt wurde – lange bevor die Migrantenkrise ein episches Ausmaß annahm –, prognostizierte, dass bis zum Jahr 2017 in Hamburg mindestens 50.000 Wohnungen fehlen würden.

Doch 2016 kamen lediglich 2.433 Wohnungen auf den Markt und nur 2.290 Baugenehmigungen wurden erteilt, so die Statistik der Stadt Hamburg. Diese Zahlen waren geringfügig höher als die 2.192 fertiggestellten Wohnungen und 2.041 neuen Baugenehmigungen im Jahr 2015.

2012 hatte Hamburgs sozialistische Regierung einen Plan präsentiert, demzufolge jedes Jahr 6.000 neue Wohnungen gebaut werden sollten. Dazu kam es jedoch nie, weil die potenziellen Bauherren durch die von der Regierung aufgezwungene Mietobergrenze eingeengt waren, die es ihnen unmöglich gemacht hätte, auch nur die Baukosten wiederreinzuholen.

Seither versucht die Stadt, die von ihr selbst verursachte Wohnraumkrise zu lösen, indem sie Privateigentum beschlagnahmt.

Am 1. Oktober billigte die Hamburger Bürgerschaft ein Gesetz, das es der Stadt erlaubt, leerstehende Gewerbeimmobilien und Grundstücke (Bürogebäude, Verkaufsräume und Land) zu beschlagnahmen und zur Unterbringung von Migranten zu nutzen.

Dies sei nötig, sagten Vertreter der Stadt damals, da jeden Tag mehr als 400 neue Migranten in Hamburg ankämen und alle bestehenden Flüchtlingseinrichtungen belegt seien;

Eigentümer leerstehender Immobilien hätten sich geweigert, der Stadt ihr Eigentum freiwillig zur Verfügung zu stellen, darum müsse der Stadt das Recht gegeben werden, es sich mit Gewalt zu nehmen.

Auf der linken Seite des politischen Spektrums wurde diese Maßnahme begrüßt. „Wir richten alle Anstrengungen darauf, die Obdachlosigkeit von Flüchtlingen im Winter zu vermeiden“, sagte Senator Till Steffen von den Grünen. „Dazu müssen wir auch leerstehende gewerbliche Liegenschaften nutzen.“

Andere argumentierten, die Bestrebungen des Staates, private Immobilien zu konfiszieren, seien autokratisch und hätten den Geruch des Kommunismus.

„Die geplante Beschlagnahmung privater Grundstücke und Gebäude ist ein massiver Angriff auf die Eigentumsrechte der Hamburger“,

sagt André Trepoll von der CDU; dies bedeute „einen enteignungsähnlichen Eingriff des Staates“. Die vorgeschlagene Maßnahme sei ein „Einschüchterungsgesetz„, „ein politischer Dammbruch mit großer Tragweite“. Er fügte hinzu: „Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.“

Die Vorsitzende der Hamburger Freien Demokraten (FDP), Katja Suding, sagte, das geplante Gesetz würde ein „unvertretbares Überschreiten von roten Linien“ bedeuten. „Solche Zwangsmaßnahmen beflügeln Ressentiments gegen Flüchtlinge.“

Solche Enteignungen wurden auch in Berlin vorgeschlagen, doch wurde der Plan dort fallengelassen, da er für verfassungswidrig befunden wurde.

Im November 2015 hatten die Abgeordneten in Berlin über eine Notstandsgesetzgebung beraten, die es den Behörden erlaubt hätte, private Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern zu beschlagnahmen. Die Gesetzesvorlage sah vor, dass die Polizei mit Gewalt und ohne Durchsuchungsbefehl in private Wohnungen hätte eindringen können, um deren Eignung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten zu prüfen.

Das von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD)  vorgeschlagene  Gesetz  hätte Absatz 36 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG), das es der Polizei derzeit erlaubt, in Ausnahmesituationen zur „Abwehr dringender Gefahren“ – also schwerer Verbrechen – in Privatwohnungen einzudringen, ergänzt.

Müller wollte die Möglichkeit von Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung so erweitern, dass sie auch zur „Verhinderung von Wohnungslosigkeit“ hätten durchgeführt werden können.

Der Vorschlag wurde vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Diese erfuhr davon erst durch die Warnung von Berlins FDP-Vorsitzendem Sebastian Czaja, der sagt, die Maßnahme verstoße gegen das Grundgesetz:

„Die Pläne des Berliner Senats, Wohn- und Gewerbeeigentum notfalls ohne Einwilligung der Eigentümer für eine Flüchtlingsunterbringung zu requirieren, sind eine offene Vorbereitung zum Verfassungsbruch. Dem Versuch des Senats, das grundgesetzliche Recht auf Eigentum und Unverletzlichkeit der Wohnung auszuhöhlen, muss man sich entschlossen entgegenstellen.“

Seither haben offenbar sowohl das Büro des Regierenden Bürgermeisters als auch der Senat die Pläne ad acta gelegt.

Auf der Grundlage eigener Recherchen schrieb Gunnar Schupelius, ein Kolumnist der Berliner Tageszeitung BZ:

„Eine seltsame Meldung machte am Wochenende die Runde: Der Senat wolle die Polizei ermächtigen, in Privatwohnungen einzudringen, um dort Flüchtlinge unterzubringen, auch gegen den Willen der Eigentümer. Ich dachte erst an Satire, dann an ein Missverständnis, denn im Grundgesetz, Artikel 13, heißt es ja: ‚Die Wohnung ist unverletzlich‘.“

„Also machte ich mich auf die Suche nach der Quelle dieser seltsamen Meldung und wurde fündig. Es handelt sich um einen ‚Vorschlag‘, der offenbar von der Senatskanzlei in die Runde der Senatoren gestreut wurde. Als Senatskanzlei bezeichnet man das erweiterte Büro des Regierenden Bürgermeisters. Leiter ist Björn Böhning (SPD) …“

„Ganz klar steht hier [in dem Vorschlag der Senatskanzlei]: Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in Privateigentum eindringen, um nach Wohnraum für Flüchtlinge zu suchen, wenn diesen die Obdachlosigkeit droht. Sie kann das ‚ohne Einwilligung des Inhabers‘ tun. Und nicht nur die Polizei soll das dürfen, sondern auch Ordnungsämter.“

„Dieser delikate ‚Vorschlag‘ erregte wenig öffentliches Aufsehen. Nur der Berliner FDP-Generalsekretär Sebastian Czaja meldete sich zu Wort und sprach von einer ‚offenen Vorbereitung zum Verfassungsbruch‘. Intern soll es Proteste gegeben haben. Der ‚Vorschlag‘ verschwand plötzlich von den Tischen. Ist er ganz weg oder kommt er wieder?“

Unklar ist, warum bislang niemand die Verfassungskonformität von Hamburgs Enteignungsgesetz in Frage gestellt hat.

Unterdessen fragen sich manche Deutsche, was als nächstes kommt:

Werden die Behörden ein Wohnraummaximum pro Person festlegen und diejenigen, die große Wohnungen bewohnen, dazu zwingen, sie mit Fremden zu teilen?

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Soeren Kern ist ein Senior Fellow des New Yorker Gatestone Institute. Besuchen Sie ihn auf Facebook und folgen ihm auf Twitter. Der Beitrag wurde von Stefan Frank übersetzt und erschien zuerst auf der Internetseite des Gatestone Instituts:

GATESTONE 

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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