(David Berger) „Was glaubt Ihr? Wer macht eine islamistischere Politik: die Salafisten oder die SPD?“, hatte der bekannte Islamkritiker und Online-Aktivist Cahit Kaya gestern auf Facebook seine Follower und Freunde gefragt.
Und Kaya versuchte schon eine Antwort darauf zu geben: Kaum ein Tag vergehe, in dem die SPD nicht versuche, eine Kirche in eine Moschee umzuwandeln oder staatliche Grundstücke an DITP & Co für den Bau neuer Moscheen zu verschenken. Um dann zu schließen:
„Wer solche Sozialdemokraten hat, braucht keinen IS mehr“.
Es dauerte nicht lange, bis Facebook sein Profil für 30 Tage sperrte und ihm miteilte, sein Post widerspreche den ominösen „Gemeinschaftsrichtlinien“. Was denn nun genau an dem Text diesen in alle Richtungen dehnbaren Richtlinien widerspricht, erfährt der solchermaßen Abgestrafte grundsätzlich nicht.
Das ist harter Tobak, aber garantiert nicht rechtswidrig. Solche Aussagen fallen unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit, selbst wenn sie einen Justizminister verärgern mögen. Zumal sie ja nicht aus dem Ärmel oder dem berühmten Sack mit Fake-News geschüttelt sind. Zutreffend bemerkt daher der bekannte Jurist Steinhöfel:
„Skandalöse 30-Tage-Sperre von Cahit Kaya, Massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit, Maas wirkt.“
Heiko Maas hatte erst vor wenigen Tagen mithilfe der restlichen Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg bringen können, dass im krassen Gegensatz zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit steht.
Hinzukommt, dass Kaya seit langem als einer der wichtigsten Kritiker der für unseren Rechtsstaat und die offene Gesellschaft (freundlich ausgedrückt:) problematischen Politik des SPD-Ministers.
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