In Deutschland liegt das Alter für die Ehemündigkeit bei 18 Jahren. In Ausnahmefällen erlaubt das Gesetz eine Eheschließung auch für Paare, bei denen einer der Partner zwischen 16 und 18 Jahren alt ist.
Durch die Einreise einer hohen Zahl von Migranten und Asylsuchenden im Zuge der „Flüchtlingskrise“ kam eine nicht unbeträchtliche Zahl von Paaren ins Land, bei denen ein Partner – meist die Frau – unter 18 Jahren alt ist. Im Ausländerzentralregister waren Stand Juli 2016 1.475 Zuwandererpaare mit einem minderjährigen Jugendlichen als (Ehe)Partner erfasst. 361 dieser Jugendlichen sind jünger als 14 Jahre.
Die Ehen dieser Paare wurden nach den gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Herkunftsländer geschlossen, die oft auf völlig anderen Rechtsprinzipien – meist auf dem islamischen Scharia-Recht – beruhen. Die betroffenen Paare versuchen nun, in Deutschland eine Anerkennung ihrer Ehe zu erlangen.
Bundesjustizminister Heiko Maas ließ Ende Oktober 2016 ein Gesetz ankündigen, das zur Anerkennung der meisten dieser Ehen mit einem minderjährigen Partner führen würde, obwohl eine Eheschließung nach deutschem Recht nicht möglich gewesen wäre. Nur auf Antrag wäre eine Anhörung vorgesehen, die zur Auflösung dieser Ehen führen könnte.
Mit dieser Petition fordern wir Bundesjustizminister Heiko Maas auf: Bitte stellen Sie sicher, dass die in Deutschland geltenden Standards auch bei der Anerkennung von nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen durchgängig zur Anwendung kommen, denn:
Nach deutschem Recht sind sexuelle Handlungen mit unter 14-jährigen Kindesmissbrauch. Der deutsche Staat muss hier seiner Fürsorgepflicht für die Kinder gerecht werden. Eine Anerkennung und Fortsetzung von Ehen mit unter 14-jährigen darf es grundsätzlich nicht geben.
Auch eine Anerkennung von Ehen, in denen ein Partner das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, darf es nicht geben, da durch eine Anerkennung das deutsche Recht unterwandert würde. Die Fortsetzung derartiger Ehen ist behördlich zu unterbinden.
In jenen Fällen, bei denen nach deutschem Recht eine Ausnahme möglich wäre, kann die Anerkennung dann erfolgen, wenn nach einer dem in Deutschland angewandten Verfahren gleichwertigen Überprüfung die Eheschließung erlaubt würde.
Hier geht es zur Petition: -> Unterzeichnen!
Foto: Citizengo.org