
Der Fall sorgt für Fassungslosigkeit: Am Bahnhof Bruchhausen in Baden-Württemberg wurde ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn bei einem Angriff so schwer verletzt, dass er zeitweise in Lebensgefahr schwebte. Der mutmaßliche Täter, ein 36-Jähriger mit deutschem Pass, wurde zunächst festgenommen. Ist aber schon wieder auf freiem Fuß.
Was den Fall besonders brisant macht: Der Mann ist wegen Gewaltdelikten vorbestraft und befand sich zum Tatzeitpunkt auf Bewährung. Dennoch lehnte das zuständige Amtsgericht den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl ab. Nach Angaben des Gerichts hätten Videoaufnahmen Zweifel an einem dringenden Tatverdacht aufkommen lassen; zudem fehle ein Haftgrund wie Fluchtgefahr.
Für viele Bürger dürfte diese Entscheidung kaum nachvollziehbar sein. Ein einschlägig vorbestrafter Gewalttäter, der sich bereits auf Bewährung befand und nun im Zusammenhang mit einer Tat steht, bei der ein Mensch beinahe sein Leben verlor, verlässt das Gericht als freier Mann. Welches Signal sendet das an die Opfer schwerer Gewalt – und an potenzielle Täter?
Selbstverständlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Doch ebenso berechtigt ist die Frage, warum ausgerechnet in einem derart gravierenden Fall selbst der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft ins Leere läuft. Der Rechtsstaat lebt nicht nur von rechtsstaatlichen Garantien für Beschuldigte, sondern auch vom Vertrauen der Bürger, dass gefährliche Wiederholungstäter wirksam kontrolliert werden. Entscheidungen wie diese drohen dieses Vertrauen weiter zu erschüttern.
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