Freispruch: „Kriegstreiberin“ und „Schreibtisch Mörderin“ keine Beleidigung von Strack-Zimmermann

(David Berger) Im Streit um eine mögliche Beleidigung der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat das Landgericht Köln einen Angeklagten in der Berufungsinstanz freigesprochen. Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft Köln den Erlass eines Strafbefehls beantragt, dem das Amtsgericht Köln zunächst gefolgt war. Ein weiterer Erfolg, den die Kölner Kanzlei Markus Haintz für die Meinungsfreiheit verzeichnen kann.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Kommentar auf der Plattform X (ehemals Twitter), durch den der Angeklagte die Politikerin beleidigt haben soll. Die Äußerung richtete sich gegen eine Person des politischen Lebens und wurde daher unter dem Gesichtspunkt des § 188 Strafgesetzbuch geprüft.

(c) Haintz-Media

In der ersten Instanz verurteilte das Amtsgericht Köln den Angeklagten „zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen“, und zwar wegen der sogenannten „Majestätsbeleidigung“ (§ 188 StGB). Nach Darstellung der Verteidigung habe das Gericht dabei weder deren Argumentation noch bereits vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung ausreichend berücksichtigt.

„Kriegstreiberin“ und „Schreibtisch-Mörderin“ im Gesamtkontext

Das Landgericht Köln bewertete den Fall in der Berufung anders. Es kam zu dem Ergebnis, dass „unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes […] die Äußerung in dem konkreten Fall von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt“ sei. Entsprechend sprach es den Angeklagten frei.

Während der Hauptverhandlung hatte das Gericht der Staatsanwaltschaft demnach vorgeschlagen, das Verfahren gemäß „§ 153 Abs. 2 StPO einzustellen“. Die Staatsanwaltschaft verweigerte jedoch zunächst ihre Zustimmung. Im weiteren Verlauf räumte sie ein, dass eine Strafbarkeit nach § 188 StGB „wohl fernliegend“ sei, hielt jedoch an der Auffassung fest, dass der Tatbestand der einfachen Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt sein könnte.

Mit dem Freispruch durch das Landgericht ist das Verfahren in der Berufungsinstanz abgeschlossen. Der Fall zeigt die unterschiedliche rechtliche Bewertung zwischen den Instanzen sowie die Bedeutung der Einordnung von Äußerungen im jeweiligen Kontext: „Es lohnt sich also, sich gegen amtsgerichtliche Urteile zu wehren und Berufung einzulegen.“ – so die Rechtsanwältin Viktoria Dannemaier.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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