Die vorläufige Festnahme des „Weichreite“-Journalisten Sebastian Weber bei einer politischen Veranstaltung wirft schwere Fragen zum Umgang der Polizei mit Pressefreiheit und Versammlungsrecht auf. Während die Behörden ihr Vorgehen rechtfertigen, zeichnet vorliegendes Videomaterial ein deutlich anderes Bild – und nährt Zweifel an der Verhältnismäßigkeit sowie an der gebotenen Neutralität der Einsatzkräfte. Gastbeitrag von Dennis Riehle
Wer sich mit den Aufgaben unserer Sicherheitsbehörden beschäftigt, der stößt irgendwann zwangsläufig auf den Begriff der „Polizeifestigkeit“. Beamte sind demnach angehalten, insbesondere auf öffentlichen Veranstaltungen, nicht nur die allgemeinen Regelungen zu ihren Aufgaben zu beachten. Sondern sich gerade bei dem für die Demokratie so elementaren Ausdruck von Protest an das Versammlungsrecht zu halten. Dieses galt auch bei einem Aufmarsch von Gegendemonstranten anlässlich der Gründungsveranstaltung des Landesverbandes der „Generation Deutschland“ in Johannesberg bei Fulda. Es besagt gleich mehrere Pflichten. Demnach können Teilnehmer und Außenstehende nur dann von der Mitwirkung ausgeschlossen werden, wenn sie die Ordnung erheblich stören. Geschah dies auch im Falle des bekannten Streamers und „YouTubers“ Sebastian Weber, der mit seinem Kanal „Weichreite“ bekannt ist und regelmäßig von vor Ort berichtet, wenn insbesondere die Antifa ihre Aktionen gegen die AfD vollzieht? Nach einhelliger Auffassung war die vorläufige Ingewahrsamnahme des Journalisten nicht nur ein Verstoß gegen die Pressefreiheit, sondern auch gegen einfachgesetzliche Maßgaben.
Das vorliegende Videomaterial widerlegt die Darstellung der Sicherheitsbehörden eklatant!
Weil er sich in der Nähe der Bühne aufgehalten hatte, wurde ihm zunächst ein Platzverweis erteilt. Angeblich soll der engagierte Medienschaffende gegen die Versammlungsordnung verstoßen haben. Konkrete oder nähere Angaben hierzu fehlen. Das vorliegende Videomaterial lässt keinen Anhalt erkennen, das ein Eingreifen der Polizei erforderlich gemacht hätte.
Trotzdem führte sie ihn ab, teilweise trug sie ihn sogar weg. Die Situation war eskaliert, es kam zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung, man setzte ihn kurzzeitig fest. Eine Stunde lang soll er demnach seiner Freiheit beraubt worden sein. Der couragierte und streitbare Kreisrat der Alternative für Deutschland aus der Region Leipzig habe sich laut Darstellung der Behörden zunächst gewehrt, es sei zu einer Körperverletzung eines Beamten gekommen. Auch diese Form des Widerstandes ist nur bedingt dokumentiert. Zwar soll sich Weber dem Vorgehen der Sicherheitskräfte entzogen haben. Doch explizit aufgrund der Tatsache, dass er sich offenbar berechtigt unfair behandelt fühlte.
Die Polizei hat sich unrechtmäßig zum Steigbügelhalter eines Versammlungsleiters gemacht!
Denn bisher gibt es keine konkreten und belastbaren Zeugenaussagen, dass von dem Betroffenen eine ernstzunehmende Bedrohung oder Störung ausging, welche zunächst einen Platzverweis und anschließend das Abführen legitimiert hätten. Stattdessen scheint sich die Polizei zum Steigbügelhalter eines linksextremistischen Zurufs gemacht zu haben. Sie hat sich augenscheinlich auf eine Seite gestellt, gilt nicht mehr als Verfechter der Pressefreiheit, hat auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit missachtet.
Eine bloße Anwesenheit und Berichterstattung wäre zu schützen denn zu sanktionieren gewesen. Die Uniformierten haben sich ihres Zwecks entledigt, blendeten die Provokationen und Bedrohungen gegen das eigene Personal durch die Demonstranten selbst aus. Diese ließ man schalten und walten, erteilte ihnen einen Blankoscheck, während ein „rechter“ Influencer als Unbeteiligter zum Sündenbock erklärt wurde. Das Neutralitätsgebot und der Gleichbehandlungsgrundsatz wurden binnen Minuten zur Makulatur, von Angemessenheit keine Spur.
Gegen die zuständigen Polizeibeamten stehen mehrere Straftatbestände im Raum…
Unser „Freund und Helfer“ hat es vermissen lassen, zunächst mildere Mittel zu prüfen. Gerichte haben in der Vergangenheit wiederholt betont, dass Vertreter der schreibenden und recherchierenden Zunft unter einem besonderen Schutz vor Willkür stehen. Es muss von ihnen eine objektive Gefahr ausgehen. Die subjektive Einschätzung eines Versammlungsleiters reicht demnach nicht aus, um Maßnahmen von Einkesselung und Entfernung anwenden zu dürfen. Wurde unliebsame Berichterstattung verhindert, machte sich die Polizei zur Marionette von Antifaschisten?
Das bloße Filmen ist kein hinreichender Aspekt, um ein Abtransportieren zu veranlassen. Hier hat man mit Kanonen auf einen Spatzen geschossen, völlig abseits der Verfassung. Mittlerweile sollen Anzeigen erstattet worden sein, nunmehr stehen die Beamten und ihre Vorgesetzen im Fokus von Ermittlungen. Gleich mehrere Straftatbestände könnten sie erfüllt haben. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung, aber das vorliegende Beweismaterial wirkt erdrückend, zu Lasten der Ordnungshüter.
Der Beitrag erschien zuerst bei RIEHLE-NEWS.
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