(David Berger) Ein Berliner Gericht hat die Kontosperre gegen den Journalisten Hüseyin Doğru bestätigt und damit eine vorläufige Entscheidung zugunsten seiner Bank getroffen. Nun droht dem Journalisten die Obdachlosigkeit. Das berichtet heute die Berliner Zeitung. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit EU-Sanktionen, die bereits seit dem Jahr 2025 gegen den Journalisten gelten.
Doğru steht seit Mai 2025 auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union. Ihm wird vorgeworfen, durch seine publizistische Tätigkeit zur Verbreitung von Desinformation im Sinne Russlands beigetragen zu haben. Die EU begründet die Sanktionen unter anderem damit, dass dadurch „destabilisierende Aktivitäten“ unterstützt würden. Das Ganze mutet mehr als kafkaesk an: Denn konkrete Belege für eine direkte Verbindung zu staatlichen Stellen Russlands wurden bislang nicht genannt.
Auch kein Zugriff auf Existenzminimum
Infolge der Sanktionen sind die finanziellen Mittel des Journalisten eingefroren worden. Seine Bank sperrte nicht nur das Konto, sondern blockierte auch den Zugriff auf ein zuvor genehmigtes Existenzminimum. Laut Angaben Doğrus konnte er dadurch zeitweise nicht mehr für den Lebensunterhalt seiner Familie aufkommen.
Das zuständige Gericht bestätigte nun die Fortdauer der Kontosperre und gewährte der Bank mehr Zeit im Umgang mit den rechtlichen Vorgaben der Sanktionen. Die Richter berufen sich darauf, dass die Bank an das EU-Sanktionsrecht gebunden sei. An die mit den Sanktionen verbundenen Vorgaben hätten sich die Mitgliedstaaten und deren Kreditinstitute unmittelbar zu halten.
Damit bleibt Doğru weiterhin ohne Zugriff auf seine finanziellen Mittel. Der Fall gilt als ungewöhnlich, da erstmals ein deutscher Journalist von EU-Sanktionen betroffen ist. Die Maßnahmen haben weitreichende Folgen: Neben dem Einfrieren von Vermögenswerten sind auch wirtschaftliche Kontakte stark eingeschränkt.
Rückkehr der Sippenhaft
Der Jurist Marcel Luthe dazu: „Grundsatz des Rechtsstaats ist die Gewaltenteilung. Die Exekutive bricht diesen Grundsatz mit den von einer Bürokratencamarilla verfügten „Sanktionen“, die existenzvernichtenden Strafcharakter haben, obwohl nicht einmal der Vorwurf einer Straftat im Raume steht. Selbst einem Mordverdächtigen könnte nicht das Existenzminimum entzogen werden, geschweige denn die Familie in Sippenhaft genommen werden! Dieses Handeln ist daher evident grundgesetzwidrig und stellt nicht weniger dar als einen Versuch, das Rechtsstaatsprinzip zu beseitigen.“
Der Rechtsstreit um die Kontosperre ist Teil einer größeren Auseinandersetzung über die Auswirkungen von Sanktionen auf Einzelpersonen innerhalb der Europäischen Union.
Im Rahmen einer Vortragsveranstaltung des Arbeitskreises Menschenrechte und humanitäre Hilfe hatte sich die AfD bereits Anfang März im Bundestag mit dem hochaktuellen Thema der Verfolgung von Regierungskritikern in der EU befasst. Im Mittelpunkt stand der Fall des Schweizer Sicherheitsexperten Jacques Baud, der von der EU mit Sanktionen belegt wurde – ohne Gerichtsurteil, ohne ordentliches Verfahren, mit massiven persönlichen Konsequenzen. Als Hauptredner analysierte der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, die rechtlichen und demokratischen Dimensionen dieses Sanktionssystems. Dabei wurde sehr klar: Menschenrechte, Meinungsfreiheit und rechtsstaatliche Prinzipien gelten universell – auch und gerade dann, wenn Meinungen unbequem sind. Wer legale Äußerungen mit existenzbedrohenden Maßnahmen beantwortet, verlässt den Boden freiheitlich-demokratischer Grundsätze.
Verfolgte Regierungskritiker
Auf1 berichtet über eine Folgeveranstaltung am vergangenen Montag, über die auch PP berichtet hatte:
Repressions-Symposium: AfD bringt den Fall Witzschel in den Bundestag
Nicht nur die Mutärztin Dr. Bianca Witzschel, auch zahlreiche andere Kritiker werden immer noch durch die BRD inhaftiert. Darunter sind nicht nur Mediziner, sondern etwa auch die „Täter“ des Rentner-Putsches.… pic.twitter.com/TSgScbyWup
— AUF1 (@AUF1TV) March 25, 2026
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