(David Berger) Offensichtlich mit Stolz berichtet die Polizeisprecherin der Polizei in der Westpfalz, dass sich ihre Kollegen an einer Aktion der Strafverfolgungsbehörden in allen 16 Bundesländern beteiligt haben, die gegen die Verbreitung angeblich strafbarer Inhalte im Internet gerichtet war. Dass dabei der mit unserem Grundgesetz auf Kriegsfuß stehende Slogan „Hass ist keine Meinung“ als Titel verwendet wird, ist vielsagend.
In einer bundesweit koordinierten Aktion sind Ermittlungsbehörden gestern Morgen gegen die Verbreitung angeblich strafbarer Inhalte im Internet vorgegangen. Auch in der Westpfalz wurden Beschuldigte von der Kriminalpolizei vorgeladen oder an ihren Wohnanschriften aufgesucht. Hintergrund der Maßnahmen waren Social-Media-Postings, die als strafbar eingestuft wurden. Dabei sicherten die Einsatzkräfte Beweismittel.
„Unter der Strafbarkeitsschwelle“ und „Sensibilisierung“
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden liegen den heutigen Maßnahmen rund 140 Ermittlungsverfahren zugrunde. Sie betreffen sämtliche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität (PMK). Etwas mehr als die Hälfte der Fälle ist dem Bereich PMK-rechts zuzuordnen. Weitere Verfahren entfallen auf PMK-links, PMK-sonstige Zuordnung sowie vereinzelt auf PMK-religiöse Ideologie und PMK-ausländische Ideologie.
Im Fokus der Ermittler stehen unter anderem Delikte wie Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie Beleidigung (§ 185 StGB). Beispielhaft nennen die Behörden ein gepostetes Foto, auf dem mehrere Personen angeblich den Hitlergruß zeigen, was ein klarer Verstoß gegen § 86a StGB sei.
In diesem Zusammenhang wiesen renommierte Juristen immer wieder darauf hin, dass sich der Satz „Hass ist keine Meinung“ sowie die schwammig formulierten Paragraphen gegen Volksverhetzung oder Politikerbeleidigung besonders eigenen gegen Aussagen, die der Meinungsfreiheit unterliegen und damit gegen ein grundsätzliches Menschenrecht in Deutschland polizeilich vorzugehen. Dabei geht es dann gar nicht mehr um Recht oder Unrecht, sondern schlicht um Aussagen, die „unter der Strafbarkeitsschwelle liegen“, aber den Mächtigen nicht gefallen.
Ganz offen räumt die erwähnte Polizeimeldung dann auch ein, dass die Maßnahmen dienten nicht nur der Strafverfolgung, sondern auch der Sensibilisierung dienen sollen und lediglich strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen könnten.
Koordiniert wurden die Einsätze vom Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei. In dieser Rolle betreibt das BKA auch die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI).
Wieder die perfide Institution der Meldestellen
Die ZMI erhält Hinweise auf mutmaßlich strafbare Online-Inhalte von verschiedenen Kooperationspartnern. Dazu zählen unter anderem die Landesmedienanstalten sowie staatlich geförderte Meldestellen wie „REspect!“. Dort werden gemeldete Beiträge zunächst juristisch bewertet.
Vor gut einem Jahr berichtete ich hier bereits über diese Meldestelle:
„Das linksgrüne Regime macht einen weiteren Schritt bei der Umwandlung Deutschlands in eine Diktatur durch Überwachung des Denkens und „Säuberung“ des Internets: Dank der „meldestelle-respect“ kann Regierungskritik jetzt als „Hassrede“ denunziert und dann gelöscht werden.
Dabei geht man keineswegs verschämt ob seiner totalitär-verfassungswidrigen Aktionen vor, wie noch in anderen EU-Ländern: In Deutschland „verschleiert man nicht, dass der Kampf gegen „Hass und Hetze“ auch den aus staatlicher Sicht unerwünschten Äußerungen gilt – und keineswegs nur „rechtswidrigen Inhalten“. Auf anonyme Meldungen hin soll das Netz gesäubert werden, mit fatalen Folgen für Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und das gesamte öffentliche Klima … REspect! will allgemein „gegen Hetze, Verschwörungserzählungen und Fake News“ vorgehen. Das aber bedeutet: Eine vom Bundesfamilienministerium geförderte, von der Bundesnetzagentur ausgezeichnete und von der Bundesregierung beworbene Meldestelle will entscheiden, wo die Meinungsfreiheit endet und die Hetze beginnt. Und dieselbe Meldestelle will definieren, was eine Verschwörungserzählung ausmacht und was als Fake News zu gelten hat. Die Plattformen sollen dann diese im Zweifel gewiss regierungsfreundliche Deutung übernehmen und anstößige „Bilder, Texte, Videos“ (so Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur) löschen.“ (Quelle)
… und sie wird jetzt auch noch zum Ausgangspunkt für polizeiliche Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, bei denen man ohne sich zu schämen zugibt, dass sie ja schließlich der „Sensibiliserung“ dienen – man könnte auch sagen, dass sie dazu dienen die Bevölkerung einzuschüchtern, wenn es um Regimekritik geht.
UN-Sonderberichterstatterin: Menschenrechte in Deutschland in Gefahr
Das Vorgehen der Behörden und die zitierte Pressemeldung zeigen, dass die Situation für die Menschenrechte in Deutschland immer mehr zur Katastrophe wird, die inzwischen weltweit mit großer Sorge zur Kenntnis genommen wird.
So berichte die „Legal Tribune Online“ über den Deutschlandbesuch der UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan Ende Januar/Anfang Februar 2026. Dazu hat sie einen kritischen Zwischenbericht veröffentlicht, in dem sie zu deutlicher Besorgnis über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland äußert.
Nach Einschätzung Khans „schrumpft der Spielraum für freie Meinungsäußerung“ im Land rapide. Sie kritisiert insbesondere die zunehmende Kriminalisierung bestimmter Äußerungen und rechtliche Verschärfungen, etwa im Bereich der Politikerbeleidigung, die nach ihrer Ansicht nicht mit internationalen Menschenrechts-Standards vereinbar sind.
Darüber hinaus bemängelt sie den Umgang deutscher Behörden mit Demonstrationen und öffentlichen Debatten rund um den Palästina-Konflikt, darunter Festnahmen und Verfahren gegen Aktivisten, die ihrer Meinung nach unverhältnismäßig sind. Sie mahnt Justiz und Politik an, die drängenden Probleme in Sachen Menschenrechte künftig im Lichte internationaler Standards anzugehen. Einen vollständigen Bericht mit konkreten Empfehlungen will sie im Juni 2026 vorlegen.
Addendum: Vortragsabend zur Verfolgung von Regierungskritikern mit Hans-Georg Maaßen
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