Donnerstag, 26. Februar 2026

Nach Gerichtsbeschluss: Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln darf. Dies betrifft sowohl die offizielle Einstufung als auch jede entsprechende öffentliche Bekanntgabe. 

Das Gericht gab dem Eilantrag der AfD weitgehend statt. Es betonte, dass die Bundesbehörde zunächst den Ausgang des laufenden Hauptsacheverfahrens abwarten muss, bevor sie eine endgültige Einstufung vornehmen kann. Eine Berufung gegen den Beschluss ist möglich; in einer höheren Instanz könnte die Entscheidung daher noch revidiert werden.

Zwar räumte das Gericht ein, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien, doch reichten diese nach Auffassung der Richter nicht aus, um der Partei als Ganzes eine verfassungsfeindliche Ausrichtung zuzuschreiben.

Juristischer Rückschlag für den Verfassungsschutz

Hintergrund ist ein Gutachten des BfV aus dem vergangenen Jahr, das zu dem Ergebnis kam, die AfD habe sich in wesentlichen Teilen zu einer rechtsextremistischen Partei entwickelt. Gegen diese Einstufung hatte die AfD sowohl Klage als auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht – weil das Bundesamt dort seinen Sitz hat.

Die vorläufige Entscheidung ist ein juristischer Rückschlag für den Verfassungsschutz und zugleich ein Erfolg für die AfD, die damit erreicht hat, dass ihre Einstufung als extremistisch zunächst rechtlich blockiert wurde. Die endgültige Klärung der Frage dürfte sich jedoch noch über Monate oder Jahre hinziehen, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.

AfD-Verbot nun nicht mehr denkbar!

Ralf Höcker, der Anwalt in dem Verfahren: „Wir haben für die AfD beim Verwaltungsgericht Köln gewonnen. Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend. Knapp zusammengefasst: Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können.

Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch. Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“

***

Dieser Blog ist auf Ihre Unterstützung angewiesen! Auch die finanzielle. Wenn Sie unsere Arbeit gut und wichtig finden, dann können Sie das u.a. hier zeigen:

PAYPAL (Schenkung)

Oder per Überweisung auf

David Berger, IBAN: DE44 1001 0178 9608 9210 41 – BIC REVODEB2 – Stichwort: Schenkung

ÜBERWEISUNG (Stichwort: Schenkung)


Entdecke mehr von Philosophia Perennis

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

Trending

VERWANDTE ARTIKEL