Ein fragwürdiges Urteil sorgt Kritik und nährt Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz. Gastbeitrag von Frank W. Haubold.
Ein AfD-Wahlplakat aus dem Jahr 2024 zeigt zwei Erwachsene, die über drei Kindern ein „Dach“ aus Armen bilden. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Hitlergruß, das Landgericht verurteilt den Abgeordneten zu einer Geldstrafe. Objektiv betrachtet spricht die Geste jedoch klar für Schutz und Fürsorge, nicht für NS-Symbolik. Kritiker sehen darin ein Beispiel, wie der politische Kontext hierzulande die juristische Bewertung beeinflusst.
Wer das Plakat nüchtern betrachtet (das ist nicht meine eigene Bewertung, sondern die der von mir konsultierten KIs), erkennt vor allem harmlose Signale:
- Die Arme der Erwachsenen sind leicht abgewinkelt, kein gestreckter Arm, kein typischer Hitlergruß.
- drei Kinder sitzen unter dem „Arm-Dach“.
- Slogan: „Wir schützen eure Kinder“.
Damit vermittelt das Plakat für den Durchschnittsbetrachter primär Schutz und Fürsorge, nicht die Geste einer verfassungswidrigen Organisation. NS-Symbole oder Parolen fehlen vollständig.
Trotz dieser im Grunde eindeutigen Sachlage sah das Landgericht Frankfurt (Oder) die Geste anders: Der Gesamteindruck, Bildwinkel, Spiegelung und die Wahrnehmung im Wahlkampfkontext waren für die Richter hinreichend, um die Nähe zum Hitlergruß anzunehmen.
Dabei fällt auf, dass die naheliegendste Deutung – Schutzdach – offenbar nicht gewichtet wurde. Nach § 261 StPO muss jedoch jede vernünftige alternative Interpretation geprüft werden. Die Unschuldsvermutung käme hier dem Angeklagten zugute, wurde aber offensichtlich nicht berücksichtigt.
In dieses Bild passt, dass ähnliche Plakate anderer Parteien, etwa der CDU, nicht beanstandet wurden, ebenso wie Grußgesten von Politikern, die bei böswilliger Deutung durchaus als Hitlergruß interpretierbar waren. Dass in solchen Fällen nicht ermittelt wurde, verwundert kaum, denn Staatsanwälte sind in Deutschland formal weisungsgebunden (§ 146 GVG), d. h., die Richtung von Ermittlungen kann politisch beeinflusst werden. (gv.de)
Die Kombination aus selektiver Strafverfolgung und der vorliegenden Gerichtsentscheidung legt nahe, dass politischer Vorsatz zumindest indirekt die juristische Bewertung beeinflusst haben könnte, und das ist noch die vorsichtigste Formulierung.
Rein objektiv vermittelt das Plakat Schutzbotschaft, die NS-Deutung ist weit hergeholt (Es gibt dazu einen treffenden Ausspruch von Nietzsche, der mit den Worten beginnt: „Dem Reinen ist alles rein…“). Das Gericht verurteilte dennoch, offenbar basierend auf einer Interpretation, die die naheliegendste Lesart nicht berücksichtigt.
Wohlmeinende könnten nun einwenden, dass der Fall in der nächsten Instanz anders (also objektiv) bewertet werden würde, aber wie der juristische Umgang mit einer Äußerung des Politikers Björn Höcke gezeigt hat, die zuvor kaum jemandem als strafbar bekannt war und mit der die SPD 2002 sogar in den Wahlkampf gezogen ist, gezeigt hat, sollten hier die Erwartungen nicht allzu hochgeschraubt werden.
Das Schlimme ist, dass man die Gerichte sogar bis zu einem gewissen Grad verstehen kann, denn jeder Richter, der entgegen der Erwartungen des politmedialen Komplexes zugunsten der AfD urteilt, riskiert damit seine Karriere, denn Beförderungen und Versetzungen sind vom Wohlwollen des jeweiligen Justizministeriums abhängig, auch wenn die richterliche Unabhängigkeit formal gewahrt bleibt.
Das Problem ist grundsätzlicher Natur: Wenn es für die Justiz weniger eine Rolle spielt, was jemand gesagt oder getan hat, als vielmehr wer und aus welchem politischen Lager, dann ist nicht nur die Gewaltenteilung, sondern auch die Demokratie am Ende. Sarkastisch könnte man postulieren: Zu „unserer Demokratie“ gehört dann natürlich auch „unsere Justiz“ und es dürfte klar sein, dass mit „unser“ nicht der Bürger und vorgebliche Souverän gemeint ist.
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