Die Situation in Deutschland wird immer rechtsstaatswidriger und inakzeptabler. So Hans-Georg Maaßen in seinem heute veröffentlichten Erfahrungsbericht.
Vorgestern Nachmittag war eine Mitarbeiterin der Waffenbehörde mit drei Polizeibeamten in voller Einsatzuniform und Schutzwesten zu einer unangekündigten Kontrolle meines Waffenschranks bei mir zuhause. (Die letzte Kontrolle war erst vor einem Jahr, damals nur die Sachbearbeiterin der Waffenbehörde und einer ihrer Kollegen.)
Sturmklingeln: „Polizei!“
Diese Kontrolle begann aber nun mit viermaligem Sturmklingeln und der hart vorgetragenen Ankündigung „Polizei“ und nicht „Waffenbehörde“ in unser Intercom. Danach kam das Einfordern der Kontrolle des Waffenschranks.
Die mir gegenüber abgegebene Begründung für den Polizeieinsatz war: „Die Kollegen wurden einfach mal mitgenommen, weil sie auf dem Weg zu einem Einsatz waren.“
Die drei Einsatzkräfte standen bei der Kontrolle meiner Waffen durch die Dame in meinem kleinen häuslichen Arbeitszimmer. Die Kontrolle verlief ohne Beanstandungen.
Rechtswidrig, weil unverhältnismäßig
Ich möchte festhalten: Das Vorgehen der Berliner Polizei war rechtswidrig, weil unverhältnismäßig. Der Einsatz der Polizei in solchen Fällen ist nur zum Eigenschutz der zuständigen Beamtin oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Gefahrensituation eintritt, zulässig.
Ein solcher massiver Polizeieinsatz hat einschüchternde und mit Blick auf die Nachbarschaft diskreditierende Wirkung und ist in hohem Maße ein Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte.
Der Bürger hat einen Anspruch darauf, vom Staat nicht angelogen zu werden. Die Behauptung der Behördenmitarbeiterin, die Beamten seien nur mitgekommen, weil sie auf dem Weg zu einem anderen Einsatz waren, ist eine offenkundig unwahre Schutzbehauptung, die disziplinarwürdig ist.
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