Sonntag, 19. Oktober 2025

Rundfunkbeitragsverweigerung entwickelt sich zum Massenphänomen

Nunmehr beinahe vier Millionen Bundesbürger sind mit der Zahlung des Rundfunkbeitrags im Zahlungsrückstand. Offenbar wird somit die Verweigerung des Rundfunkbeitrags zum Massenphänomen in Deutschland.

Immer mehr Menschen in Deutschland entrichten den Rundfunkbeitrag nicht, viele davon verweigern die Zahlung allerdings ganz bewusst. Beinahe 1,6 Millionen Mal ließen es Beitragsschuldner 2024 sogar auf eine Vollstreckung ankommen, wie auch apollo-news berichtet hatte.

Fast vier Millionen Beitragspflichtige zahlen den Rundfunkbeitrag regelmäßig unpünktlich oder sogar überhaupt nicht ein. Dies geht aus dem Jahresbericht 2024 des, mit der Eintreibung der Beiträge beauftragten „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, dem Nachfolger der GEZ, hervor. Beinahe 1,6 Millionen Mal ließen es Beitragsschuldner über das Jahr verteilt sogar auf ein Vollstreckungsersuchen, also die finale Mahnstufe, ankommen.

22,73 Millionen Mal leitete der Beitragsservice Maßnahmen gegen Nichtzahler ein, dort scheint man also mittlerweile „ausgelastet“ zu sein. Bei knapp 47 Millionen Beitragspflichtigen, die die öffentlich-rechtlichen Anstalten insgesamt verzeichnen, war somit ein ganz erheblicher Anteil betroffen. Ende des Jahres waren mehr als 8 Prozent der Konten nicht ausgeglichen.

500.000 Mahnungen versandt

Immer weniger Zahlungspflichtige leisten also ihre Beiträge fristgerecht. Nach Ansicht des Beitragsservice ist „der Rundfunkbeitrag gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 10) unaufgefordert zu zahlen“. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, versendet der Beitragsservice zunächst eine schriftliche Zahlungserinnerung. Auf dieser Stufe befanden sich Ende 2024 knapp eine halbe Million Haushalte.

Erfolgt nach der Erinnerung immer noch keine Zahlung, ergeht ein Festsetzungsbescheid. In 1,4 Millionen Fällen war das Verfahren Ende 2024 bereits so weit. In dem Bescheid enthalten ist ein Säumniszuschlag von mindestens acht Euro. Das Dokument ist einerseits rechtlich vollstreckbar, andererseits kann innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen eingelegt werden.

Auf den Festsetzungsbescheid folgt die eigentliche Mahnung. Bis es so weit kommt, sind viele Monate, teilweise Jahre des Nicht-Zahlens verstrichen. 620.000 Haushalte und Betriebe waren Ende letzten Jahres gerade mit einem offiziellen Mahnschreiben konfrontiert. Die letzte Eskalationsstufe ist ein Vollstreckungsersuchen.

In wirtschaftlich schlechten Zeiten und angesichts der unverhohlenen „Regierungspropaganda“ erscheinen diese Zahlungsverweigerungen nicht nur „verständlich“, sondern vielmehr als unübersehbares Signal der Bevölkerung.

Ersterscheinung bei „Unser Mitteleuropa“.


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PP-Redaktion
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