Nach den permanenten Forderungen von Altparteienpolitikern die „queere Identität“ unter Grundgesetzschutz zu stellen, war es zu erwarten, dass damit auch Pädophilie, Polygamie, Nekrophilie oder Sex mit Tieren indirekt legalisiert werden sollen. Auch das „Selbstbestimmungsgesetz“ wirkte hier tabubrechend. Nun ist es soweit. Und die Initiative dazu kommt von der Union. Ein Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger.
Der „Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz“. Berlin unter Kai Wegner von der früher einmal bürgerlichen CDU hat den „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)“ eingebracht, wonach ein Diskriminierungsverbot auch wegen „seiner sexuellen Identität,“ hinter „Geschlechts,“ eingefügt wird. NRW unter Hendrik Wüst und Schleswig-Holstein unter Daniel Günther haben dem unüberlegten Vorschlag zugestimmt, der hoffentlich im Bundestag oder sonst wieder im Bundesrat nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit findet.
Ausleben pädophiler Neigungen soll nicht länger kriminalisiert, diskriminiert und kritisiert werden
Denn die „sexuelle Identität“ bleibt völlig unbestimmt, so dass nicht nur Homo- und Bisexuelle darunter fallen, sondern z. B. auch Pädophile. Nach der Logik des Bundesverfassungsgerichts, dass Grundrechte nur durch andere Grundrechte begrenzt werden können, dürfte das Ausleben pädophiler Neigungen nicht länger kriminalisiert oder überhaupt diskriminiert und kritisiert werden, zumindest solange es ohne Gewalt geschieht. Nekrophilie hat nicht einmal lebende Menschen als Opfer, Sodomie überhaupt keine Menschen. Aber auch Polygamie wäre dann grundgesetzlich geschützt und die Vielehe nicht mehr nur Muslimen erlaubt.
Zugleich wird Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG („Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) entwertet, da das verfehlte Selbstbestimmungsgesetz quasi aufgewertet wird und sich jeder Mann zur Frau erklären, in Schutzbereiche für Frauen und Mädchen eindringen sowie von Gleichstellungsmaßnahmen profitieren darf.
Ein Bundesrat auf Abwegen
Wo der Bundesrat einmal dabei ist, beschließt er noch viel weiteren Unsinn wie das Haushaltsgesetz 2025 und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Bundesrat winkt Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften durch, die der Weltgesundheitsorganisation (WHO) insbesondere bei Pandemien mehr Macht verleihen, er wählt Ann-Katrin Kaufhold zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und startet illiberale Initiativen für ein Rauchverbot im Auto, die Widerspruchslösung bei Organspenden und das Ende des begleiteten Trinkens bei Jugendlichen.
Schon lange geplant
Im Bundestag habe ich schon vor mehr als einem Jahr auf Einladung der AfD ausdrücklich vor einer Veränderung des Grundgesetzes zugunsten der Queeriban-Ideologie gewarnt. Damals wurde ich von den anwesenden Abgeordneten der Altparteien für diese Mahnungen übelst beschimpft:
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