Wenn Syrer, Türken, Iraker und Afghanen zu Männern mit „deutschem Pass“ werden. Hier die aktuelle Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts:
Im Jahr 2024 haben 291 955 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Einbürgerungen somit gegenüber dem Vorjahr um 91 860 oder fast die Hälfte (+46 %) auf einen neuen Höchststand: Nie zuvor seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 gab es mehr Einbürgerungen. Am häufigsten wurden im Jahr 2024 Syrerinnen und Syrer eingebürgert. Mehr als jede vierte eingebürgerte Person (83 150 oder 28 %) war im Besitz der syrischen Staatsangehörigkeit. Danach folgten mit großem Abstand Personen mit türkischer (22 525 oder 8 %), irakischer (13 545 oder 5 %), russischer (12 980 oder 4 %) und afghanischer (10 085 oder 3 %) Staatsangehörigkeit.
Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger mehr als verdoppelt
Unter den fünf am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen prozentual am stärksten: Während im Jahr 2023 nur etwa 1 995 Personen mit russischer Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden, waren es 2024 mit 12 980 Personen mehr als sechsmal so viele (+551 %). Die Zahl der Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger hat sich im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (+11 790 oder +110 %) und stieg damit absolut gesehen noch stärker als die Zahl der Einbürgerungen von Russinnen und Russen. Die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger stieg gegenüber dem Vorjahr um 7 665 oder 10 %.
Jetzt geht es ganz schnell
Bei der Interpretation der Ergebnisse sind rechtliche Änderungen an den Einbürgerungsvoraussetzungen zu berücksichtigen, die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen sind. So ist nach neuer Rechtslage eine Einbürgerung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünf statt bisher acht Jahren (§ 10 Abs. 1 StAG) möglich.
Bei besonderen Integrationsleistungen wie zum Beispiel guten schulischen oder beruflichen Leistungen kann die Mindestaufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre statt wie bisher sechs oder sieben Jahre verkürzt werden (§ 10 Abs. 3 StAG). Zudem ermöglicht das Gesetz generell den Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit.“ – so weit das Statistische Bundeamt.
Alice Weidel dazu: „Deutsche Staatsangehörigkeit nicht länger verschenken, Einbürgerung nur bei bester Integration frühestens nach 10 Jahren!“
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