Endlich einmal eine gute Nachricht aus unserer Hauptstadt: Der rechtspolitische Sprecher der AfD Hauptstadtfraktion, Marc Vallendar, hat vor dem Verfassungsgericht des Landes Berlin obsiegt. Wie jedes Jahr wollte er als Abgeordneter vom Berliner Senat wissen, wie die 20 häufigsten Vornamen von Tätern bei Messerdelikten lauten. Gastbeitrag von Dr. Kristin Brinker.
Im letzten Jahr wollte der Senat diese Namen nicht benennen – im Gegensatz zu den Jahren davor. Diese Weigerung haben wir zum Anlass genommen und ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht eingereicht, in dem wir angezweifelt haben, dass der Senat hier rechtens handelt.
Nun liegt der Beschluss des Verfassungsgerichts vor, dass uns bzw. unserem Abgeordneten Marc Vallendar Recht gibt.
Transparenz, um Lösungen zu entwickeln
Seit Jahren fordern wir mit unseren parlamentarischen Anfragen vom Senat Transparenz darüber ein, wer in Berlin tatsächlich für Messerangriffe verantwortlich ist; ganz so, wie es unser Wählerauftrag ist. Was können wir mit dieser Vornamenabfrage erreichen? Transparenz ist wichtig und notwendig, um mögliche Hintergründe besser einschätzen und wirksamere Lösungen entwickeln zu können.
Mit welcher Begründung wollte nun der Senat unsere Frage nicht mehr beantworten? Angeblich aus „Datenschutzgründen“ und wegen der Sorge vor „Diskriminierung“, so die Begründung. Man könne Rückschlüsse auf die individuellen Personen ziehen. Man erkennt sofort, dass diese Argumentation nicht schlüssig und noch weniger nachvollziehbar ist.
Das Berliner Verfassungsgericht hat uns nun Recht gegeben und den schwarz-roten Senat in die Schranken gewiesen. Es hat unmissverständlich festgestellt, dass das parlamentarische Fragerecht auch in diesem Fall über den politisch motivierten Ausflüchten des Senats steht. Unsere Anfrage darf nicht länger blockiert werden. Damit ist klar: Das Parlament – und ganz besonders die bürgerliche Opposition – hat ein Recht auf Auskunft, auch wenn die Antworten den Regierenden noch so unangenehm sind.
Der gewandelte Wegner

Besonders pikant ist der Vorgang, wenn man zurückschaut auf den Wahlkampf 2023. Damals hatte Kai Wegner (Foto l. : Wegner auf dem Berliner „CSD“) als Oppositionsführer eine Anfrage stellen lassen zu den Vornamen der Täter der Silvesterkrawalle. Zu den Gründen äußerte er – Wegner – sich im März 2023 wie folgt:
„Nur wenn ich Probleme benenne, kann ich sie auch richtig lösen“, sagte Wegner damals im RBB-Inforadio. „Wenn ich passgenaue Präventionsangebote machen will (…), dann muss ich den Hintergrund kennen.“
Offenbar gilt das nur, wenn man Oppositionsführer ist. Als Regierender Bürgermeister sieht Wegner das anders und will von seinen eigenen Forderungen heute nichts mehr wissen.
Wir werden die Anfrage mit Verweis auf den Beschluss des Verfassungsgerichts nochmal stellen und erwarten, dass der Senat nun umfassend und transparent antwortet.
Sollte die Beantwortung der Anfrage erneut verweigert werden, werden wir wieder das Gericht bemühen. Das parlamentarische Fragerecht darf nicht zur Makulatur verkommen.
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