Donnerstag, 30. Januar 2025

Mädchen (12) an Syrer verkauft: Freispruch durch Essener Richter!

Das Landgericht Essen befasste sich zweimal mit dem Fall eines syrischen Mädchens, das im Alter von zwölf Jahren an in Deutschland lebende Landsleute übergeben und dann misshandelt sowie vergewaltigt wurde. Nun erfolgte der Freispruch der Verdächtigen: Der „Kauf und Verkauf einer Minderjährigen“ sei – für sich betrachtet – nach dem deutschen Recht nicht strafbar, so der Richter. 

Vorab Erschütterndes zu den Verbrechen an dem Mädchen: „So berichtete ein Polizist davon, das Mädchen habe ihm erzählt, bereits in der ersten Woche ihrer „Ehe“ mit der Faust, der flachen Hand sowie mit einem Gürtel geschlagen worden zu sein. Auch habe ihr „Ehemann“ ein Kabel um ihren Hals gelegt und zugezogen. Eine Polizistin schilderte, ihr habe das Mädchen erzählt, auch gewürgt worden zu sein.

Fast täglich brutal sexuell missbraucht

Am schwersten zu ertragen war die Aussage der Polizistin, der das Mädchen ihren sexuellen Missbrauch geschildert hatte. So habe das Mädchen erzählt, dass sie sich entsprechende Videos ansehen musste, um zu lernen, was sie „in der Hochzeitsnacht erwarte“. Als es soweit war, habe sie ihm gesagt, dass sie das nicht wolle. Dennoch kam es zur Entjungferung, was ihr „große Schmerzen“ bereitet habe. Danach soll er seiner Mutter ein Beweisbild des befleckten Bettlakens geschickt haben. Anfänglich habe das Mädchen dies „fast täglich“ erdulden müssen, danach im Schnitt zwei bis drei Mal in der Woche.

Jedes Mal, wenn sie ihm gesagt habe, dass sie das nicht möchte, habe er geantwortet, dass es nicht darum ginge, was sie wolle – sondern nur darum, was er wolle. Später sei es auch zum Analverkehr gekommen, was ihr jedes Mal tagelange Schmerzen verursacht habe. Auf ihre Einwände, ihre gemeinsame Religion würde diese Praktiken nicht erlauben, habe er geantwortet, dass dies sehr wohl erlaubt sei. Auch habe sie ihn immer wieder vor dem vaginalen Geschlechtsverkehr oral befriedigen müssen. Seinem älteren Bruder, der ebenfalls in Essen lebt, habe ihr „Ehemann“ berichtet, er habe „die Hand auf ihr“.“ (Quelle)

Triumphales Auftreten des Freigesprochenen

Sigrid Herrmann, die über den Fall publizierte und den Prozess beobachtete dazu:

„Der Prozess, über den ich am 17. Januar berichtet hatte, endete am Dienstag mit einem Freispruch. Nachdem die Urteilsbegründung verlesen war, hatte ich das Gefühl, ganz schnell aus dem Gericht raus zu müssen. Das triumphale Auftreten des nun Freigesprochenen und seiner Familienangehörigen hatte ich ja bereits erlebt, nachdem die inzwischen 15-Jährige ihre Aussage verweigert hatte. Und das wollte ich nicht nochmal miterleben müssen.

Beim Urteil wies der Kammervorsitzende übrigens darauf hin, dass das Mädchen seine Aussageverweigerung damit begründet hat, ihren Vater nicht belasten zu wollen. Der ist aber noch immer in Syrien, wo er keine deutsche Strafverfolgung zu befürchten hat. Wenn man jedoch von der Annahme ausgeht, dass der Vater, der laut einer Zeugin starkes Interesse an dieser „Ehe“ hatte, weil er sich davon Familiennachzug erhofft hat, seinen Wunsch nach einem solchen Nachzug weiter verfolgt, ergibt das durchaus Sinn.

Kauf und Verkauf Minderjähriger für sich betrachtet

Den Freispruch selbst hat der Kammervorsitzende damit begründet, dass dem 33-jährigen Syrer nicht nachgewiesen werden kann, dass er zum Zeitpunkt seiner Vermittlung Kenntnis vom tatsächlichen Alter des Mädchens habe. Und der „Kauf und Verkauf einer Minderjährigen“ sei – für sich betrachtet – nach dem deutschen Recht nicht strafbar, so der Richter. Das ist eine Begründung, die man erst einmal auf sich wirken lassen muss. Noch mehr Ermunterung für jenen Teil der syrischen Migranten, die auch in Deutschland den Regeln ihrer Kultur folgen, geht gar nicht mehr.

Hier kann man gar nicht mehr davon sprechen, dass das deutsche Recht schlecht darauf vorbereitet ist, dass solche Dinge nun auch hier gelebt werden. Wenn das so zutrifft, wie es der Richter am Dienstag in Essen formuliert hat, dann ist das deutsche Recht auf solche Dinge überhaupt nicht vorbereitet.

Weiterleben in der Nähe des „Käufers“

Ich frage mich schon, ob das inzwischen 15-jährige Mädchen, auch wenn es jetzt in Jugendeinrichtungen untergebracht ist und zur Schule gehen kann, auch hier verloren ist. Das fängt damit an, dass die deutschen Behörden sie bis heute in Essen unterbringen. Also in der Stadt, die inzwischen als größte syrische Community in Deutschland gilt. Und in der auch die Großfamilie lebt, der „der Käufer“ angehört, wie es der Richter so schön formuliert hat. Und erste Teile ihrer eigenen Familie, die sie während des Prozesses „bedrängt“ haben, um erneut in der Wortwahl des Richters zu bleiben.

Aktion von Leyla Bilge im Zusammenhang mit dem 1. Frauenmarsch (c) David Berger

Damit weiß ich auch nicht mehr, was ich davon halten soll, wenn der Richter die Schutzlosigkeit dieses Mädchens beklagt. Von der Justiz und anderen Behörden erwarte ich, dass sie solche Verhältnisse nicht beklagen, sondern für eben diesen Schutz sorgen. Vor allem muss die Politik Gesetze ändern, wenn ein offensichtlicher Regelungsbedarf besteht. Dieses Mädchen ist wirklich ein Opfer syrischer Verhältnisse. Und damit hat sie auch wirklich Schutz verdient. Aber mir scheint nicht, dass sie den auch bekommt. (Quelle)

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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