Mittwoch, 9. Oktober 2024

Prozess gegen Verfassungsschutz: Kein Recht auf Recht für die AfD

Das OVG Münster hat angekündigt, im Prozess der AfD gegen den Verfassungsschutz nach nur wenigen Verhandlungstagen ohne jede angemessene Aufklärung der mehr als tausend Einzelvorwürfe schon am heutigen Montag ein Urteil sprechen zu wollen. Update s.u.

Da praktisch ALLE unsere zwingenden Anträge zur Aufklärung der Vorwürfe des politisch motivierten und weisungshörigen BfV unter Haldenwang vom Gericht OHNE JEDE Erörterung in der Verhandlung mit absurden Begründungen abgelehnt wurden, droht hier eine Wiederholung der Arbeitsverweigerung der Vorinstanz, die erst zu diesem Berufungsverfahren geführt hatte.

Die „Junge Freiheit“ notiert: „Für Aufsehen hatte während des Verfahrens vor allem gesorgt, daß die Richter es ablehnten, rund 470 Beweisanträge der AfD zu verhandeln. Diese seien unerheblich, würden keine neuen Beweise erbringen oder seien gegen den Verfassungsschutz gerichtet, um dessen Arbeitsweise auszuforschen, hatten die Richter ihre Entscheidung begründet.“

Recht auf Rechtsfindung vorenthalten

Der AfD soll offenbar nicht nur ihr Recht, sondern sogar ihr Recht auf Rechtsfindung vorenthalten werden!

Jede umfassende Aufklärung der vorgeworfenen Sachverhalte (die uns vorzivilisatorisch noch nicht einmal alle bekannt gegeben wurden) in einer angemessenen Verhandlung wurde uns erneut systematisch verweigert! Mehr zu dieser schwerwiegenden Entwicklung, wenn das Urteil bekannt ist.

Update 13.05.24: Urteil wie erwartet bzw. von Regierung gewünscht

Das verfrühte Urteil ist nun gefallen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat – so das Gerichtsurteil, das ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigte – die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Wichtig allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu, die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.

Erwartungsgemäß hocherfreut zeigte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) über das Urteil: „Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden … Die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall wurde sorgfältig begründet und ist nun durch das Oberverwaltungsgericht Münster bereits in zweiter Instanz für rechtmäßig befunden worden. Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige Gerichte.“

Die AfD ist fest entschlossen, das Urteil anzufechten: „Dass der Senat die Revision nicht zugelassen hat, obwohl wir tagelang über komplexe Rechtsfragen debattiert haben, ist nicht nachvollziehbar. Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen“, so Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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