Donnerstag, 3. Oktober 2024

Hass-Demos: Wem soll die erzeugte Pogromstimmung nützen?

Ein Gastbeitrag von Albrecht Künstle

Es ist gegenwärtig nicht das erste Mal in der Geschichte, dass in die Welt gesetzte Gerüchte Unruhen und Hetzjagden bis hin zu Pogromen auslösen. Am 20. Januar berichtete meine Regionalzeitung ganzseitig über „Die vergessene Hetzjagd“ vor rund 150 Jahren in Stuttgart: Ein deutscher Soldat sei von einem Juden totgeschlagen worden, hieß es an einem Märztag im Jahr 1873. Das Gerücht verbreitete sich wie ein Lauffeuer – auch ohne Smartphones. Die Staatsmacht war schlecht vorbereitet, tausende gewaltbereite Stuttgarter hielten die Stadt tagelang in Atem. Jüdische Geschäfte wurden angegriffen, zerstört, allein Synagogen wurden (damals noch) verschont.

Heute ist die Staatmacht auf alles besser vorbereitet; schließlich ist “Correctiv” von ihr gefördert, und deren Agitation erfolgte zum gewählten Zeitpunkt. Das Gerücht heute heißt, in einer Zusammenkunft sei einer „Remigration“ das Wort geredet worden, Millionen Menschen sollen „deportiert“ werden, auch Passdeutsche. Dabei ging es um nicht weniger und nicht mehr als das, was etwa schon nach dem Ende des Jugoslawienkrieges stattfand, als unter der Regierung Gerhard Schröder die selbstverständliche “Remigration” von hunderttausenden Kriegsflüchtlingen zurück nach Bosnien, Kroatien und in andere Balkanstaaten erfolgte.

“Schöner abschieben mit der Ampel”

Im Spätsommer 2023 überboten sich die Berliner Parteien in der Rigorosität der Rückführungen von hier illegal lebenden Migranten (ich berichtete darüber). Auch diskutierte die Ampelregierung Migrationszentren in Afrika. Mit von der Partie war der SPD-Menschenrechtspolitiker Frank Schwabe. Angedacht ist eine deutsche „Ruanda-Lösung“ wie in England. Die Debatte dreht sich nicht mehr um die Frage, ob die Massenmigration in den Griff gebracht werden muss, sondern nur um das Wie. Sogar das linke Magazin „nd Journalismus von links“ lästerte: “Schöner abschieben mit der Ampel.” Alle dürfen das – nur die AfD nicht, die mit dem Treffen bei Potsdam rein gar nichts zu tun hatte (obwohl dort selbst nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nichts Verfassungswidriges besprochen wurde). Wie einst Juden für alles Schlechte verantwortliche gemacht wurden, so ergeht es heute der AfD – wobei ich persönlich mit dieser so wenig zu tun habe, wie die AfD mit dem von “Correctiv” illegal belauschten „Geheimtreffen“.

Nun rufen Parteigrößen und sogar der Bundespräsident zu Massenkundgebungen „gegen, Rechts“ auf mit dem Ziel, gegen die zweitstärkste Partei des Landes ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Auch Industrielle sind an vorderster Front dabei; die Motive sind schleierhaft. Die Behauptung, es gehe um das Image Deutschlands, ist sowas von aus einer anderen Welt: In anderen Ländern regieren rechte Parteien sogar. Und dann sollen diese schräg auf Deutschland schielen, weil hier ebenfalls eine bürgerlich-konservative Partei in der Wählergunst steigt?  Und merken die Verbandsfunktionäre denn nicht, dass ihr Arbeitskräftemangel mit der Massenmigration sogar zunahm? Die Migrantenversorgung wirkt auf den Arbeitsmarkt wie ein Schwamm.

„Ganz Berlin hasst die AfD“

Lehren aus Weimar?

Auch dass es seit der Weltoffenheit Berlins mit der deutschen Wirtschaft bergab geht, ist belegbar. Deutschland ist das einzige G7-Land mit abnehmendem Bruttoinlandsprodukt. Es wird zum „Wohlstandsmuseum“ und unsere Regierung erzählt Schauermärchen. Kurzem: „In Deutschland ist der Wurm drin“, so die “Neue Zürcher Zeitung” in “Der andere Blick”. Diese verblendeten Verbandsfunktionäre merken nicht einmal, dass ihre Mitgliedfirmen nach und nach das Land verlassen. Und die wenigen Unternehmensvertreter, die in das Regierungshorn blasen, sind mit Subventionen geschmiert. Aber schuld an allem soll nicht die Regierung sein, sondern die AfD? Wenn es die ersten Toten unter AfD-Anhängern gibt, wird wohl ein Verbotsantrag gestellt werden. „Zum eigenen Schutz“ – so, wie einst politische Gegner in Schutzhaft genommen wurden?

Unsere traurige Geschichte der Parteiverbote: Fangen wir mit den Jahren an, seit denen der IPCC die Hundertstel Grad Klimaerwärmung zählt. Das waren die Sozialistengesetze Bismarcks von 1878 bis 1890. Wäre deren genauer Titel „Gesetz für die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ nicht eine Steilvorlage für die heutige SPD als Gesetzesname für das AfD-Verbot? Aber diese Unverfrorenheit, nur das letzte Wort auszutauschen, werden sie sich kaum leisten können. Sicher bin ich mir allerdings nicht. In der Weimarer Republik wurde – obwohl der Ursprung der Begriffe älter ist – erstmals „Rechts-Links“ im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet, entsprechend der Sitzordnung im Reichstag. Die linke SPD-Regierung verbot 1919 zusammen mit den Koalitionsparteien die noch linkere KPD, nochmal im November 1923 für drei Monate. Nach dem Hitlerputsch 1923 wurde seine NSDAP verboten, aber 1925 mit gleichem Namen wieder neu gegründet. Wann hat die AfD eigentlich geputscht? Ist mir irgendwie durchgegangen. Auch die Deutsch-Völkische Freiheitspartei wurde verboten – aber nur für drei Monate. Sie hatte, wie die NSDAP, das Hakenkreuz in ihrer schwarz-weiß-roten Flagge. Die AfD steht bekanntlich auf Schwarz-Rot-Gold. Das ist die Flagge, die Merkel einmal jemandem vor laufenden Kameras aus der Hand riss. Das Fähnchen trug in der Mitte keinen Hammer und Zirkel.

Untugend der Verbote

1933 erhielten dann die wichtigsten Wirtschaftsgrößen, was sie wollten. Ihre “Industrielleneingabe” an Hindenburg, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen, wurde erfüllt. Nach sechs Monaten wurden mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien auch die bestehenden „Altparteien“ verboten. Das war Hitlers zweiter Putsch, ein linker, nationalsozialistischer, gegen alle demokratischen Parteien rechts und links. Nur noch die NSDAP war zugelassen. Diese hätte Hitler aber gar nicht mehr gebraucht, weil er den Staatsapparat in seinen Händen hatte. Die SA ließ er 1934 „liquidieren“, seine Chefs ermorden. Die SS ließ er für das Drecksgeschäft bestehen, um sich als „Staatsmann“ vor der Weltöffentlichkeit nicht die Hände schmutzig machen zu müssen. Irgendwelche „Verbote“ brauchte es da nicht mehr, an ihre Stelle trat Vernichtung.

Nach dem Krieg ging es dann mit der Untugend der Verbote weiter. Auch wenn es mehrere entsprechende „Eröffnungsanträge“ gab, wurden durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bisher erst zwei Parteienverbote ausgesprochen: Die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, am 23. Oktober 1952 und die KPD am 17. August 1956. Die Verfahren gegen die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) und die auf den Hamburger Raum beschränkte Nationale Liste (NL) scheiterten daran, dass das Bundesverfassungsgericht der FAP und der NL die Parteieigenschaft absprach. Das NPD-Verbotsverfahren, das 2001 gemeinschaftlich von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (Kabinett Schröder I) eingeleitet wurde, wurde von Karlsruhe am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt – weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob die NPD damals eine verfassungswidrige Partei war, wurde nicht geprüft. Im Dezember 2013 beantragte der Bundesrat erneut ein Verbot der NPD. Vor dem Verfassungsgericht wurde vom 1. bis 3. März 2016 über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD verhandelt. Bei der Urteilsverkündung am 17. Januar 2017 konnte das Gericht in der Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD “keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele“ feststellen.

Keine Angst vor Revanche?

Wie würde wohl erst ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgehen, wenn heute doppelt so viele V-Leute unter uns sind (und diese neuestens sogar vorbestraft sein dürfen)? Die Tatsache, dass die AfD – anders als die NPD – programmatisch völlig auf dem Boden des Grundgesetzes steht, müsste ein solches Unterfangen zwar rechtlich-tatsächlich noch unrealistischer machen, doch weil der aufgewiegelte linke “Volkszorn” tobt und sich im Verbotsverfahren wohl eine Million Demonstranten als Möchtegern-Anwälte, die die letzten Tage gegen die behauptete „Verfassungsfeindlichkeit“ der AfD auf die Straße gingen, ein Verbot wünschen, weiß man nicht, wie weit die Justiz der Stimmung nachgeben würde. Würden die gegenwärtigen Aufmärsche von „den Rechten“ organisiert, wären es im Jargon der Medien „Massenaufmärsche“. Aber sind das hier wirklich “Massenaufmärsche gegen rechts“?: 84,5 Millionen Einwohner minus eine Million Protestler ergibt eine „schweigende Mehrheit“ von über 80 Millionen, die von unseren Politikern so oft zitiert wird. Die Kundgebungsredner behaupten dagegen, sie seien die Mehrheit. Ist das so? Nach den nächsten Wahlen wissen wir mehr.

Wenn die heute Dämonisierten tatsächlich so schlimm wären, wie ihnen nachgesagt wird: Haben denn die jetzigen Scharfmacher in den Parlamenten und auf den Straßen keine Bedenken, dass sich diese, wenn sie – absehbar – einmal in einer Regierung sind oder gar deren Mehrheit stellen, sich an ihnen revanchieren könnten? Gott bewahre! Sollen mit der jetzt verbreiteten Hetze wirklich Weimarer Zustände riskiert werden? Ich persönlich freue mich übrigens über die Gründung der WerteUnion. Aber es ist nicht schwer zu raten, dass auch dieser Partei des vorigen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen ebenfalls bald eine „Verfassungswidrigkeit“ angehängt werden wird. Wetten, dass? Deutschland ist ein Irrenhaus.

Der Beitrag erschien zuerst bei ansage.org.

***

Als regierungskritischem Portal wird PP die Arbeit derzeit auf besonders hinterhältig-perfidem Wege schwer gemacht. Daher sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen! Auch die finanzielle. Wenn Sie unsere Arbeit gut und wichtig finden, dann können Sie das u.a. hier zeigen:

PAYPAL

… oder auf klassische Weise per Überweisung:

IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Schenkung PP

+++

Addendum: Regierung bezahlt Schauspieler für Demo gegen rechts!

Scholz lässt marschieren: „AfDler töten“ steht auf den Plakaten:

„In Aachen marschierten Linksextreme unverholen und ungestört mit einem Mord-Aufruf. „AfDler töten“ steht dort auf dem Banner. Das wären nach Umfragen rund 10 bis zwölf Millionen Wähler, die man umbringen müsste, um die Demokratie zu schützen. Unzählige Menschen laufen hinter diesem Banner, niemand widerspricht. Es ist furchterregend. “  (Quelle

 

Albrecht Künstle
Albrecht Künstle
Der Autor Albrecht Künstle, Jahrgang 1950, ist im Herzen Südbadens daheim, hat ein außergewöhnlich politisches Erwerbsleben mit permanent berufsbegleitender Fortbildung hinter sich. Im Unruhezustand schreibt er für Internetzeitungen und Nachrichtenblogs der Freien bzw. Alternativen Presse zu den ihm vertrauten Themen Migration, Religionsfragen, Islam, Kriminalität, Renten, Betriebliche Altersversorgung, Wirtschaftsthemen u.a.

Trending

VERWANDTE ARTIKEL