Samstag, 27. April 2024

Das Bürgergeld ist zu 50% Migrantengeld

Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) hat im November die aktuellen Zahlen zum Bürgergeld veröffentlicht. Danach hatten mehr als die Hälfte aller Bürgergeld empfangenden Familien im ersten Halbjahr des nun zu Ende gehenden Jahres keine deutsche Staatsangehörigkeit. Beatrix von Storch kommentiert.

Die Bundesregierung will, dass das Bürgergeld ab Januar um zwölf Prozent steigt. Als AfD lehnen wir die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Bürgergeldes entschieden ab und schlagen wir vor, dass sich das Bürgergeld an der Erhöhung des Mindestlohns orientiert. Das wären ab Januar um 3,4 Prozent.

Bürgergeld ist Migrantengeld geworden

Damit bleibt auch das Lohnabstandsgebot zwischen Arbeitnehmern und Bürgergeldempfängern besser gewährleistet. Zugleich sind fast 50 Prozent der Bürgergeldbezieher ausländische Staatsbürger. Was wir ändern müssen: Das Bürgergeld ist mittlerweile zu einem Migrantengeld geworden.

Wir sehen im Bürgergeld in erster Linie eine Sozialleistung für deutsche Staatsbürger. Ausländer sollten auf Bürgergeld grundsätzlich keinen Anspruch haben, abgesehen von EU-Ausländern, die eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit nachweisen können und Ausländern mit Niederlassungserlaubnis.

Grenzen setzen!

Und auch hier gilt: Grenzen setzen! Der Bürgergeldbezug sollte für diese Gruppe auf maximal ein Jahr begrenzt werden.

Und für die Gruppe der Asylbewerber und Flüchtlinge muss gelten: Es gibt nur noch Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wir müssen den Migrantenstrom nach Deutschland und die Einwanderung in unsere Sozialsysteme endlich stoppen!

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PP-Redaktion
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