Willkommen im Märchenland der Ampelpolitik, wo man sich schneller umtaufen kann, als der Wolf die sieben Geißlein frisst! Ja, richtig gehört: In unserer wunderbaren Republik kann jetzt jeder Hans in 10 Minuten zur Jenny werden. Oder umgekehrt. Keine Fragen, keine Antworten, keine Bedenken. Ein Gastbeitrag von Meinrad Müller
Unsere rot-gelb-grünen Zauberlehrlinge haben beschlossen, dass jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, seinen Vornamen und sein Geschlecht ändern kann. Und das Beste daran? Mama und Papa haben nichts zu sagen! Ist das nicht großartig? Und wer nicht mehr „Robert“ heißen will, kann sich frühestens in 15 Monaten wieder einen neuen Ausweis abholen, diesmal vielleicht als weibliche Annalena?
Gleich zu Beginn sei der Hinweis erlaubt, dass dieser Text keinesfalls für den Karneval gedacht ist. Hier geht es zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Lehrer in der Mausefalle
Welche Probleme entstehen dadurch für Lehrer? Stellen Sie sich vor, Sie sind Lehrer und haben einen Schüler, der gestern noch Tim hieß und heute plötzlich Tina. Wie geht man damit um, wenn fünf von 34 Schülern plötzlich einen anderen Namen haben? Und dann in 15 Monaten mit einem neuen Namen wieder in der Klasse sitzen?
Wenn man einen Fehler macht und „Tim“ (alt) statt „Tina“ (neu) sagt, wird es teuer. Bis zu 10.000 Euro Bußgeld können fällig werden! Das regelt Paragraf 14 des neuen Selbstbestimmungsgesetzes. Eine motivierende Methode, damit niemand aus der Reihe tanzt, oder?
Auszug aus dem Selbstbestimmungsgesetz
14 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 13 Absatz 1 die Geschlechtszugehörigkeit oder einen Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Auch die Apothekenkasse klingelt
Aber es kommt noch besser! Diese wundersame Namensverwandlung könnte manche, vor allem Pubertierende, sogar auf die glorreiche Idee bringen, das Ganze mit ein paar Pillen oder gar einer Operation zu besiegeln. Warum auch nicht? Wenn der Staat sagt: „Es ist in Ordnung“, wer sind wir dann, Fragen zu stellen?
Doch das persönliche Leiden nach Hormontherapie oder Operation erfordert eine notwendige lebenslange medizinische Versorgung. Diese wird zur Goldgrube für die Pharmaindustrie und medizinische Dienstleister. Und zur Belastung unseres Gesundheitssystems.
Wenn der Storch keinen Olaf bringt
Wenn das Mädchen Olga das Licht der Welt erblickt, die Eltern sich aber einen Jungen gewünscht haben, wird sie niemand daran hindern, einen Olaf in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen.
Verrückt? Ja, verrückt! Und wenn die Kindergärtnerin den Olaf später als Olga anspricht, kann es empfindliche Strafen geben. Kinder sagen zu Hause die Wahrheit und die Bußgeldfalle schnappt zu.
Das „Offenbarungsverbot“ (§ 14) gilt im Alltag und zu jeder Zeit. Das heißt, wenn jemand seinen Namen ändert, darf man ihn nicht mehr mit seinem alten Namen ansprechen. Wenn Sie „Hallo Horst“ sagen, er aber jetzt Gerda heißt, sind Sie schon ins Fettnäpfchen getreten. Im Kollegen- und Freundeskreis ist man beispielsweise gezwungen zu sagen: „Darf ich Ihnen Gerda vorstellen“, obwohl sein/ihr Oberlippenbart und Kinnbärtchen nicht zu übersehen sind. Ansonsten droht eine saftige Geldstrafe. Also, psst, Mund halten und auf die Zunge beißen, sonst wird’s teuer! Andererseits darf der ehemalige Hans, der jetzt Gerda heißt, in die Damensauna, auf die Damentoilette und ins Frauengefängnis verlegt werden. Als biologischer Mann im Frauensport ist das Siegertreppchen ganz, ganz nahe.
Das rot-gelb-grüne Irrenhaus
Das Selbstbestimmungsgesetz, welch‘ irreführende Bezeichnung, ist nicht nur ein Angriff auf unsere Logik. Die Gesellschaft, so wie wir sie kannten, wird zersetzt und geschwächt. Es ist, als würde man das Fundament eines Hauses wegreißen und erwarten, dass es stehen bleibt. Seien wir gespannt, was passiert, wenn Hans eine Vorladung vom Gericht bekommt, diese aber nicht zugestellt werden kann, weil er jetzt Gerda heißt. Was ist mit Miet- und Arbeitsverträgen, mit Versicherungspolicen, Bankkonten und Fahrzeugpapieren?
Im Land der Dichter und Denker sind wir angekommen, im Land der Verwirrten und Verdrehten. Selbstbestimmung? Fehlanzeige. Hier wird die Büchse der Pandora weit geöffnet und wir alle dürfen die Konsequenzen tragen. Also, liebe Bürgerinnen und Bürger, schlafen Sie gut. Wer weiß, vielleicht wachen Sie morgen als Aschenputtel oder König Drosselbart auf. Aber stellen Sie keine Fragen, das könnte teuer werden.
Der Verdacht liegt nahe, dass dem Volk Stöckchen zum Überspringen angeboten werden. Ist das nicht die perfekte Ablenkung? Eine Kontrolle unserer Gedanken. Fernsehen und Presse helfen fleißig mit.
Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Götz Frömming, der selbst 20 Jahre als Lehrer tätig war, nahm zum Selbstbestimmungsgesetz Stellung mit den Worten: „Bei allem Respekt für die Gefühle anderer Menschen: Dieses Selbstbestimmungsgesetz widerspricht dem gesunden Menschenverstand und den biologischen Tatsachen. Es gefährdet außerdem die mühevoll von Alice Schwarzer und anderen erkämpften Frauenrechte.“
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