Freitag, 29. März 2024

Nicht Twitter, sondern antidemokratisches NetzDG ist das Problem

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat ein Zensur-Verfahren gegen Twitter eingeleitet, wie er selbst auf Twitter bekannt gab. Twitter habe angeblich beleidigende Tweets nicht rechtzeitig entfernt. Das Bundesamt für Justiz prüfe, ob ein systemisches Versagen vorliege. Barbara Lenk kommentiert

Die Behörde kann dann ein Bußgeld verhängen, wenn das Amtsgericht Bonn die Rechtswidrigkeit der Posts feststellt. Seinem Ampel-Ministerium lägen ‚hinreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass Twitter gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen hat‘.

Judikative an Privatfirmen ausgelagert

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet soziale Netzwerke unverzüglich fragliche Posts auf ihre Rechtswidrigkeit im Sinne des NetzDG zu prüfen und innerhalb von sieben Tagen zu löschen. Das NetzDG, das als Vorbild für ähnliche Gesetze zahlreicher Diktatoren und Autokraten diente, hat somit die Judikative in Teilen an Privatfirmen ausgelagert.

Vermutlich möchte die Ampel Kritik an ihrer Politik im Keim ersticken und als Volksverhetzung brandmarken.

Wir als AfD-Bundestagsfraktion hatten wieder einmal recht. Wir haben schon in der letzten Legislaturperiode gemahnt, dass mit der Verabschiedung des Maas’schen Zensur-Gesetzes das Ende der Meinungsfreiheit im Internet besiegelt ist. Dass nun ausgerechnet ein FDP-Justizminister die Meinungsfreiheit noch weiter einschränken will, zeigt nicht nur, in welchem desolaten Zustand sich seine sogenannte ‚liberale‘ Partei befindet.

Das Problem ist nicht Twitter, sondern dieses antidemokratische NetzDG.

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Barbara Lenk ist digitalpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion.

PP-Redaktion
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Eigentlich ist PP nach wie vor ein Blog. Dennoch hat sich aufgrund der Größe des Blogs inzwischen eine Gruppe an Mitarbeitern rund um den Blogmacher Dr. David Berger gebildet, die man als eine Art Redaktion von PP bezeichnen kann.

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