Das Hinweisgeberschutzgesetz, basierend auf der „Whistleblower-Richtlinie“ der EU, wurde am Freitag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Tobias Matthias Peterka kommentiert
Das Drama mit dem Hinweisgeberschutz hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Jetzt wird sogar versucht, den Vermittlungsausschuss zu umgehen und damit den Bundesrat auszutricksen. Denn der Bundesrat hatte dem Gesetz nicht zugestimmt.
Damit wird das föderale System der Bundesrepublik nicht ernst genommen. Dass Menschen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden aufdecken, vor Kündigung, Mobbing oder anderen Repressalien geschützt werden, ist richtig. Dafür braucht es jedoch keine Anonymität. Zur Not gibt es außerdem den presserechtlichen Quellenschutz. Repressalien waren hier nie zu befürchten.
Anonymes Anschwärzen von Kollegen
Die Regelung des anonymen Anschwärzens von Kollegen sorgt im Ergebnis für eine Einschüchterung bei Meinungsäußerungen und garantiert die Vergiftung jedes Betriebsklimas. Damit sorgt das Gesetz für eine Atmosphäre des Misstrauens und fördert das Denunziantentum auch um Konkurrenz bei Beförderungen auszuschalten.
Im Ergebnis öffnet das anonyme Melden dem Missbrauch Tür und Tor. Das kann nicht gewollt sein. Vor dem Hintergrund der geplanten kompletten Kehrtwende im Disziplinarrecht, nach der Beamte ohne Gerichtsverfahren per Disziplinarverfügung aus dem Staatsdienst entfernt werden können, entsteht ein Instrument zur politischen Säuberung von Verwaltungen durch anonyme Stichwortgeber.
Der Autor ist stellvertretender Sprecher des Arbeitskreises Recht der AfD-Bundestagsfraktion,