Die EU-Kommission hat entschieden, die 300.000.000 Euro Subvention der deutschen Bundesregierung an BioNTech nicht wegen angeblichen Verstoßes gegen die europäischen Wettbewerbsregeln zu untersuchen. Ein Kommentar von Gunnar Beck
2021 hat die deutsche Bundesregierung eine großangelegte Kampagne durchgeführt und hierfür etwa 300.000.000 Euro ausgegeben.
Das vorgebliche Ziel: Die Bürger über COVID-19 zu informieren und zur Impfung zu motivieren. Der größte Teil dieses Geldes ging an BioNTech. Ich habe die EU-Kommission gebeten zu prüfen, ob die Subvention mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbar ist. Die Antwort der EU-Kommission ist aus drei Gründen bemerkenswert.
Pharmariesen noch reicher machen
Erstens habe die Subvention einem nichtwirtschaftlichen Zweck gedient, sei aber Teil einer allgemeinen Gesundheitskampagne. Dies impliziert, dass Subventionen für die pharmazeutische Industrie von den europäischen Wettbewerbsregeln ausgenommen sind. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Pharmariesen ohne Auflagen oder Einschränkungen subventionieren könnten.
Zweitens argumentiert die EU-Kommission, dass den Impfstoffherstellern kein direkter Vorteil gewährt wird, solange die ‚Patienten‘ nicht verpflichtet sind, sich für einen Impfstoff zu entscheiden, und daher die Wettbewerbsregeln nicht gelten. Dies ist aus zwei Gründen bemerkenswert:
1. Es ist verblüffend, dass die EU-Kommission die Verbraucher von Impfstoffen als ‚Patienten‘ und nicht als Bürger bezeichnet.
2. Es vernachlässigt die Tatsache, dass die repressiven Maßnahmen gegen Ungeimpfte, insbesondere in Deutschland, einen direkten Druck auf die Bürger implizieren, sich impfen zu lassen.
Falsche Annahmen
Drittens argumentiert die Kommission, dass man den wirtschaftlichen Nutzen für ein bestimmtes Unternehmen gegen die sekundären wirtschaftlichen Auswirkungen allgemeiner Gesundheitsmaßnahmen abwägen und aufwiegen solle. Dies impliziert, dass die positiven Auswirkungen der Impfung, nämlich eine beschleunigte Abwicklung der Lockdown-Maßnahmen, die potenziellen Gefahren einer Bevorzugung eines bestimmten Unternehmens überwiegen.
Dies wiederum geht von einem kausalen Zusammenhang zwischen der Impfrate und der Geschwindigkeit aus, mit der Lockdown-Maßnahmen gelockert werden können. Dies ist einfach nicht der Fall. Durch die ausschließliche Fokussierung auf ökonomische Sekundäreffekte scheint die EU-Kommission auch die Gefahr sekundäres Gesundheitseffekte wie Impfschäden grob zu vernachlässigen.
Gefährlicher Präzedenzfall
Fazit: Die EU-Kommission schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, indem sie die Pharmaindustrie von den Wettbewerbsregeln ausnimmt. Dadurch werden 40 Jahre Wettbewerbspolitik in der EU infrage gestellt. Auch die Tatsache, dass die EU-Kommission die Bürger als ‚Patienten‘ bezeichnet, ist äußerst besorgniserregend.
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Gunnar Beck ist wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD im EU-Parlament.
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