Sonntag, 22. Dezember 2024

Österreich: 50.000 € Strafe bei Verbreitung von russischen Medieninhalten

Nachdem die EU bereits mit 2. März das zuvor beschlossene Verbot russischer Kanäle, wie Sputnik oder Russia Today (RT), in Kraft gesetzt hatte, stößt die zu erprobter Hysterie neigende Regierung der Alpenrepublik nun per Beschluss vom 9.3.2022 mit haarsträubenden Strafen nach.

In Zeiten wie diesen gehen auch bei uns alternativen Medien die „Superlativen“ der Beschreibungen von „diktatorischem Wahnsinn“ langsam zur Neige. Die Gedanken und „Verhaltenskontrolle“ durch die EU und ihre treuesten Erfüllungsgehilfen hat abermals eine neue Dimension erreicht.

Die von den US-Digitalkonzernen schon früher regelmäßig ausgeübte Zensur wird nun auf eine neue staatliche Stufe gehoben, unter Führung der EU.

Selbstredend hat auch die Welt den geeigneten Kommentar bereit, peinlicherweise auf „russische Zensur“ gemünzt, da hatte man wohl die Anordnung der Ursula von der Leyen vom 27.2. redaktionell noch nicht „registriert“.

EU legt vor – Österreich folgt mit „legislativem Overkill“

Nachdem die EU bereits mit 2. März das zuvor beschlossene Verbot russischer Kanäle, wie Sputnik oder Russia Today (RT), in Kraft gesetzt hatte, stößt die zu erprobter Hysterie neigende Regierung der Alpenrepublik nun per Beschluss vom 9.3.2022 mit haarsträubenden Strafen nach.

Die Begründung für die vorgeschobene „mediale Sanktionspolitik“ der EU lautete,  „diese Medienunternehmen würden eine zentrale und instrumentelle Rolle dabei spielen, die Aggression gegen die Ukraine zu planen und zu unterstützen und die Nachbarländer zu destabilisieren“. „Das Verbot würde solange gelten, bis die Aggression beendet werde und Russland seine Propagandahandlungen gegen die EU und ihre Mitgliedsstaaten beendet habe“.

Nicht genug für Österreich, nachdem man in Pandemie-Zeiten bereits (erfolgreich) erprobt hatte, wie viel dem Volk zu zumuten ist, setzt man nun in punkto Gedanken-und Verhaltenskontrolle gleich nochmal eins drauf.

50.000€ Strafe für Posten von russischen Medien-Inhalten

Bis zu 50.000 Euro Verwaltungsstrafe drohen dabei für die Übertragung von Programmen, die durch EU-Sanktionsmaßnahmen verboten sind. Wie nicht anders zu erwarten, wurde dieser Antrag von den Regierungsparteien ÖVP und Grün eingebracht. Ebenfalls wenig verwunderlich unterstützt von SPÖ und Neos, die sich ja bereits bei der gesetzlichen Legitimation der Impfpflicht als treue Erfüllungsgehilfen und damit mögliche neue Koalitionspartner nach Neuwahlen angebiedert hatten.

Einzig die FPÖ, die bereits gegen besagte Impfpflicht gestimmt hatte, meldete Bedenken an und stimmte klar dagegen.

Mit dem Antrag soll das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz um eine Bestimmung erweitert werden. Die Begründung dafür lautet wie folgt, wenn es EU-Sanktionen gegen Programme gäbe, dann sei die Übertragung eine Verwaltungsübertretung. Ebenso die Übernahme von Sendungen oder Sendungsteilen unter Sanktion gestellter ausländischer Programme.

Auch Videosharing-Plattformen übertreten das Gesetz, wenn sie Inhalte unter Sanktion gestellter Programme zugänglich machten. Zudem verstoße es gegen das Gesetz auch schon ein wissentlicher Beitrag, solche Sanktionsmaßnahmen gezielt zu umgehen.

Was im Klartext bedeuten soll, dass es ebenfalls unter Strafe steht, sich diese Informationen durch „andere Browser“ zugänglich zu machen.

Solche Verwaltungsübertretungen seien mit bis zu 50.000 Euro zu bestrafen. Aufsichtsbehörde für audiovisuelle Mediendienste und Hörfunkveranstalter ist die Medienbehörde Komm Austria.

Um die „Aufgaben“ von Komm Austria „verstehen“ zu können, ist es wahrscheinlich recht hilfreich nachstehende Definition dieser Aufsichtsbehörde zu lesen.

Die Kommunikationsbehörde Austria, abgekürzt auch KommAustria, ist die 2001 gegründete österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk und audiovisuelle Medien und zugleich die Rechtsaufsichtsbehörde über den Österreichischen Rundfunk. Damit ist wohl alles gesagt.

Die Gesetzesänderung muss noch vom Plenum des Nationalrats und vom Bundesrat beschlossen werden. Die Regelung tritt mit Kundmachung in Kraft.

Die Begründungen der Regierungspartei sind beinahe „hetzerisch“

Die treue Nehammer-Vasallin, Medienministerin Susanne Raab (ÖVP), erklärte die Maßnahme als Teil des Sanktionsregimes (das Wort sagt alles, Anm.d.Red.) der EU auf die russische Aggression, „Russia Today ist ein Instrument der Kriegsführung“, so Raab.

Wobei offenbar Sanktionen der Zensur in der EU als „friedenssichernde Maßnahmen“ zu betrachten sein sollen.

Im Ausschuss erklärte dann Abgeordneter Harald Stefan (FPÖ) die Ablehnung der Freiheitlichen laut Parlamentskorrespondenz so: „fraglos werde über diesen Kanal Propaganda verbreitet, doch sei die als „Dauerrecht“ angelegte Bestimmung eine Art „Zensur“, wie auch sein Fraktionskollege Christian Hafenecker meinte.

Damit würden Verschwörungstheorien befeuert, habe die Regelung doch auch nach der hoffentlich baldigen Beendigung des Krieges Gültigkeit, erklärte Stefan. Der Gesetzesantrag verweist auf Programme, die EU-Sanktionen unterliegen.

Gesetz behält Gültigkeit, Adaptierung in Zukunft jederzeit möglich

Abermals werden hier, wie bereits in der Pandemie-Politik, Gesetze unter diversen Vorwänden geschaffen oder „ergänzt“, die auch späterhin ihre Gültigkeit behalten. Dies also bildet nun den Grundstein für jegliche Art der medialen und medienkonsumierenden Zensur in Österreich, abermals mit der „rettenden Ausrede“ einer EU-Vorgabe.

Hiermit wird also klar einen Basis gelegt, die jegliche Adaptierung, die letzten beiden Jahre haben gezeigt wie einfach und rasch das „funktioniert“, sowie Ausweitung auf andere „unbequeme, kritische“ Programme, leicht möglich macht.

Weitere Details des Antrags : als Verwaltungsübertretung gelten ebenfalls, die Übernahme von Sendungen oder Sendungsteilen unter Sanktion gestellter ausländischer Programme.

Was de facto bedeutet, dass die Strafe auch bereits bei „Zitaten“ aus derlei Programmen in Kraft tritt!

Desgleichen übertreten auch Videosharing-Plattformen das Gesetz, wenn sie Inhalte unter Sanktion gestellter Programme zugänglich machen. Zudem verstößt gegen das Gesetz auch schon ein wissentlicher Beitrag, solche Sanktionsmaßnahmen gezielt zu umgehen.

Gratulation, postet man nun etwa 20 „Meldungen“ aus dem „Blickwinkel der anderen Kriegspartei“, kann man so auf die Schnelle mal 1 Million Euro an Zensur-Vater-Staat als „Demokratie-Abgabe“ berappen!

Unter genauer Betrachtung würde eine solche Gedanken- und „Konsumationskontrolle“ vor Gericht kaum Stand halten, aber wie bereits mit Panikmache in Pandemie-Zeiten getestet, wird es wohl bei einem Großteil der Bevölkerung das gewünschte Ziel erreichen.

Der Beitrag erschien zuerst bei unserem Medienpartner „Unser Mitteleuropa“.

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Pommes Leibowitz
Pommes Leibowitzhttps://pommes-leibowitz.com
Studium der Wirtschaftswissenschaften, danach als Analyst im Marketing eines globalen Konzerns tätig gewesen. Inzwischen selbständig. Zeitweise bei den Piraten und als Internet-Aktivist unterwegs, dabei diverse Kampagnen entwickelt. - Er sieht sich heute als Kolumnisten in Wort und Bild (Photoshop), der sich eher Fragen des Zeitgeistes als konkreten, aktuellen Ereignissen widmet.

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