Donnerstag, 21. November 2024

30.000 Euro Geldstrafe: Mann hatte zu Spaziergang an Kretschmann-Wohnhaus eingeladen

(David Berger) Das Amtsgericht Sigmaringen hat einen Mann, der auf telegram zu einem „Spaziergang“ am Haus von Kretschmann eingeladen hatte , zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt. 

Die Angst der Politiker vor der von ihnen u.a. durch ihre Willkürmaßnahmen im Zusammenhang mit Corona gedemütigten Bürger steigt derzeit stark an. Die Neuregelung des § 188 StGB („Majestätsbeleidigung“) mit seinen totalitären Vorbildern, die immer mehr überhand nehmende Zensur, die Hasspropaganda der gleichgeschalteten Medien gegen Regimekritiker usw. sind Ausdruck dieser Angst.

30.000 Euro Strafe

In diese sinisteren Situation passt auch eine Nachricht aus dem grün regierten Baden Württemberg: „Das Amtsgericht Sigmaringen hat einen 52-jährigen Mann wegen einer nicht angemeldeten Kundgebung vor dem Haus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt.

Der Mann soll vor einer Woche einen Aufmarsch in der Nähe von Kretschmanns Wohnhaus im Sigmaringer Stadtteil Laiz angeleitet haben. Dabei hatten die Demonstranten eine Absperrung überwunden. Kretschmann war zum Zeitpunkt der Kundgebung nicht anwesend.

Fast schon Standgerichts-Justiz

Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche nach einem schnellen Ermittlungserfolg ein beschleunigtes Verfahren gegen den Mann eingeleitet. Als Begründung für die schnelle Anklage verwies ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen auf die bundesweiten Demonstrationen von Impfgegnern vor den Wohnhäusern von Politikern.

Der Angeklagte war nicht zur Verhandlung erschienen, deshalb erging das Urteil durch einen Sitzungsstrafbefehl. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ (Quelle)

Corona-Spaziergänge nun ganz verboten

Und noch eine Freude macht die Justiz dem immer totalitärer auftretenden Kretschmann: „In der Folge des Aufmarschs sind seit vergangenem Freitag sogenannte „Corona-Spaziergänge“ im Sigmaringer Stadtteil Laiz verboten worden. Laut Verfügung des Landratsamts Sigmaringen bleibt das Versammlungsrecht bis 15. März eingeschränkt. Sollten sich Gegner der Corona-Maßnahmen dagegen widersetzen, können sie von den Behörden belangt werden, berichtet die Schwäbische Zeitung.“ (Quelle)

Es ist unverkennbar: Deutschland, zumal seine links oder grün regierten Regionen unterscheiden sich kaum noch von der Corona-Diktatur eines Trudeau.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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