Dienstag, 23. April 2024

„Verfassungsschutz“ stuft „Compact“-Magazin als extremistisch ein

(David Berger) Das von Jürgen Elsässer herausgegebene, äußerst erfolgreiche regierungskritische Magazin „Compact“ galt bisher dem zum Regierungsschutz mutierten Bundesamt für Verfassungsschutz „nur“ Verdachtsfall, nun wird es von der Behörde als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft.

„Die Compact-Magazin GmbH trägt Positionen und Aussagen in die Öffentlichkeit, die eindeutig als völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich zu bewerten sind“, so das Bundesamt gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio.

Regierungsschutz gegen Majestätsbeleidigung

Besonders verärgert zeigt man sich angesichts der harten Kritik des Magazins und der dazu gehörigen Medien an Politikern des Landes, die man als Verächtlichmachung und Verunglimpfung ansieht.

Dies scheint gedeckt zu sein von der Tatsache, dass – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – der Gesetzgeber den ohnehin fragwürdigen § 188 (1) StGB um den Tatbestand der Beleidigung erweitert hat. Wortlaut der Neuregelung: „(1) 1Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. 2Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“

Frank Haubold bemerkte damals auf PP: „Zuvor waren „nur“ Verleumdung und üble Nachrede gesondert strafbar. Das sind jedoch klar definierte Straftatbestände, bei denen der Ermessensspielraum der Justiz entsprechend gering ist. Ganz anders verhält es sich mit dem Straftatbestand der Beleidigung, der von Gerichten höchst unterschiedlich beurteilt wird. Hier Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren anzudrohen, wenn Politiker oder Amtsträger (vermeintlich) beleidigt werden, ist nicht nur juristisch, sondern auch im Hinblick auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung fragwürdig.“

Auch die ausführliche Kritik des Compactmagazins an der wirren Corona-Politik deutscher Politiker, scheint eine wichtige Rolle beim diesem Vorgehen des „Verfassungsschutzes“ gespielt zu haben. (Quelle)

Bald Russland und China überholt?

Es ist davon auszugehen, dass „Compact“ nur der Anfang einer umfassenden „Bereinigung“ der Medienlandschaft ist, in der alle Stimmen, die sich kritisch zur Regierungspolitik und ihren Vertretern äußern, mundtot gemacht werden sollen.

Es steht zu befürchten, dass uns bald der viel geschmähte, russische oder ungarische Umgang mit Medien im Vergleich mit dem Agieren unserer Zensoren und Regierungsschützer noch äußerst tolerant und weltoffen erscheinen werden.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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