Donnerstag, 21. November 2024

Gesundheitsministerium: Erste Covid-Impfzertifikate verlieren 2022 ihre Gültigkeit (Update)

(David Berger) Der digitale Impfpass gilt ab Ausstellung zwölf Monate. Die ersten „CovPass“-Zertifikate verlieren somit im Laufe des zweiten Quartals 2022 ihre Gültigkeit. Das bedeutet aber vermutlich auch, dass für die Ausstellung eines Folgezertifikats der Nachweis einer erfolgten Auffrischungsimpfung erbracht werden muss. Das ergab jetzt eine Anfrage beim Gesundheitsministerium.

Bijan Peymani, der Bruder von Ramin Peymani, hat beim berüchtigten Bundesministerium für Gesundheit eine Anfrage zur Gültigkeit der Impfnachweise gestellt.

Der Hintergrund: Inzwischen werden bereits doppelt Geimpfte aufgefordert, sich nun zum dritten mal impfen zu lassen, sodass „vollständig geimpft“ bald für die meisten Zweimalgeimpften nicht mehr zutreffen dürfte. Die Antwort des BMG bestätigt nun diese Befürchtungen:

Die ersten Impfzertifikate verlieren Ende des 2. Quartals 2022 ihre Gültigkeit

Sehr geehrter Herr Peymani,

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die das Bundespresseamt an uns weitergeleitet hat.
Die ersten Impfzertifikate verlieren erst Ende des 2. Quartals 2022 ihre Gültigkeit. Da der Impfnachweis ein europäisches Projekt ist, werden alle Anpassungen im Einklang mit den europäischen Partnern beschlossen und umgesetzt. Derzeit werden gemeinsam mit den europäischen Partnern Ansätze entwickelt und bewertet, die die Gültigkeit von Impfnachweisen auch über die aktuelle zeitliche Begrenzung sicherstellen.

Der gelbe Impfpass der Weltgesundheitsorganisation WHO ist ein international anerkanntes Dokument, das grundsätzlich weiterhin benutzt werden kann, um Impfungen zu belegen.

In Einzelfällen treffen Bundesländer eigenständige Regelungen, nach denen gegebenenfalls nur noch der digitale Impfnachweis (einschließlich der Papierform) akzeptiert wird.
Auffrischungsimpfungen können bereits in der Corona-Warn-App übertragen. Die App wird fortlaufend an das aktuelle Pandemie-Geschehen angepasst.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Doris Berve-Schucht
____________
Referat L 7, Pressestelle
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: +49 030 18441-1060
Fax: +49 030 18441-1245

Drohen den nur Zweimalgeimpften die Einschränkungen für Ungeimpfte?

Mit dieser Antwort hatte das BMG freilich nur einen Teil der Fragen Bijan Peymanis beantwortet. daher hatte dieser noch einmal nachgefasst.

Sehr geehrte Frau Berve-Schucht,
ich danke Ihnen für die schnelle Rückmeldung und Ihre ausführliche Beantwortung meiner Fragen 3) und 4).
Da Sie die Fragen 1) und 2) jedoch unbeantwortet gelassen haben, möchte ich diese noch einmal direkt an Sie stellen. Ich bitte um eine Beantwortung:
1. Gilt, wer durchgeimpft war, dem aber eine Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten empfohlen wird, als quasi ungeimpft, wer diese („Booster“-)Impfung nicht wahrnehmen kann oder möchte?
2. Muss diese Person dann – obwohl ursprünglich durchgeimpft – ähnliche Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheiten befürchten wie Ungeimpfte, die sie nur durch jeweils aktuelle Corona-Tests umgehen kann?
Sehr geehrter Herr Peymani,
Die Antwort ist Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Doris Perve-Schucht
PP-Autor Frank Helbig dazu: „Die Antwort erlaubt aber durchaus auch verschiedenartige Interpretationen. Und was nicht ist, kann ja auch noch werden. Das man wieder als ungeimpft gilt. Aber im Augenblick wagen sie sich das ganz offensichtlich nicht.
Und Peymani erwidert nicht ganz zu unrecht: „Man könnte auch herauslesen: Frau Berve-Schucht, ich bitte nochmals freundlich um Beantwortung – Berve-Schucht: „Die Antwort lautet Nein.“

Was passiert mit dem, der die dritte Impfung nicht will?

Wegen der Unklarheit der schlicht unverschämt kurzen Antwort der Dame, die nach dem Komma groß weiterschreibt, hat Peymani jetzt noch einmal nachgefragt:
„Sehr geehrte Frau Berve-Schucht,
ich möchte Ihre letzte, recht knappe Antwort richtig verstehen:
Wer durchgeimpft war, aber auf eine Auffrischungsimpfung verzichtet, hat nach den 3G-Regeln dauerhaft den rechtlichen Status des Geimpften – ungeachtet der bestehenden (Rest-)Schutzwirkung des Impfstoffes?
Nach Ablauf der Gültigkeit des Impfzertifikats muss die Person, die bewusst auf eine Auffrischungsimpfung verzichtet, auch keine Einschränkungen im beruflichen und privaten Alltag befürchten, wie sie derzeit für nicht gegen Corona geimpfte Personen gelten?“

Update 22.10.21, 16 h: Wie man uns für dumm hält

B. Peymani hatte beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachgebohrt, nachdem ihm die Antwort auf seine Fragen zu lapidar und durchaus missverständlich erschien.
Seine Fragen:
Wer durchgeimpft war, aber auf eine Auffrischungsimpfung verzichtet, hat nach den 3G-Regeln dauerhaft den rechtlichen Status des Geimpften – ungeachtet der bestehenden (Rest-)Schutzwirkung des Impfstoffes?
Nach Ablauf der Gültigkeit des Impfzertifikats muss die Person, die bewusst auf eine Auffrischungsimpfung verzichtet, auch keine Einschränkungen im beruflichen und privaten Alltag befürchten, wie sie derzeit für nicht gegen Corona geimpfte Personen gelten?
Die Antwort der BMG-Sprecherin heute:
„Zur Zeit gilt als geimpft, wer eine vollständige Impfserie vorweisen kann. Weitere Festlegungen gibt es derzeit nicht.“
Meine langjährige Freundin, die großartige Islamkritikerin Elsa Rabha dazu:
„Das ist ja wieder ausweichend, da wir wissen, dass es zur Zeit so ist. Diese Antwort ist für mich ein Indiz, dass man bewusst nicht auf die Frage eingeht, die Festlegung gibt es mit Sicherheit schon, denn warum sonst läuft die Gültigkeit aus. Veräppelung weil man jeden anderen als ich selbst für einfältig hält, zu dumm, um sich einen Reim auf die unzureichende Antwort zu machen und andererseits die Folgen kennt.“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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