Flächendeckend inszenierte mediale Empörung, seit erstmals Ende 2020 auf einer Querdenker-Demo Judensterne mit der Inschrift „ungeimpft“ auftauchten. Empörung, die inzwischen zu offenkundig politisch initiierten Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, Kündigungen und Schauprozessen auf Amtsgerichtsebene führte, also dort, wo Richter, Staatsanwalt und Bürgermeister noch gemeinsam am Stammtisch sitzen.
Aber wie sieht es tatsächlich aus, rechtlich, moralisch und intellektuell?
Drei Gerichtsurteile mit Präzedenzfall-Charakter
Das Auschwitz-Tor
Ein Facebook-Nutzer hatte eine Zeichnung des bekannten Karikaturisten Wiedenroth mit einem Originalbild des Eingangstors von Auschwitz kombiniert. Obwohl natürlich auch die Wiedenroth-Zeichnung dieses Tor bewusst zitiert, unterliegt diese doch der Freiheit von Kunst und Satire. Das „Vergehen“ bestand also darin, zur Verdeutlichung der Zeichnung noch ein Originalfoto darunter zu stellen (im Titelbild komprimiert auf Breitformat nachgestellt).
Man könnte auch sagen, das „Vergehen“ bestand darin, die Karikatur zu erklären, so dass auch schlichtere Leute sie verstehen.
Nun war natürlich zu erwarten, dass alsbald Denunzianten und Eiferer auf den Plan treten und Zeter und Mordio schreien, weil ihnen ein vermeintlich Rechter die Nazikeule wegnehmen will. Dass aber auch Staatsanwälte und Behörden auf diesen Zug aufsprangen, überrascht dann doch. Bei besagtem Herren fand eine Hausdurchsuchung statt (wegen eines einzelnen Bildposts bei Facebook) und die Staatsanwaltschaft beantragte eine Strafe von bis zu 5 Jahren wegen Volksverhetzung.
Wer wollte Böses dabei denken und das mit Schikane und Schauprozessen assoziieren?!
Das Landgericht München sorgte jetzt für Ordnung. Die Hausdurchsuchung ebenso wie die gesamte Anklage waren widerrechtlich.
Auszug aus der Begründung: „Aus dem […] Facebook-Post ergibt sich vorliegend keine Außenwirkung, die geeignet wäre, den öffentlichen Frieden zu stören. Ein […] Appell zum Rechtsbruch […] kann dem Beitrag nicht entnommen werden. Er stellt vielmehr, da er einen wertenden Vergleich beinhaltet, eine Meinungsäußerung zum Thema Impfzwang dar, die von der Meinungsfreiheit geschützt ist.“ [Quelle]
Der Judenstern
Oberlandesgericht Saarland: Die Verwendung des „Judensterns“ unter Ersetzung des Worts „Jude“ durch die Wörter „nicht geimpft“, „AFD Wähler“, „SUV Fahrer“ und „Islamophob“ in einem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil erfüllt als Beitrag zur öffentlich geistigen Auseinandersetzung ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB und stellt auch keine Beleidigung der unter nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Juden dar. [Quelle]
Das Bundesverfassungsgericht konstatierte bereits 2018:
Vielmehr gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit. Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfGE 124, 300 <330>). Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden in dem Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren. [Quelle]
Rechtlich ist die Lage also eindeutig, und es ist erschreckend, wozu sich Staatsanwälte und Ermittler auf offenbar politische Anordnung hin hinreißen lassen.
Wie steht es um die Logik?
Verharmlosen Nazivergleiche die Naziverbrechen? Wenn Linke bei jeder Gelegenheit die Nazikeule zücken doch offenbar nicht. Gilt diese eigentümliche Rückwirkung in die Vergangenheit also nur, wenn Querdenker oder andere offenbar für „minderwertig“ befundene Gestalten so argumentieren?
Wenn ich das Verhalten einer Hauskatze mit dem eines Tigers vergleiche, beleidige ich dann die Tiger und würdige sie zur Hauskatze herab?
Wenn ein beliebiger Mörder in den Medien zum neuen „Jack the Ripper“ aufgebauscht wird, verharmlost man dann die Verbrechen des Jack the Ripper?
Bitte spätestens jetzt die Logik-Schaltkreise aktivieren:
Wenn ich aktuelle Verhältnisse mit Verhältnissen im dritten Reich vergleiche, verharmlose ich dann die Verhältnisse im dritten Reich? Geht es nicht viel mehr darum, die jetzigen Verhältnisse zu entharmlosen?!
In der Logik nennt man das einen unzulässigen Umkehrschluss. Bloß weil die Katze sich wie ein Tiger benimmt, benimmt sich der Tiger nicht automatisch wie eine Katze. Diese Folgerung ist totaler Blödsinn. Und sie zeigt leider, wie unterentwickelt das logische Denken mittlerweile im einstigen Volk der Dichter und Denker ist, bis hinauf in höchste, sich „intellektuell“ wähnende Kreise.
Aber ist das auch moralisch okay?
Wie schon in der Logik-Analyse gezeigt, gibt es keine Rückwirkung auf die Naziverbrechen oder deren Opfer. Ein Vergleich kann immer nur den Verglichenen herabsetzen oder aufwerten, aber nicht das Vorbild tangieren. Hier kann man jetzt ansetzen. Der Vergleich kann unangemessen für den so Verglichenen sein, überzogen und beleidigend.
Es kann also nachvollziehbar sein, dass der Verglichene sich unangemessen herabgesetzt fühlt, weil er mit ungeheuren Verbrechen in Zusammenhang gebracht wird. Es ist aber scheinheilig und heuchlerisch, wenn der Verglichene sich dann hinter angeblich herabgewürdigten jüdischen Opfern versteckt und moralische Empörung inszeniert. Er sollte dazu stehen, dass er sich persönlich beleidigt fühlt, möglicherweise zu Recht.
Dieses Recht, sich unangemessen herabgewürdigt zu fühlen, steht aber auch jedem Querdenker oder AfD-Politiker zu. Auch dort ist ein Nazivergleich – dieser Logik folgend – dann unangemessen und beleidigend. Alles andere wäre doppelmoralisch.
Moralisch ist eben auch, Gleichheit der Waffen zu fordern, oder anders formuliert: Wie man in den Wald hineinruft, so darf es auch herausschallen.
Meine persönliche Einschätzung zum Holocaust:
Der Holocaust und seine Symbole sind keine religiösen Reliquien. Sie sind nicht zu heilig, um verwendet zu werden, im Gegenteil, genau das ist ihre Aufgabe. Der Holocaust dient als Mahnmal für die Zukunft, und als solches darf er auch verwendet werden, sobald Parallelen zu den damaligen Entwicklungen auftauchen.
Damals konnte niemand ahnen, wohin das führen würde, und heute ebenfalls nicht. Deshalb darf, ja muss man frühzeitig mahnen. Auch mit den Symbolen des Holocaust. Das würdigt die Opfer von damals nicht herab, viel mehr gibt es ihrem Tod einen Sinn. Eben den Sinn, den das Mahnmal Holocaust innehat. Wehret den Anfängen.
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