Donnerstag, 21. November 2024

Nie gekannte Flüchtlingswelle: Afghanistan und die Nächstenliebe

Vor Kurzem sagten sie noch warnend: „2015 darf sich nicht mehr wiederholen“. Jetzt bauen die „Willkommensstrategen“ schon wieder vor: „Wir sollten uns vorbereiten, dass es viele werden könnten.“ Wie viele? Wieder mehr als über 1 Million wie 2015 allein in unserem Land? Deutschland wieder Spitze? Aufnahme-Weltmeister? Alles moralisch gefordert auch durch das Gebot der christlichen Nächstenliebe? Ein Gastbeitrag von Dr. Udo Hildenbrand

Bereits während der Flüchtlingskrise 2015/16 haben Politiker und Medienvertreter, die gewöhnlich nicht allzu viel mit dem Christentum „am Hut haben“, immer wieder mit erhobenem Zeigefinger auf das jesuanische Gebot der Nächstenliebe hingewiesen.

Natürlich haben sie dabei das Gebot der Gottesliebe geflissentlich ausgeblendet. Doch es ist mit dem Gebot der Nächstenliebe untrennbar verbunden und nur gemeinsam bilden beide Gebote das eine christliche Zentralgebot der Gottes- und der Nächstenliebe (vgl. Matthäus 22,37-39).

Die instrumentalisierte Botschaft Jesu

Auch mit dem Hinweis auf das Gleichnis Jesu vom barmherzigen Samariter sollten wohl insbesondere Christen motiviert werden, die damals von vielen Seiten beklatschte und glorifizierte „Willkommenskultur“ tatkräftig zu unterstützen und dabei auch noch die Grenzöffnung als „großartige Geste der Humanität“ gefälligst anzuerkennen.

Doch der Samariter dieses Gleichnisses hat den Ausgeplünderten und Niedergeschlagenen zwar umsorgt und versorgt. Darüber hinaus hat er für ihn sogar noch einen Geldbetrag zur weiteren Versorgung hinterlassen. Mitgenommen hat er den Beraubten jedoch nicht, um ihn etwa in seinem eigenen Haus zu beherbergen (vgl. Lukas 10,25-37).

Mit dem verkürzten Hinweis auf die Botschaft Jesu sollten zugleich die Migrationsskeptiker und -gegner mit erhobenem Zeigefinger an die christlichen Werte der Nächstenliebe und an die Werke der Barmherzigkeit erinnert werden. Einen Vorgang dieser Art nennt man jedoch schlicht und einfach: Instrumentalisieren.

„Wir schaffen das“??- Eine Prognose mit fatalen Folgen

Die salopp-lapidare, ständig wiederholte Prognose der Bundeskanzlerin nach der unkontrollierten Grenzöffnung vor sechs Jahren – „Wir schaffen das“ – ist längst schon falsifiziert. Durch die gesellschaftlichen, kulturellen und finanziellen Langzeitfolgen dieser Entscheidung werden wohl noch künftige Generationen einen hohen Preis zahlen müssen.

Sie werden mit diesen Folgen noch erheblich „zu schaffen“ haben, wenn diese überhaupt je „zu schaffen“ sind. So etwa im Blick auf die mehr als problematische Integration, die nach Meinung vieler Mitbürger/innen bereits gescheitert ist, aber auch hinsichtlich der „Einwanderung in die Sozialsysteme“. Denn ein „Land kann ein Sozialstaat sein oder offene Grenzen haben. Ein Land kann aber kein Sozialstaat sein und offene Grenzen haben“ – so der Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedmann.

Keine Wiederholung von 2015/16?

Von den verschiedenen politischen Lagern zumindest öffentlich weithin unwidersprochen, waren noch bis vor Kurzem ständig die Worte mit warnendem Unterton zu hören: „2015 darf sich nicht mehr wiederholen“. Eine Forderung, hinter der sich u.a. wohl auch die Problemfelder Kontrollverlust und Überfremdung, Desintegration und Kriminalität verbergen.

Inzwischen wird jedoch schon längst wieder insbesondere von Politikern jener Partei, die grün eingefärbt ist, sowie von Straßendemonstranten lautstark und nachdrücklich gefordert: Öffnung der Grenzen mit weiterer ungebremster Aufnahme kulturfremder Menschen in unser Land. „Es können noch viel mehr kommen.“ – „Wir sollten uns vorbereiten, dass es viele werden könnten.“ Zahlen also nach oben offen! Die seit 2015 bestehenden massiven Probleme mit ihren wohl langfristigen Folgen werden wieder einmal einfach totgeschwiegen, ausgeblendet.

Muslimische Nachbarländer verweigern die Aufnahme

Die Bereitschaft der direkten Nachbarländer von Afghanistan, Flüchtlinge aus ihrem muslimischen Bruderland aufzunehmen, ist keineswegs groß. Die nördlichen Muslim-Nachbarstaaten Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan sowie die zentralasiatischen Staaten wollen überhaupt keine Flüchtlinge aufnehmen. Der Iran und die Türkei schotten sich ab. So wiederholen sich exakt die Vorgänge von 2015/16.

Man fragt sich: Wo bleibt denn die Solidarität der 57 islamischen OIC-Staaten, die alle der „umma“, der weltweiten islamischen Glaubensgemeinschaft angehören? Werden ihre bedrängten Glaubensgeschwister, die aus islamischen Regimen fliehen, nicht einfach in die verruchten christlichen „Kreuzfahrerstaaten“ durchgewunken? Geht es auch hier wieder eher gezielt um die Ausbreitung des islamischen Glaubens durch Migration?

Im Blick auf Afghanistan besteht auch in den Ländern der Europäischen Union nur geringe Aufnahmebereitschaft der afghanischen Flüchtlinge. Österreich sowie auch Russland verweigern ihre Aufnahme.

Erneut: Vorbildliche deutsche Scheckbuchdiplomatie

Bezeichnend ist die deutsche Scheckbuchdiplomatie jetzt wieder in Afghanistan, wie sie Ferdinand Knauss beschreibt:

„Die deutsche Diplomatie hat schon wenige Tage nach der Machtübernahme der Taliban gezeigt, was ´Verhandeln´ für sie bedeutet: 100 Millionen für Soforthilfe hier, 500 Millionen Euro „humanitäre Hilfe“ dort … Angesichts der Lage in Afghanistan wird wieder deutlich, dass Deutschland … vor allem in einer Hinsicht Weltspitze ist: Bei der Inszenierung der eigenen Moral statt materieller und Machtinteressen. Moralische Selbstinzsenierung gehört in der (Außen-)Politik immer dazu. Aber so konsequent zum Schaden der eigenen Steuerzahler wie die deutsche praktiziert es wohl keine andere Regierung weltweit“

Und was kommt wohl von diesen Millionenbeträgen „unten“ in der hart bedrängten afghanischen Bevölkerung an? Wird mit diesen Millionenbeträgen nicht wieder das Waffenarsenal der Taliban zusätzlich kräftig angefüttert?

Die „Willkommensstrategen“ sind in Deutschland wieder am Werk

Aber „Gutmenschen“ in Deutschland wollen entgegen der eindeutigen Meinung der Mehrheitsbevölkerung erneut der ganzen Welt demonstrieren, an wessen Wesen sie genesen soll. Mehr als 1,1 Millionen Asylsuchende kamen 2015/16 nach Deutschland. Jetzt erträumen so manche „Willkommens-Strategen“ offensichtlich die gleiche Anzahl von Afghanistan-Flüchtlingen. Wird doch schon jetzt prognostiziert: In den kommenden Monaten werden mehrere hunderttausend Menschen aus Afghanistan fliehen. Da darf doch die „Flamme der Humanität“ nicht erlöschen – so der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn!

Natürlich ist es selbstverständlich, dass Afghanen, die etwa als Dolmetscher, Kraftfahrer und Berater der Bundeswehr, der diplomatischen Einrichtungen und anderer Organisationen gearbeitet haben, zusammen mit ihren Familien, auch zusammen mit z. B. afghanischen Menschenrechtsaktivisten, deren Leben unmittelbar bedroht ist, in unserem Land Asyl gewährt wird. Deren Anzahl dürfte jedoch nicht mehr als ungefähr 15.000 Menschen umfassen – immerhin die Größenordnung einer deutschen Kleinstadt – und ist somit Lichtjahre von der Millionenzahl entfernt.

Unterschiedslos, ohne Rücksicht auf die Zukunft helfen?

Verlangt aber die Heilige Schrift und die auf ihr basierende christliche Lehre aufgrund des universal geltenden Gebotes der Nächstenliebe etwa nicht, allen Menschen auf der Welt mit ihren verschiedenartigsten Sorgen und Nöten unterschiedslos zu helfen?

Verlangt sie nicht, jetzt die Flüchtlinge auch in unserem Land erneut mit offenen Armen willkommen zu heißen, sie bedingungslos herein zu lassen, auch ohne Rücksicht auf die eigene Situation und ohne Rücksicht auf mögliche belastende und irreversible gesellschaftliche Entwicklungen?

Verlangt somit nicht die christliche Botschaft, alle schwerwiegenden Konsequenzen einfach zu ignorieren, die sich aus einem solchen Handeln nicht nur für die Menschen von heute, sondern auch für die nachfolgenden Generationen ergeben könnten?

Im Doppelgebot der Liebe gibt Jesus von Nazareth selbst einen wichtigen Hinweis, der zur Beantwortung dieser Fragen führt, wenn er fordert: „Du sollst Deinen Nächsten lieben, wie dich selbst“ (Matthäus 22,39).

Der in diesem Gebot gegebene Vergleichshinweis („wie dich selbst“) macht aus dem Doppelgebot kein Dreifachgebot, das die Selbstliebe vorschreiben würde. Doch schließt dieses Doppelgebot den Selbstschutz sowie die Pflicht zur Sorge und Verantwortung des Menschen für sich selbst und die Seinen, die ihm „die Nächsten“ sind, keineswegs aus, vielmehr mit ein. Was aber für den Einzelnen gilt, hat logischerweise auch eine soziale, gesellschaftspolitische Relevanz.

Vorzugsregeln-gestufte Nächstenliebe

Der katholische Theologieprofessor Ludger Schwienhorst-Schönberger stellt fest, es sei unmöglich und verstoße auch gegen die Kardinaltugend der Gerechtigkeit, Nächstenliebe unterschiedslos gegenüber allen Menschen zu praktizieren. Deshalb habe die christliche Soziallehre Vorzugsregeln entwickelt, welche die Nächstenliebe erst praktikabel machten. Es gehe beim Praktizieren der Nächstenliebe „um die Abwägung konkurrierender Güter und um die Bewertung der Folgen einer Handlung.“ Somit geht es also um ein verantwortungsethisches Handeln, das immer auch die Folgen z.B. für die kommenden Generationen im Blick hat.

Im Gegensatz dazu macht das gesinnungsethische Handeln die Grundprinzipien bzw. „die Ansprüche einzelner Personen zum höchsten Maßstab ethischer Entscheidungen“. Im hier relevanten Falle ist das gesinnungsethische Handeln ausschließlich am Wohl der Flüchtlinge orientiert, ohne Rücksicht auf die Folgen der in Deutschland lebenden Menschen.

Für die Hilfsbereitschaft von Christen dürfe es zwar keine „Obergrenzen geben, für die tatsächliche Hilfe jedoch sehr wohl“. Nächstenliebe bedürfe einer Unterscheidung „zwischen dem Nahen, dem Näheren und dem Nächsten“. In Situationen, in denen die Ansprüche entfernter Menschen mit denen näherstehender Menschen konkurrierten, sei es nach Lehre der katholischen Kirche „irreführend zu behaupten, die Bibel würde verlangen, allen Menschen unterschiedslos zu helfen“. Die kirchliche Lehre sei auch in dieser Frage realistisch und verantwortungsethisch geprägt.

Das Prinzip der gestuften Nächstenliebe bzw. der gestuften Solidarität kann nach Dr. Reinhard K. Sprenger, Trainer und Berater für Personalentwicklung sowie Buchautor, auch wie folgt beschrieben werden: „Dem eigenen Nahbereich, etwa der eigenen Familie und der eigenen Nation gebührt dabei das größte Maß an SolidaritätEine Pseudo-Solidarität, die sich auf abstrakte Bezugspunkte wie die Menschheit bezieht und auf Kosten des eigenen Nahbereichs praktiziert wird, wäre daher keine Solidarität im Sinne der christlich-abendländischen politischen Philosophie.

Veranschaulichungen: Menschlich/biblisch

Mit Hinweisen auf grundlegende menschliche Erfahrungen sowie auch auf neutestamentliche Begebenheiten und Vorgaben sollen diese Ausführungen zum eigentlich unstrittigen und einsichtigen Prinzip der gestuften Nächstenliebe bzw. der gestuften Solidarität veranschaulicht werden

  • In der Nächstenliebe ist die Verantwortung z. B. den eigenen Kindern oder den eigenen Eltern gegenüber immer größer als jene für einen unbekannten Menschen etwa in Südamerika. Zwar bezieht sich auch auf ihn das Gebot der Nächstenliebe, jedoch in ganz anderer Weise als bei nahen Angehörigen.

Im Übrigen zeigt die christliche Welt durch ihre regelmäßigen, wohl einzigartigen Spendenaktionen in der Solidarität zu den Armen weltweit, dass sie aus dem Geist der christlichen Nächstenliebe, in der auch die „Fernstenliebe“, sogar die „Feindesliebe“ (vgl. Matthäus 5,44) ihren Ursprung hat, vergleichsweise vorbildlich handelt

  • Bekanntlich ist es für manche Menschen, die sich auch gerne selbstadelnd als „Weltbürger“ bezeichnen, viel einfacher die „Fernstenliebe“ (Friedrich Nietzsche: Zarathustra) zu praktizieren als die „Nächstenliebe“ in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld.
  • Auch unter den Protagonisten der Ideologie von den offenen Grenzen, den „Willkommens-Strategen“, gibt es wohl keinen einzigen, der die Türen seines eigenen Hauses nie verschließt, sie bei Tag und Nacht sperrangelweit offenstehen lässt und den vorbeiziehenden Fremden einladend zuruft: „Kommt doch alle in mein Haus rein. Nehmt, worauf ihr Lust habt. Greift zu und nehmt alles, was ihr braucht. Was mein ist, gehört auch euch. Bleibt hier, solange ihr wollt“.

Bei einem derartigen Verhalten wären die fatalen Konsequenzen für sein eigenes Leben und für das seiner Familie leicht abzusehen. Er würde sicher als Psychopath bezeichnet werden. Jeder „Willkommens-Stratege“ möge sich mit dieser Skizze selbstkritisch befragen hinsichtlich seiner Einstellung zu offenen, unkontrollierten Grenzen.

  • Zumindest in Andeutung lässt sich im irdischen Leben Jesu eine Stufung der praktizierten Nächstenliebe erkennen: Bei seiner grenzenlosen Liebe zu allen Menschen ist er nach Ausweis der Heiligen Schrift zugleich einigen wenigen in ganz besonderer Weise verbunden. So seinen Jüngern, den Aposteln und insbesondere Johannes, seinem „Lieblingsjünger“ (vgl. Joh 13,1; 13,23; 20,2). Als bei der Hochzeit in Kana der Wein ausging, wurde Jesus von seiner Mutter Maria gebeten, zu helfen. Zunächst wehrte er mit den Worten ab: „Meine Stunde ist noch nicht gekommen“ (Johannes 2,3f).
  • Das klassische Bibelzitat zur gestuften Nächstenliebe kommt jedoch aus dem Munde des Völkerapostels Paulus: „Deshalb wollen wir, solange wir noch Zeit haben, allen Menschen Gutes tun, besonders aber denen, die mit uns im Glauben verbunden sind“ (Galater 6,10).

Juristischer Grundsatz: „Was man nicht kann, muss man auch nicht tun.“

In diesem Zusammenhang sei auch erinnert an den lateinischen GrundsatzUltra posse nemo obligatur“ (=Niemand ist verpflichtet über das Können hinaus“). Dieser Grundsatz fand auch Eingang in § 275 Abs 2 u. 3 BGB des deutschen Zivilrechts.

Vereinfacht ausgedrückt, besagt er: Was man nicht kann, muss man auch nicht tun, bzw: Niemand ist moralisch und rechtlich zu einer Leistung verpflichtet, die er nicht erbringen kann. Nach diesem Grundsatz ist Deutschland keineswegs verpflichtet, gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung und gegen die zukünftige Entwicklung des Landes ein Überkontingent an Flüchtlingen aufzunehmen.

Deutschland: Nicht verantwortlich „für alle Not der Welt“

Aus den vorausgegangenen Ausführungen geht hervor: Die offensichtlich wieder aufkommende neue Forderung zur bedingungslosen Willkommenskultur und grenzenlosen Offenheit des Staates gleichsam „für alle Not der Welt“ kann nicht mit dem christlichen Gebot der Nächstenliebe oder dem Gleichnis vom barmherzigen Samariter begründet werden.

Mit der Haltung der „grenzenlosen Offenheit“ wird jedenfalls kein flüchtlingsfreundliches Klima geschaffen, vielmehr eher schrittweise einer gesellschaftlichen Sozialkatastrophe die Wege gebahnt. Sie wird dann gleicherweise Einheimische wie Flüchtlinge treffen. Eine schutzgewährende Asylpolitik wird dann allerdings kaum noch möglich sein.

Auch jenen Ländern Europas, die keiner gesinnungsethisch, sondern einer verantwortungsethisch geprägten Politik folg(t)en, kann vorschnell und unbedacht Inhumanität und Unchristlichkeit vorgeworfen werden. Sie waren/sind dabei keineswegs undifferenziert „willkommensfreudig“ wie das offizielle Deutschland in den Jahren 2015/16 und wie erneut die viel zu vielen Uneinsichtigen im Zusammenhang mit der aktuellen tragischen Situation des afghanischen Volkes. Sie haben vielmehr gehandelt bzw. sie handeln in der biblisch begründbaren Erstverantwortung gegenüber ihrem je eigenen Volk.

AFGHANISTAN: Fehleinschäzungen –Verdrängung der Realität – Katastrophales Scheitern der Politik – Selbstzerstörung

Die nachfolgende Auswahl von Zeitungsüberschriften – beschränkt auf die Ausgaben der Tageszeitung DIE WELT von 17.bis 26.8.2021 – beschreibt das Versagen der deutschen Politik in Afghanistan, die damit zugleich auch (erneut) zur Vertrauenskrise für die deutsche Politik geworden ist.

17.8.: „Maas: ´Wir haben die Lage falsch eingeschätzt´“ – Die Fehleinschätzungen der deutschen Politiker“ – „Das DEBAKEL von Kabul bringt Maas in Bedrängnis“ – „Laschet spricht vom ´Debakel für Nato´“ – „Selbstzerstörung des Westens“.

18.8.: Bundespräsident Steinmeier: „Wir erleben in diesen Tagen eine menschliche Tragödie, für die wir Mitverantwortung tragen …“.

19.8.:Die SPD kocht, die Union tobt“ – „Liegt die Verantwortung für die Fehleinschätzung der Lage in Afghanistan   beim Kanzleramt?“ – „Nun sind auch die USA und ihre Verbündeten katastrophal gescheitert“ – „Opposition macht Regierung schwere Vorwürfe wegen Fehleinschätzungen“.

24.8.: „In Afghanistan verdrängte Deutschland über Jahre die Realität – bis es zu spät war“ – „Die nächste Blamage deutscher Außenpolitik“.

26.8.: „Merkel: Haben Entwicklung in Afghanistan ´unterschätzt´“ – „Die Kanzlerin und die Verteidigungsministerin geben zu, die Situation in Afghanistan falsch eingeschätzt zu haben“.

Nach den politischen Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen in der Flüchtlingskrise 2015/16 und in der Folgezeit sind jetzt auf höchster politischer Ebene weitere fatale Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen erfolgt. Vermutlich werden sich auch jetzt wieder viele Mitbürgerinnen und Mitbürger fragen: Wer übernimmt denn eigentlich für all das die Verantwortung und mit welchen Konsequenzen für die Verantwortlichen?

Sie werden wahrscheinlich noch weiter fragen: Was kommt diesbezüglich als Nächstes auf uns zu? Eine noch größere Katastrophe? Womöglich das Eingeständnis der Politiker ihrer grundsätzlich gescheiterten Integrations- und Multikulti-Politik mit deren verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Aspekten?

Werden sich dann alle Begriffe in noch intensiverer Form wiederholen, die in der Überschrift dieses Abschnittes aufgezeigt sind: Jahrelange Verdrängung der Realität, Fehleinschätzungen, Fehlentscheidungen usw.? Bedenkt man alle Fehlentscheidungen der vorausgegangenen Jahre auch über 2015 hinaus, kann einem für die Zukunft angst und bange werden.

Christen in aller Welt beten auch für ihr eigenes Volk

In der Katholischen Kirche unseres Landes war bis 1966 nach dem sonn- und feiertäglichen Hauptgottesdienst das „Gebet für Volk und Vaterland“ unter Anrufung des hl. Erzengels Michael, des Schutzpatrons Deutschlands, angeordnet. Dieses Anliegen scheint in unserer Zeit weitgehend aus dem Blick geraten zu sein. In der heutigen Liturgie wäre das Fürbittgebet in der Eucharistiefeier -zumindest bei bestimmten Anlässen wie auch jetzt vor den Wahlen – der richtige Ort, dieses Anliegen vor Gott zu tragen.

Übrigens: Christen beten überall auf der Welt für sich selbst, für ihre Familien, Angehörigen und Freunde, ebenso in den verschiedensten Anliegen der Menschen und der Welt. Warum sollten sie nicht immer wieder auch für ihr eigenes Volk und Vaterland beten? Auch bei uns in Deutschland?

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