Donnerstag, 21. November 2024

Verfassungsschutz erfindet nach Prüffall neue Form des Extremismus

Der „Verfassungsschutz beobachtet die „Querdenker“-Bewegung jetzt bundesweit“. Dazu erfindet er eine „neue Form des Extremismus“: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Ein Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger

Eines muss man dem Verfassungsschutz lassen. Er hat immer wieder kreative Einfälle. So hatte er die AfD zum „Prüffall“ erklärt (siehe ‚Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD‘). Dabei gibt es gar ‚Keine Prüffälle vom Verfassungsschutz […]‘ mangels Rechtsgrundlage dafür. Die ‚AfD ist bundesweit Verdachtsfall‘ inzwischen, was eine zulässige Kategorie ist. Nun kommt ein neuer Verdachtsfall hinzu: Der „Verfassungsschutz beobachtet »Querdenker«-Bewegung jetzt bundesweit“. Dazu erfindet er eine „neue Form des Extremismus“: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“.

Querdenker nicht gegen Staat, sondern gegen Grundrechtseinschränkungen

Mit der Erfindung seiner neuen Kategorie darf der Verfassungsschutz nun beispielsweise Daten zu bestimmten Personen und Gruppen, die willkürlich als Querdenker bezeichnet werden können, sammeln. Also, von allen, die den Schlapphüten oder den Politikern auffallen. Jede noch so berechtigte Kritik an den immer bizarrer, kontraproduktiver, verfassungsfeindlicher werdenden Maßnahmen der Regierung kann nun mit Beobachtung durch den Verfassungsschutz beantwortet werden. (Vera Lengsfeld)

Tatsächlich wendet sich die Bewegung aber gar nicht gegen den Staat, sondern gegen massive Grundrechtsbeschränkungen durch die Bundes- und Landesregierungen. Solche Kritik ist erlaubt und muss es auch bleiben, ganz unabhängig davon, ob man diese inhaltlich teilt oder nicht.

Neben der Meinungsfreiheit erlaubt auch die Versammlungsfreiheit insbesondere Regierungskritik. Wenn sich Gegner von Corona-Maßnahmen nicht an all diese Maßnahmen halten und z. B. zu viele zu Demonstrationen kommen und nicht hinreichend Abstand zueinander halten, ist das nicht verfassungsfeindlich, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit.

Verfassungsschutz verfolgt friedliche Regierungskritiker

Gewalt gegen Sachen oder gar Menschen, seien es Polizisten oder Journalisten, ist natürlich nicht gerechtfertigt, sondern zu verurteilen. Dagegen reicht jedoch normale Polizeiarbeit und ist der Verfassungsschutz nicht nötig.

Wenn teilweise Rechts- oder auch Linksextremisten in der Bewegung aktiv sind, muss dafür auch keine neue Form des Extremismus erfunden werden, sondern kann man diese als solche benennen und vor allem politisch bekämpfen. Der Verfassungsschutz sollte sich auf gefährliche Extremisten konzentrieren, statt weitestgehend friedliche Regierungskritiker zu stigmatisieren und geheimdienstlich zu verfolgen.

Der Beitrag erschien zuerst bei ALEXANDER DILGER.

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