(David Berger) Da hatten sich die großen Printmedien zuletzt in der Corona-Krise so sehr angestrengt, um möglichst regierungskonform zu berichten. Denn in Aussicht standen immerhin 220 Millionen Euro, die für die Presseförderung aus öffentlichen Geldern zur Verfügung gestellt werden sollten. Doch das „Will to please“-Verhalten hat ihnen nichts genützt: Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium hat das Hilfspaket „nach intensiver Prüfung“ ad acta gelegt.
Offiziell ging es um ein Programm, mit dem die digitale Transformation des Verlagswesens finanziell gefördert werden sollte. Dabei hatte man nur die Verlage im Blick, die sich bislang auf den klassischen Druck von Zeitungen konzentriert und die Online-Redaktionen nur nebenbei geführt hatten.
Das hätte zu einer Benachteiligung rein digital verbreiteter Medien – wie zum Beispiel PP, das ohnehin auch in der gedruckten Version kaum bedacht worden wäre – geführt. Und damit zu einer weiteren Verletzung der Pressefreiheit durch den Staat.
220 Millionen Presseförderung bleiben aus
Die SZ schreibt unter dem Titel „220-Millionen-Presseförderung gescheitert“:
„Das Bundeswirtschaftsministerium ist mit seinem Entwurf für eine staatliche Presseförderung gescheitert. Das machen nun die Verleger deutscher Zeitschriften und Zeitungen publik – verbunden mit massiver Kritik daran, dass das 220 Millionen Euro umfassende Hilfspaket damit nicht zur Verfügung steht. Das Scheitern sei „schockierend“, teilten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) mit. Nach Angaben des BDZV bestanden zuletzt beim Bundeswirtschaftsministerium verfassungsrechtliche Bedenken, das Paket freizugeben, ohne dass der Bundestag ein detailliertes Gesetz dazu beschlossen hätte.“
Und Prof. Alexander Dilger kommentiert:
„Die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit wäre durch eine staatliche Alimentierung erheblich gefährdet worden. Deshalb sollte es zuletzt eine „Zustellförderung“ geben, die aber nur gedruckte Medien erhalten hätten mit entsprechender Wettbewerbsverzerrung gegenüber oft innovativeren digitalen Medien. Der Staat sollte sich ganz aus der Presse heraushalten und sie auch nicht durch den viel weniger pluralistischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Zwangsbeiträgen verdrängen.“
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