Bricht die „Bundesnotbremse“ nicht nur die 3. Corona-Welle, sondern auch das Grundgesetz? Im Interview mit der Wochenzeitung Junge Freiheit warnt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein davor, dass Karlsruhe „einzelne, problematische Bestimmungen“ des heute im Bundestag debattierten neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) kippen könnte.
„Ich halte es für möglich, daß etwa der in der Neufassung des IfSG enthaltene Punkt, regelmäßige Corona-Tests in Schulen zur Voraussetzung für Präsenzunterricht zu machen und Verbot des Unterrichts im Fall einer Sieben-Tage-Inzidenz größer als 165, in Karlsruhe scheitert.
Denn das greift tief in die Kulturhoheit der Länder ein!“, erklärt Klein im Gespräch mit der JF.
Ruin ganzer Branchen
Das Grundgesetz schütze nicht nur „die Bürger, deren Gesundheit auf dem Spiel steht, sondern auch jene, die ein Gewerbe betreiben. Gastronomie und andere Gewerbe können nicht – auch nicht zum Schutz vor Corona – beliebig lange geschlossen werden, sondern nur solange das verhältnismäßig ist“, so Klein. Der Staat habe dabei zwar einen Beurteilungsspielraum, der „Ruin ganzer Branchen“ sei aber „wohl kaum“ verhältnismäßig.
Die Bundesregierung habe es bislang versäumt, „bestimmte Nebenwirkungen der Lockdownpolitik, beispielsweise psychologische Belastungen – etwa Stichwort steigende Suizidgefahr“ in den Blick zu nehmen. Das sei aber „gerade unter dem zentralen Aspekt der Verhältnismäßigkeit unbedingt nötig!“
Versäume die Bundesregierung dies weiterhin und passe ihre Politik nicht an, dann „kann möglicherweise schnell eine Situation entstehen, in der die Gerichte Klagen stattgeben“, meint der Bundesverfassungsrichter a.D. Hans Hugo Klein.
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