Die Kanzleien HÖCKER und STEINHÖFEL haben ein Musterablehnungsgesuch (ugs. „Befangenheitsantrag“) gegen die Richterin am Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Barbara Borchardt verfasst. Jeder, der dort ein Verfahren führt und der Meinung ist, dass Frau Borchardt aufgrund ihres offen linksextremen Hintergrunds befangen sein könnte, darf es kostenlos verwenden.
Dieses Dokument stellen die Kanzleien HÖCKER und STEINHÖFEL jedermann kostenfrei zur Verfügung, der in einem laufenden Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die linksextreme Richterin Barbara Borchardt wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen möchte (ugs. „Befangenheitsantrag“).
Durch die Nutzung des Dokuments kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Die Kanzleien HÖCKER und STEINHÖFEL weisen darauf hin, dass es ratsam ist, den Antrag zu individualisieren, d.h. ergänzende Ausführungen zur Besorgnis gerade der antragstellenden Partei zu machen. Insoweit sollte der Antrag durch einen Rechtsanwalt ergänzt werden.
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