Mittwoch, 18. Dezember 2024

Völlig unverhältnismäßig: Bund und Länder lockern massive Verbote kaum

Der Beschluss der „Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020“ überzeugt in mehrfacher Hinsicht nicht. Ein Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger

So wird an Legenden gestrickt:

Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. […] Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maßnahmen erfordert.

Beides trifft nicht zu und ergibt sich nicht aus den Daten, denn die ‚Corona-Epidemie läuft auch ohne Lockdown aus‘.

Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden[.]

Es bleibt also beim ‚Ausnahmezustand‘ und massiven Grundrechtsbeschränkungen, obwohl dafür kein objektiver Grund mehr besteht und er völlig unverhältnismäßig ist.

Das Ziel von Bund und Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen.

Das ist grundsätzlich der richtige Weg, nicht die pauschalen Verbote für alle, auch völlig Gesunde oder gar bereits Immunisierte.

Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder unterstützen hierbei das Architekturkonzept des „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, weil es einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der europäischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren.

Die Freiwilligkeit ist wichtig, wird aber vermutlich nicht durchgehalten werden. Es droht direkter Zwang oder die Kopplung der Gewährung von Grundrechten an die Nutzung einer solchen App.

Deutschland hat eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). […] Deshalb wird das Testgeschehen eng zwischen dem Robert-Koch-Institut und den Gesundheitsdiensten von Ländern und Kommunen abgestimmt, um Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren und umgehend die notwendige Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Behandlung einzuleiten.

Testen ist wichtig, auch für später erwähnte systematische Erkenntnisse („Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunität gegenüber SARS-CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und bestimmten Bevölkerungsgruppen.“).

Insofern wird den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.

Zuvor wurde von Masken abgeraten, während manche Ministerpräsidenten hier jetzt gerne einen zusätzlichen Zwang eingeführt hätten. Die Freiheit, auf Masken zu verzichten, haben wir wohl nur noch, weil es gar nicht genug Masken für alle gibt.

Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Das hätte doch schon längst geschehen müssen, aber man drangsaliert lieber alle Bürger, statt die wirklich Schutzbedürftigen zu schützen.

Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet.

Auch das hätte schon alles längst geschehen können und müssen.

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden.

Das ist immerhin ein Anfang, der aber auch schon jetzt erfolgen könnte, während Bayern noch später anfangen will, weil Herr Söder beim entscheidenden Anfang der Epidemie lieber Karneval feiern und wählen lassen wollte.

In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.

Auch das ist (bloß) ein Anfang. Immerhin weiß ich endlich (siehe ‚Lehrveranstaltungen verschoben und noch offen‘), dass ich nächste Woche digital beginnen muss.

Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Auch das ist ein schwerer Eingriff in die Handlungs- und Berufsfreiheit, der aber als einziger verhältnismäßig erscheint.

Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
• alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
• sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.

Das ist pure Willkür. Die Ansteckungsgefahr hängt nicht von der Ladengröße ab oder ist sogar in größeren Geschäften kleiner, weil sich dort eher Abstand halten lässt. Bei Kfz-Händlern, Fahrradhändlern und in Buchhandlungen ist auch nichts sicherer (oder gefährlicher) als in anderen Geschäften.

Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

Friseure kommen ihren Kunden besonders nahe, so dass auch (fast) alle anderen Dienstleister wieder öffnen könnten, aber die Politiker machen sich vermutlich am meisten Sorgen um ihre Frisuren.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden.

Die ungestörte Religionsausübung wird also weiter entgegen Artikel 4 Abs. 2 GG nicht gewährleistet, sondern verboten. Aber das ‚Bundesverfassungsgericht erlaubt unverhältnismäßige Grundrechtsverletzungen‘ dieser Art. Außerdem haben die christlichen Kirchen klaglos auf das Feiern ihres höchstens Festes, Ostern, verzichtet, so dass ihnen Gottesdienste offensichtlich gar nicht mehr so wichtig sind, solange nur die Kirchensteuer vom Staat eingezogen wird.

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet.

Auch das greift massiv in die Handlungsfreiheit, Freizügigkeit, den Schutz der Familie und die Berufsfreiheit ein. Außerdem schadet es anderen Ländern, für die dann weitere Rettungspakete geschnürt werden sollen wie auch für Großkonzerne, während die kleinen Hotels etc. in die Insolvenz getrieben werden.

Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. […] Dazu gehört auch, dass die derzeitigen, umfassenden Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent eingeführt werden.

Das ist richtig, spräche aber für viel mehr Lockerungen in kaum betroffenen Gebieten und überhaupt eine stärkere Differenzierung nach Ländern und Kommunen, während hier eine möglichst einheitliche Lösung versucht und als vermeintlicher Erfolg verkauft wird. Differenzierte Maßnahmen würden hingegen jeweils besser passen. Mit ihnen könnte auch empirisch untersucht werden, was gut funktioniert und was nicht.

Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Auch hier sind Alternativen nötig. Man darf sich nicht allein auf einen Impfstoff verlassen, den es noch nicht gibt und vielleicht nie geben wird oder erst nach vielen Jahren oder nur mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen. Das Leben muss weitergehen ohne Ausnahmezustand, der vielleicht bei einer Krankheit wie Ebola gerechtfertigt wäre, aber nicht bei COVID-19 mit in Deutschland weniger Todesfällen als eine stärkere Grippewelle.

Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Einige davon greifen sofort, andere brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, etwa alle zwei Wochen die Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der Beatmungskapazitäten) und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes (v.a. vollständige Kontaktnachverfolgung) genau zu betrachten. Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können. Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai.

Für Erkenntnisse, was der aktuelle Beschluss bewirkt, reichen zwei Wochen nicht aus, weil die Zeit von einer Neuinfektion bis zu Symptomen, einem Test und dessen Meldung länger ist. Für ein erneutes Nachdenken und Lockern der völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen sind hingegen zwei Wochen viel zu lang. Man kann auch einfach in andere Länder schauen und sehen, dass die meisten Maßnahmen nichts oder zumindest nicht genug bringen. Statt allen fast alles zu verbieten, sollte man sich auf die tatsächlich Infizierten und deren konkretes Umfeld konzentrieren sowie einige wenige Aktivitäten, deren hohe Ansteckungsgefahr erwiesen ist.

Der Beitrag erschien zuerst hier: ALEXANDER DILGER

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