Kinderrechte in das Grundgesetz? Eine Frage, die die Meisten wohl spontan mit „Ja“ beantworten würden. Martin Reichardt, familienpolitischer Sprecher der AfD Fraktion im Bundestag, ist ein leidenschaftlicher Kämpfer gegen dieses Vorhaben, denn es hat zur Folge, dass Familien geschwächt, und Eltern entrechtet werden, der Staat uneingeschränkten Zugriff auf unsere Familien hat.
Es gibt Stimmen, die es „Ermächtigungsgesetz“ nennen. Namhafte Verfassungsrechtler sprechen sich auch gegen die Einbringung von Kinderrechten in das Grundgesetz aus. Auch PP hat immer wieder kritische Beiträge zu der Thematik veröffentlicht.
Eine stabile Gesellschaft beruht auf stabilen Familien – denn Eltern vermitteln ihren Kindern traditionelle Tugenden wie Dankbarkeit, Geduld, Ausdauer und vieles mehr. Wer die Familien zerstört, zerstört die Gesellschaft.
Eltern dürfen bestimmen, wie sie ihre Kinder erziehen und welche Werte sie an sie weitergeben. Die Selbstverständlichkeit dieses Naturrechts wird mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgehebelt und ermöglicht eine komplett staatlich bestimmte Erziehung.
Artikel 6 Grundgesetz: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
„Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“
So haben es die Väter des Grundgesetzes formuliert, es ist ein sorgsam austariertes Gebilde von Elternrechten und staatlichen Wächteramt.
Elternrechte in Gefahr
Die Verankerung von Kinderrechten in das Grundgesetz, wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, dass das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurück gedrängt wird!
Das Grundgesetz geht bislang, zu Recht davon aus, dass das Kindeswohl im Regelfall bei den Eltern in besten Händen ist. Der Artikel 6 GG gestattet bisher kein staatliches Tätigwerden, um entgegen dem Elternwillen für eine vermeintlich optimale Entwicklung des Kindes zu sorgen.
Im Falle der Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz droht sich genau dies zu ändern. Kinderrechte haben daher das Potenzial, unter Berufung auf ihren Schutz Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern.
Was wären die Folgen von Kinderrechten im Grundgesetz?
Die Rechte der Eltern und Familien, als kleinste, schützenwerte Gemeinschaft, werden ausgehebelt. Stattdessen werden dem Staat mehr rechtliche Möglichkeiten gegeben in elterliche Belange einzugreifen:
So wäre es möglich, dass der Staat eine „Kita-Pflicht“ einführt mit dem Verweis auf das „Kinderrecht“ zur frühkindlichen Bildung.
Ein Beispiel:
2009 ließ der Berliner Senat prüfen, ob eine Krippen- und Kitapflicht auch gegen den Einspruch der Eltern möglich sei. Sie haben von diesem Vorhaben abgelassen, weil das Erziehungsrecht der Eltern aus GG Artikel 6 dem im Wege stehe.
Grundschulkinder können dazu verpflichtet werden sich mit dem Thema Transsexualität auseinanderzusetzen und das dann möglicherweise mit dem „Kinderrecht“ auf sexuelle Identität begründen.
Wir erinnern uns an die Broschüre „Ehne, mehne, muh“ von der Antonio-Amadeu-Stiftung: Mädchen mit Zöpfen und Röcken sind ein Zeichen für „rechtsnationale“ Erziehung im Elternhaus. Jungen, die Sport treiben, Mädchen, die mit Puppen spielen, werden in traditionellen Rollen erzogen, die Eltern sollten überprüft werden.
Mit der Einbringung von Kinderrechten in das Grundgesetz hätte der Staat, das Jugendamt Zugriff auf diese „verdächtigen Familien“.
Mahnendes Beispiel Norwegen
In Norwegen sind bereits Kinderrechte gesetzlich verankert. Das Wohl der Kinder wird hier durch den Staat und der Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ definiert. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat sieht sich als Vertreter für die Rechte der Kinder. Die nachfolgenden Beispiele sind ein Zeugnis für die von staatlicher Seite geförderte Missachtung der Familie und sogar zerstörerischen Eingriffe in die Erziehung:
Wer sein Kind nach traditionellen »Rollenmustern« erzieht, macht sich verdächtig. Rollenmuster will man in Norwegen überwinden, Gender-Mainstreaming heißt das Zauberwort. Ein Kind gilt als »Es«, bis es weiß, ob »Es« ein Er oder eine Sie sein will. Die „Kinderschutzbehörde“ platzierte ein Kind, das in traditionellen Rollenmuster erzogen wurde bei einem homosexuellen Paar.
Auch ein Kind, das in der Schule sagte, »dass Gott Sünden straft«, wurde den Eltern entzogen. Hat das Kind kein eigenes Zimmer, hat es nicht genügend Privatsphäre zu Hause, auch das widerspricht dem vom Staat definierten Kindeswohl. Einer Mutter wurde ihr Sohn entzogen, weil sie, zu oft umgezogen sei, sie darf ihren Sohn nur 10-mal im Jahr sehen.
Gibt es eine Schutzlücke für Kinder im Grundgesetz?
Nein! Verfassungsrechtler sehen Kinderrechte bereits durch das Grundgesetz (insbesondere Artikel 1 und 6 Grundgesetz) mitabgedeckt. Sie sehen keine Schutzlücke, denn die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte stehen bereits heute den Kindern zu, da sie bereits mit der Geburt Grundrechtsträger sind und es keine Notwendigkeit für separate Kinderrechte besteht.
Ist Deutschland verpflichtet Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern?
Nein! Im Jahr 1989 wurde die Kinderrechtskonvention der UN initiiert, die Konvention sollte, genauso wie der Migrationspakt nicht bindend sein. In Deutschland trat sie 1992 in Kraft. Diese Konvention sieht nicht vor, dass Kinderrechte auch der Verfassung verankert werden sollen.
Helfen Kinderrechte den Kindern?
Nein, denn Kinder brauchen starke, liebevolle Familien, keinen starken Staat. Kinder sind schon heute voll umfassend geschützt. Was Kindern wirklich helfen würde, wären Investitionen in Bildung und damit in die Chancengleichheit – damit der Geldbeutel der Eltern nicht den späteren Lebensweg vorzeichnet. Oder Verbesserungen für Kitas und Schulen: Wenn regelmäßig Unterrichtsstunden ausfallen oder die Betreuung ein Problem wird, belastet das Familien und damit Kinder.
Die Lufthoheit über unserer Kinderbetten verhindern!
Die Entmachtung von Familien ist eine alte linke Fantasie. Schon Marx und Engels schrieben, dass die Kindeserziehung dem Einfluss der bürgerlichen Familie entrissen und vergesellschaftet werden müsse, während die Familie als gesellschaftliche Institution schließlich ganz verschwinden solle!
Die links-grünen Ideologen des Gender Mainstreams versuchen seit vielen Jahren alles, um die Grundfesten der Gesellschaft, all das, was mit dem traditionell-konservativen Bild von Ehe und Familie zu tun hat, zu zerstören. Es begann mit der Entwertung des Begriffes der Ehe zwischen Mann und Frau durch die „Ehe für alle“, die schwere Schädigung der biologischen Geschlechter durch mehr als einhundert Variationen des sozialen Geschlechtes. Olaf Scholz Wunsch von 2002 „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“ könnte, mit der Verankerung von Kinderrechten in das Grundgesetz in Erfüllung gehen!
Hier können Sie die Petition „Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vom 15.12.2019“ unterzeichnen: PETITIONEN
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